Der Ausdruck Umbettung bezeichnet die Verlagerung der Überreste von bestatteten Toten an einen anderen Bestattungsort.
Anlässe für Umbettungen sind zum Beispiel
Die Umbettung muss von den Angehörigen und der abgebenden sowie der aufnehmenden Friedhofsverwaltung genehmigt werden. Die Genehmigung wird aber im Allgemeinen nur erteilt, wenn die Umbettung im öffentlichen Interesse liegt, da die Ruhe des Verstorbenen nicht gestört werden soll. Die Bestimmungen sind in der Friedhofsordnung der jeweiligen Friedhofsverwaltung festgelegt.
Siehe auch: Ruhefrist, Bestattung, Beinhaus, Friedhof, Leiche, Tod, Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge, Österreichisches Schwarzes Kreuz
This article is licensed under the GNU Free Documentation License.
It uses material from the
"Umbettung".
Home Page • arts • business • computers • games • health • hospitals • home • kids & teens • news • physicians • recreation• reference • regional • science • shopping • society • sports • world