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Ultraleichtflugzeuge (UL) sind kleine, sehr leichte Flugzeuge für maximal zwei Personen. Was ein UL genau ist, wird von Land zu Land noch sehr unterschiedlich geregelt. International gibt es unterschiedliche Ultraleicht-Flugzeugklassen mit national variierenden Zulassungsvorschriften. Demgemäß wird der Begriff Ultraleichtflugzeug mehr oder weniger umfassend für "Leichtflugzeuge" verwendet. Ultraleicht.jpg | Hg with Minimum.jpg mit Minimum Heckmotor]]

Rechtliche Definition


Als Ultraleichtflugzeug werden im Sprachgebrauch und auch in nationalen Gesetzgebungen viele Arten von Luftsportgeräten und Leichtflugzeugen zusammengefasst.

Ultraleichtflugzeuge gehören in Deutschland rechtlich zur Luftfahrzeugklasse der Luftsportgeräte, wenn sie motorisiert sind. Ultraleichte Segelflugzeuge gehören nicht zu den UL, sie werden als so genannte Gleitflugzeuge aufgefasst.

UL-Typen

Fast alle leichten, fliegenden Objekte können als „Ultraleichtflugzeug“ zugelassen werden: Leichtflugzeuge, Drehflügler wie Hubschrauber und Tragschrauber, motorisierte Hängegleiter, Segelflugzeuge und Motorsegler, motorisierte Gleitschirme, Wasserflugzeuge, Kunstflugzeuge, zweimotorige Kleinstflugzeuge und vieles andere mehr.

Maximalgewicht

Die maximale Abflugmasse (MTOW = maximum take off weight) der Ultraleichtflugzeuge darf in Europa bei Einsitzern 300 Kilogramm, bei Zweisitzern 450 Kilogramm, bzw. 472,5 Kilogramm in Deutschland und der Schweiz mit Gesamtrettungssystem nicht überschreiten.

Europäische Harmonisierung

Seit Januar 2005 erarbeitet die Europäische Flugsicherheits-Agentur (EASA) eine Vereinheitlichung der verschiedenen nationalen Gesetzgebungen und Definitionen. Damit wird vermutlich die maximale Abflugmasse von ULs einheitlich auf 560 kg oder, wie der europäische Microlight Verband fordert, auf 600 kg begrenzt, und ultraleichte Drehflügler wie Tragschrauber und Hubschrauber beinhalten. Kontrollierte Sichtflüge CVFR sollen europaweit ermöglicht werden.

In Frankreich darf die Motorleistung 60 kW (82 PS) nicht überschreiten, dafür können dort auch zweimotorige Flugzeuge wie die CriCri als Ultraleichtflugzeuge zugelassen werden. In Italien dürfen sogar ultraleichte Hubschrauber mit der Ultraleichtfluglizenz geflogen werden. In der Schweiz sind nur aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge bis 472,5 kg MTOW zugelassen.

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Kennzeichen

Sowohl zulassungs- und kennzeichnungspflichtige, als auch nur auf Antrag freiwillig eingetragenen Ultraleichtflugzeuge wird ein Kennzeichen zugeteilt. Deutsche ULs erhalten den nationalen Buchstaben D und vier weitere Buchstaben als Eintragungszeichen (Bsp: D-MABC). Als erster Buchstabe des Eintragungszeichens ist in Deutschland bei motorgetriebenen Luftsportgeräten nach LuftVZO Anl. 1 (zu § 14 und § 19) ein M zu verwenden.

USA: Fliegen ohne Pilotenschein

In den USA sind Ultraleichtflugzeuge anders als in Europa stets einsitzige, einmotorige Leichtflugzeuge. Sie können nicht schneller als 55 kt (102 km/h) fliegen, müssen bei 25 kt (46 km/h) noch flugfähig sein, dürfen nicht mehr als 5 Gallonen (18,9 l) Kraftstoff mitführen und ihr Leergewicht ist strikt auf 254 lbs (115 kg) zuzüglich Gesamtrettungssystem und Schwimmer begrenzt.

Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird in den USA für das Fliegen von Ultraleichtflugzeugen entsprechend der Beschreibung oben weder eine Flugausbildung noch eine gültige Fluglizenz verlangt. Als medizinische Tauglichkeit wird lediglich ein gültiger PKW-Führerschein verlangt. Viele Experten raten jedoch vom Fliegen ohne praktische Flugausbildung ab.

Zweisitzige Ultraleichtflugzeuge werden in den USA in der Regel als "Experimental Aircraft" zugelassen. Für eine solche Zulassung muss der Eigenbauanteil 51% betragen. Ultraleichtflugzeuge dieser Klasse dürfen nur mit einem entsprechenden Pilotenschein geflogen werden.

Einteilung


Man unterscheidet grundsätzlich zwischen aerodynamisch- und gewichtskraftgesteuerten Ultraleichtflugzeugen.

Aerodynamisch gesteuerte UL

skymaxx.jpg | Tragschrauber.JPG Aerodynamisch gesteuerte UL sind überwiegend 3-achsig gesteuerte Ultraleichtflugzeuge, die per Ruder um Längs-, Quer- und Hochachse gesteuert werden.

Solche "Dreiachser" haben einen enormen Entwicklungsschub durchgemacht und sind inzwischen teilweise leistungsfähiger als kleine Sportflugzeuge. Mit modernen dreiachsgesteuerten UL-Flugzeugen sind Reisegeschwindigkeiten von 250 km/h keine Seltenheit. Die Höchstgeschwindigkeit kann bei bis zu 330  km/h liegen und wird bei einigen UL nur durch die maximale Auslösegeschwindigkeit des Gesamtrettungssystems begrenzt. Man verwendet sie inzwischen auch für den Flugzeugschleppstart von Segelflugzeugen, im Agrarflug und zum Schlepp von Werbebannern.

Ultraleichtflugzeuge werden sowohl mit Frontmotor und Frontpropeller angeboten, als auch mit Heckmotor und Heckpropeller. Diese Variante wird auch als Pusher bezeichnet. Pusher benötigen in der Regel wesentlich kürzere Start- und Landebahnen.

Als ebenfalls 3-achsig-aerodynamisch gesteuerte Sonderformen können ultraleichte Segelflugzeuge sowie UL-Motorsegler betrachtet werden. Erstere zählen in Deutschland rechtlich allerdings nicht zu den Ultraleichtflugzeugen, sondern bilden als Gleitflugzeuge eine eigene Kategorie bei den Luftsportgeräten.

In Deutschland können seit Mai 2004 darüber hinaus auch Tragschrauber als UL zugelassen werden.

Gewichtskraftgesteuerte UL

Zu den gewichtskraftgesteuerten UL gehören Trikes und fußstartfähige UL. Flugtechnische Basis für diese UL-Typen stellen im Prinzip in irgendeiner Form motorisierte Hängegleiter und Gleitschirme dar. Außer auf Basis dieser beiden Grundtypen oder der Startart kann eine Einteilung auch danach erfolgen, ob es sich grundsätzlich um ein kompaktes Fluggerät mit festem Motoreinbau handelt oder ob Motor und/oder das Trike alternativ nicht fest mit dem eigentlichen Luftfahrzeug verbundenen sind und dieses ggf. auch ohne Motor als Hängegleiter oder Gleitschirm betrieben werden könnte. Aufgrund dieser unterschiedlichen, sich teilweise überlagernden Einteilungskriterien und der Modellvielfalt ist eine klare Systematik letztlich nicht möglich.

Die Begriffsverwendung bei den gewichtskraftgesteuerten UL ist daher nicht immer eindeutig und hängt von dem jeweils als wesentlich angesehenen Unterscheidungskriterium ab:

Als Trikes werden oft nur "schwerere" und stärker motorisierte "kompakte" Trikes auf Hängegleiterbasis bezeichnet, während "Motorschirmtrikes" zusammen mit den fußstartfähigen Motorschirmen i.e.S. (Gleitschirm mit Rucksackmotor) auch zusammenfassend mit als Motorschirme bezeichnet werden können. Für mit Motor ausgerüstete fußstartfähige Hängegleiter wiederum ist kein eigener Name üblich bzw. werden ersatzweise die Handelsnamen der für diesen Zweck genutzten speziellen Motoren verwendet.

Bei fußstartfähigen UL liegt die Reisegeschwindigkeit im allgemeinen nicht höher als 50 km/h. International und Europaweit sind weder von der internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO noch von den Joint Aviation Authorities zum Thema Ultraleichtflugzeuglizenzen Bestimmungen festgelegt worden. Die Anerkennung der Lizenzen ist national sehr unterschiedlich geregelt, weshalb man nicht in jedes Land mit einem Ultraleichtflugzeug einfliegen darf.

Ultraleichtflugzeug-Pilotenlizenz


Um ULs fliegen zu dürfen, benötigt man in Deutschland einen SPL-F (Sportpilotenlizenz mit Beiblatt F), wobei zwischen Motorschirmen, gewichtskraftgesteuerten ULs (Trikes), aerodynamisch gesteuerten ULs und Tragschraubern auch in der Lizenz unterschieden wird.

Diese Lizenzen (SPL) erlauben die Teilnahme am deutschsprachigen Flugfunk, mit Ausnahme der kontrollierten Lufträumen (A),(B),C und D. Meist wird medizinische Flugtauglichkeit der Klasse 2 erforderlich. Bei ULs, bei denen ein pyrotechnisches Gesamtrettungssystem vorgeschrieben ist, muss außerdem ein eingeschränkter T2-Sprengschein in der Ausbildung erworben werden.

Zusätzlich zu diesen Lizenzen können folgende Berechtigungen erworben werden: (Streckenflugberechtigung), Passagierflugberechtigung, Flugzeugschleppberechtigung (ohne Fangschlepp), Bannerschleppberechtigung (seit 1. Mai 2004), Agrarflugberechtigung, Lehrberechtigung, Wasserflug. Nachtflug, kontrollierter Sichtflug (CVFR) und Instrumentenflug sind mit Luftsportgeräten in Deutschland allgemein verboten, daher können auch keine Berechtigungen hierfür erworben werden. Der SPL-F ist der 'höchste' Schein für Luftsportgeräte und darf, wie auch z.B. die Segelfluglizenz GPL, auch kommerziell genutzt werden(!). Er entspricht quasi einem national gültigen CPL (Berufspilotenschein) bis 472,5 kg MTOW. Aufgrund mangelnder Rechtssicherheit wird von einem gewerblichen Personentransport mit ULs jedoch von Experten abgeraten.

Lizenzerweiterung auf Leichtflugzeuge

Aufbauend auf den SPL für Dreiachser kann mittlerweile in Deutschland sehr einfach der PPL-N für Leichtflugzeuge bis 750 kg Abfluggewicht erworben werden (7h fliegen, theoretische und praktische Prüfung), der sich sehr einfach zur europäischen JAR-FCL Motorfluglizenz erweitern lässt.

Die rechtlichen Grundlagen des ultraleichten Fliegens unterliegen in Europa den nationalen Regelungen. Diese variieren beträchtlich. Die französische Ultraleichtlizenz wird beispielsweise auf Lebenszeit erteilt, kennt keine Mindestflugzeiten und benötigt keine periodische ärztliche Folgeuntersuchung. Es gibt dort fünf Klassen: mehrachsig gesteuerte ULs, gewichtskraftgesteuerte, Motorschirme, Tragschrauber und ultraleichte Ballone und Luftschiffe. Teilweise existieren in den europäischen Staaten Gastflugregelungen, um einen grenzüberschreitenden Verkehr mit ULs möglich zu machen. Auch diese Regelungen sind zwischen den Staaten sehr verschieden. Die deutsche Regelung für die Inhaber europäischer Lizenzen gilt nicht für Personen, die Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik haben.

Internationale Verwendbarkeit der deutschen Lizenz


Der deutsche SPL ist inzwischen in zahlreichen Ländern Europas anerkannt. Er erlaubt auch den Einflug (dabei ist teilweise ein Flugplan aufzugeben) in fast alle benachbarten Länder Deutschlands und das Fliegen in fast allen europäischen Ländern (außer Rumänien), wobei allerdings die nationalen Regeln (wie ELT-Pflicht zum Beispiel in Österreich) und die nationalen Lufträume des jeweiligen Staates beachtet werden müssen.

In den Philippinen wird eine deutsche Lizenz vom Angeles City Flying Club, dem einzigen registrierten Ultraleichtclub des Landes anerkannt. Nach einer Überprüfung können deutsche Ultraleichtpiloten dort Flugzeuge ausleihen und fliegen.

In der Schweiz sind ULs generell nicht zugelassen. Seit 1. Juli 2005 gibt es aber eine Liste von ULs, deren Betrieb durch ausländische Piloten in der Schweiz erlaubt ist. Der Betrieb oder Einflug anderer Muster sowie von schwerkraftgesteuerten Ultraleichtflugzeugen, motorisierten Hängegleitern oder Motorschirmen bleibt hingegen weiterhin untersagt.

In Frankreich, Italien (dort jeweils ULM genannt) und Dänemark besteht - im Gegensatz zu Deutschland - für ULs keine Flugplatzpflicht, das heißt, es darf mit Einverständnis des Grundstückinhabers in Einzelfällen auf allen geeigneten Geländen gelandet werden.

Umweltbilanz


Ultraleichtflugzeuge sind die leisesten motorgetriebenen Flugzeuge und müssen die strengsten Lärmbestimmungen erfüllen (erhöhter Lärmschutz). Da sie - im Gegensatz zu anderen Propellerflugzeugen mit meist luftgekühlten, großvolumigen, niedrigdrehzahligen Flugmotoren - wassergekühlte Getriebemotoren haben, können sowohl Motor als auch Propeller im energetisch günstigsten Bereich arbeiten (Motor bei >5000 U/min, Propeller je nach Durchmesser deutlich im Unterschall bei ca. 2000 U/min), was den Benzinverbrauch erheblich verringert.

Während z.B. eine Cessna 172 bei 180km/h Reisegeschwindigkeit mit 4 Personen etwa 35 l/h verbleites 100 Oktan AVGAS verbraucht, benötigen moderne dreiachs-ULs bei 270 km/h Reisegeschwindigkeit mit zwei Personen 12l/h bleifreies Superbenzin.

Ausblick


d-mssp.jpg In den letzten Jahren ist es zu einem Boom der Ultraleichtfliegerei gekommen. Dies liegt zum einen an der rasanten technischen Entwicklung, die ULs auch für viele Piloten mit Motorfluglizenz (PPL-A und PPL nach JAR-FCL) zu einer interessanten Alternative gemacht haben. Zum anderen ist das UL-Fliegen deutlich kostengünstiger als der Motorflug.

Darauf haben bereits auch viele Flugplatzbetreiber reagiert, denn ein Flugplatz muss für ULs explizit zugelassen sein. Auch größere Verkehrslandeplätze mit kontrolliertem Luftraum (z.B. Mannheim City und Westerland auf Sylt) sowie einige internationale Verkehrsflughafen (z.B. Flughafen Münster/Osnabrück, Flughafen Hannover) haben inzwischen ULs zugelassen.

Faktisch unterscheiden sich die Nutzungsmöglichkeiten eines UL nicht von denen eines Motorflugzeuges, solange der Pilot nach Sichtflugregeln (VFR) und am Tage kleinere Flugplätze anfliegt. Ein großer Vorteil ist, dass viele mit Motorflugzeugen nicht anfliegbaren Segelfluggelände sehr häufig eine Zulassung für UL besitzen. Nachteilig hingegen ist, dass die auf Ultraleichtflugzeugen erflogenen Flugstunden nicht für die Verlängerung von international gültigen Motorflugscheinen (ICAO-PPL, JAR-FCL) verwendet werden dürfen, dies gilt jedoch nicht für die national gültigen Lizenzen (PPL-N).

ULs können deutlich langsamer fliegen als Motorflugzeuge, die nach traditionellem Konzept konstruiert wurden. Dadurch eignen sie sich besonders für das Zeigen von Werbebannern und den Start von Segelflugzeugen und Hängegleitern. Für die Hängegleiter macht die niedrige Mindestgeschwindigkeit den Schleppbetrieb erst möglich. Da außerdem der finanzielle Aufwand zum Betrieb eines ULs vergleichsweise gering ist, ergibt sich daraus eine Marktnische, die von professionellen Piloten genutzt wird.

Die technische Entwicklung wird weiter voranschreiten. Eine Entwicklung, die nicht von allen UL-Fliegern positiv gesehen wird. Der ursprüngliche Ansatz der UL-Fliegerei, mit einem Minimum an technischem Aufwand in die Luft zu kommen, ist nur noch selten verwirklicht, allerdings ermöglichte erst die relativ einfache Zulassung eine rasante Entwicklung, die auch positive Auswirkungen auf die gesamte Allgemeine Luftfahrt hat, wie zum Beispiel die Entwicklung zeitgemäßer Flugmotoren und die Verwendung neuer Werkstoffe in der Flugzeugfertigung.

Durch neue Regelungen, die die UL-Lizenz in Teilen anerkennbar für eine weitergehende Flugausbildung machen, verlor die UL-Lizenz den Status einer fliegerischen "Einbahnstrasse". Auch aus diesem Grund sind die Ultraleichtflieger zu einem festen Bestandteil der Allgemeinen Luftfahrt geworden.

Zurzeit erarbeiten die europäischen Joint Aviation Authorities, also die Kommission der europäischen Luftfahrtgesetzgeber, eine einheitliche Ultraleichtklasse. Diese soll, in Anlehnung an die amerikanische "Light Sport Aircraft"-Klasse, alle Flugzeuge und Fluggeräte bis 600 kg beinhalten und die national variierenden Vorschriften ablösen.

Weblinks


  • Deutscher Ultraleichtflugverband e.V. (DULV): http://www.dulv.de/
  • Deutscher Aero Club e.V. (DAeC): http://www.daec.de/lsgb/index.php
  • Natursport-Informationssystem des Bundesamtes für Naturschutz: http://www.bfn.de/
  • UL-Theorie Lernprogramm (kostenlose Demoversion mit den Flugfunkfragen): http://www.ul-theorie.de/
  • Eine schöne 3-Achser Datenbank: http://delta-mike.pair.com/datenbank.htm
  • European Microlight Federation EMF: http://www.dulv.de/emf/
  • Seite der Deutschen Kiebitz Piloten: http://www.kiebitzflieger.de/
  • German Aircraft GmbH: http://www.german-aircraft.de/
  • Übersicht fußstartfähige Ultraleichtflugzeuge: http://home.arcor.de/ul-minimum/fuss-ul.htm
  • Privater UL-Flugplatz: http://www.traum-vom-fliegen.net/
  • Solid Air: http://www.schokopro.com/solidair
  • Ultraleichte Tragschrauber: http://www.aeronautix.de
  • UL Tragschrauber Infoportal: http://www.rotorflugunion.de

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