Udo_Corts.JPG Udo Corts (* 26. Februar 1955 in Hannover) ist ein deutscher Politiker (CDU) und seit 2003 Hessischer Minister für Wissenschaft und Kunst.
Nach einer kurzen Tätigkeit als Trainee in Kölner Versicherungsunternehmen 1986 war er bis 1995 im Dienst des Bonner Bundespresseamts (u. a. Personal- und Haushaltsreferent, Pressereferent der Deutschen Botschaft in Canberra, stellv. Abteilungsleiter Ausland).
Seit April 2006 hat Udo Corts auf Grund seines Engagements für allgemeine Studiengebühren einen Fanclub
Die hessische Landesregierung unter Roland Koch hat im Dezember 2003 gegen den massiven Protest der hessischen Hochschulen und Studierendenvertretungen das umstrittene Studienguthabengesetz, kurz StuGuG, verabschiedet. Als Wissenschaftsminister war Udo Corts der maßgebliche Wegbereiter und ein überzeugter Vertreter der Gebühren. Obwohl Artikel 59 der hessischen Landesverfassung Studiengebühren generell verbietet, werden gemäß dem StuGuG von Langzeitstudenten Studiengebühren in Höhe von 500-900 Euro, sowie von allen Studenten ein sog. "Verwaltungskostenbeitrag" in Höhe von 50 Euro, erhoben. Die Gebühren wurden quasi Rückwirkend eingeführt , das sie auch die Studierenden betrafen die schon eingeschrieben waren. Diese beiden Gründe führten zu juristischen Auseinandersetzungen. Langzeitstudiengebühren müssen gezahlt werden, wenn das Studium die Regelstudiendauer um mehr als 3-4 Semester überschreitet. Die Einnahmen kommen nicht den Hochschulen zugute, deren Mittel im gleichen Jahr um 30 Millionen Euro gekürzt wurden, sondern fließen in den Landeshaushalt. Die Anzahl der Studierenden in Hessen ist im ersten Jahr nach Einführung des StuGuG (2004) um 6,5% gesunken. Zu den Folgen von Studiengebühren sagte Corts am 23.11.2003 in der Frankfurter Rundschau: »Bei einigen Studenten werden die Gebühren sicher dazu führen, dass sie ihr Studium ohne Examen abschließen. Natürlich ist das eine Niederlage. Aber man muss nicht sein ganzes Heil in diesem Abschluss sehen. Es gibt auch andere hervorragende Lebenswege.«
Ab 2007 plant die hessische Landesregierung (wie auch andere Landesregierungen), angeführt von dem Duo Roland Koch und Udo Corts, allgemeine Studiengebühren zu erheben. Eine umfassende Beschreibung dieses Vorhabens sowie der Kritik daran findet sich unter Studiengebühr im Abschnitt Hessen.
Dabei wird erneut Artikel 59 der Landesverfassung umgangen, der Studiengebühren ausdrücklich verbietet. Wie auch im Vorfeld der Langzeitgebührendebatte kündigt die Regierung auch diesmal an, dass die erhobenen Langzeitstudiengebühren ausschließlich den Hochschulen zugute kommen sollen und nicht wie die Langzeitgebühren dem Landeshaushalt. Die Höhe der Gebühren soll sich auf 500 bis 1500 Euro pro Semester belaufen, zusammen mit den Langzeitstudiengebühren sind bis zu 2400 Euro pro Semester möglich. Sozial schwächeren Studierenden sollen, mit maximal 7,5% verzinste Studiendarlehen, angeboten werden. Deren Rückzahlung soll zwei Jahre nach dem Abschluss beginnen. Schuldnern mit einem monatliche Einkommen von unter 1060 Euro wird aber eine Stundung gewährt.
Dass Studenten aus ärmeren Familien durch die Darlehens-Zinsen deutlich mehr zahlen als ihre wohlhabenderen Kommilitonen, die nicht auf ein Darlehen angewiesen sind, ist einer von zahllosen Kritikpunkten, auf die sich Studenten, Studentenvertreter, Hochschulen, GEW, die Personalvertretung im Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kultur sowie die Opposition im hessischen Landtag berufen. Ein weiterer ist die Tatsache, dass konsekutive Master-Studiengänge ab 2010 dreimal so teuer sein sollen wie die vorhergehenden Bachelor-Studiengänge, weshalb zu befürchten ist, dass ein vollwertiger Abschluss (der dem jetzigen Diplom/Magister entspricht) künftig Studenten mit wohlhabenden Eltern vorbehalten bleibt. Der Gesetzesentwurf trägt laut Kritikern des Weiteren rassistische Züge, da Ausländer aus nicht-EU Staaten höhere Gebühren (ab 1500 Euro) zahlen müssen, und ihnen zudem kein Studiendarlehen gewährt wird. Für die Universitäten sind die Studiengebühren laut Johann-Dietrich Wörner, dem Präsident der Technischen Universität Darmstadt, "ein Minusgeschäft", da sie Interessenten abschrecken und somit der Landes-Etat für die Universitäten, der sich nach der Anzahl der Studierend berechnet, sinkt. Da das neue Gesetz nur bis Dezember 2011 gültig sein soll ist zu befürchten, dass anschliessend die Regelungen zur sozialen Abfederung gestrichen werden. Auch dass die Landesregierung sich weiter aus der Finanzierung der öffentlichen Bildung zurückzieht, und die Einnahmen durch die Studiengebühren somit letztendlich im Landeshaushalt verschwinden, ist absehbar, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Hochschulpakt, in dem das Volumen der staatlichen Finanzierung festgesetzt ist, nur bis 2010 läuft. Außerdem untermauern Erfahrungen aus anderen Ländern (z.B. Österreich, Australien)diese Vermutung.
Der anerkannte Staatsrechtler Herr Christian Graf von Pestalozza wurde von der hessischen Regierung 2005 beauftragt, die Zulässigkeit von Studiengebühren nach der hessischen Verfassung zu überprüfen. Pestalozza versteht in seinem Gutachten Studiengebühren nicht als Studienentgelte, sondern als Schulgeld. Somit seien sie gemäß der hessischen Verfassung zulässig und ständen nicht im Gegensatz zum Unentgeltlichkeitsgebot der Verfassung. Studiengebühren seien sogar geboten, die Höhe könne durch die Universitäten weitgehend frei bestimmt werden, solange es nicht zur Querfinanzierung fremder Fächer komme. Auf die wirtschaftliche Lage der Entgeltpflichtigen komme es bei der Bemessung der Studiengebühren nicht an.
Diese Einschätzung steht jedoch im klaren Widerspruch zu den bisherigen Urteilen des Staatsgerichtshofes aus den Jahren 1949, 1956 und 1976. So stellte der Staatsgerichtshof 1956 fest dass die Hessische Verfassung mit der Tradition gebrochen habe, Schulpflicht und Unterrichtsgeldfreiheit in unmittelbarem Zusammenhang zu stellen und somit neue Wege gehe.. Bildung ist also ein soziales Grundrecht und die Unentgeltlichkeit des Unterrichts gilt auch für Hochschulen, obwohl sie nicht unter die Schulpflicht fallen. In einem Urteil des Jahres 1949 betonte er sogar: sei ohne Bedeutung, welche Folgen sich aus der Anerkennung unmittelbarer Geltung einer Verfassungsnorm in Sonderheit auf dem Gebiet der Staatsfinanzen ergeben.". Kläger war 1949 im übrigen Roland Kochs Vater, Karl-Heinz Koch.
Mann | Deutscher | CDU-Mitglied | Staatsminister (Hessen) | Geboren 1955
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