Flag of the United Nations.svg Flagge der Vereinten Nationen | |
| UN_map.png | |
| Amtssprachen | Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch |
| Generalsekretär | Kofi Annan (seit 1997) |
| Gründung | 26. Juni 1945 |
| Inkrafttreten der UN-Charta | 24. Oktober 1945 |
| Mitgliedstaaten | 192 |
| Hauptsitz | New York (USA) |
| Internetseite | www.un.org |
Die Vereinten Nationen (VN; engl. United Nations, UN; oft UNO für United Nations Organisation) sind ein zwischenstaatlicher Zusammenschluss von 192 Staaten der Erde und als globale Internationale Organisation uneingeschränkt anerkanntes Völkerrechtssubjekt.
Die wichtigsten Aufgaben der Organisation sind die Sicherung des Weltfriedens, die Einhaltung des Völkerrechts, der Schutz der Menschenrechte und die Förderung der internationalen Zusammenarbeit.
Ihre Wurzeln haben die Vereinten Nationen im Völkerbund, der nach dem Ersten Weltkrieg mit dem Ziel gegründet wurde, den Frieden auf der Welt dauerhaft zu sichern. Allerdings erhielt der Völkerbund durch mangelndes Beitrittsinteresse (so waren etwa die USA kein Mitglied im Völkerbund) nicht den nötigen Einfluss, um seine Ziele durchsetzen zu können, und war mit Ausbruch des Zweiten Weltkrieges praktisch gescheitert.
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| UN building, Genevra.jpg in Genf]] |
| UnoCityWien.jpg in Wien]] |
| Bonn Langer Eugen.jpg") in Bonn]] |
US-Präsident Franklin D. Roosevelt unternahm nach dem Scheitern des Völkerbundes noch während des Zweiten Weltkrieges einen zweiten Versuch, eine Organisation zur Sicherung des Friedens zu schaffen, und erarbeitete zusammen mit dem britischen Premierminister Winston Churchill die Atlantik-Charta. Am 1. Januar 1942 beriefen sich 26 Staaten in der Declaration by United Nations auf die Prinzipien der Atlantik-Charta. Durch die Mitarbeit der UdSSR und der Republik China an der neuen Friedensordnung kam es zur Moskauer Erklärung der Vier Mächte, die auf eine schnellstmögliche Schaffung einer allgemeinen, auf dem Prinzip der souveränen Gleichheit aller friedliebenden Staaten aufbauenden Organisation zur Aufrechthaltung des Friedens und der internationalen Sicherheit zielte. Bei der Konferenz von Dumbarton Oaks wurde weiter über die Gründung der UN beraten. Nach Einbeziehung Frankreichs in den Kreis der hauptverantwortlichen Mächte konnte die Charta der Vereinten Nationen 1945 auf der Konferenz von Jalta fertig gestellt werden. Sie wurde am 26. Juni 1945 in San Francisco von 50 Staaten unterzeichnet. Polen unterzeichnete die Charta erst später, zählt aber zu den 51 Gründungsmitgliedern.
Die Charta trat am 24. Oktober des gleichen Jahres in Kraft, nachdem die Republik China, Frankreich, die Sowjetunion, Großbritannien, die Vereinigten Staaten von Amerika und die Mehrheit der Gründungsstaaten die Charta ratifiziert hatten.
Die Vereinten Nationen haben ihren Hauptsitz in New York und vier weitere Sitze in Bonn, Genf (UNOG), Wien (UNOV) und Nairobi (UNON). In Den Haag befindet sich der Internationale Gerichtshof. Anzumerken ist, dass nach offiziellem Sprachgebrauch sich die UNO-Sitze nicht in dem jeweiligen Land befinden, sondern nur von diesen umgeben werden, d. h. dass der Internationale Gerichtshof in Den Haag ist, oder der Hauptsitz der UNO in New York. In der UNO gelten Regeln eigener Art und die Staatsmacht des jeweiligen Sitzlandes darf dort keine Zwangsmaßnahmen ausüben, wodurch ihre Souveränität insoweit nicht infrage steht. Dass Einrichtungen der UNO eine Art „Internationales Territorium“ darstellen würden, ist völkerrechtlich nicht anerkannt. Jedoch sind ihre Einrichtungen exterritoriales Gebiet, vergleichbar dem von Botschaften.
Für eine vollständige Liste, siehe: Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen (alphabetisch) oder Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen (chronologisch).
Die 51 Gründungsmitglieder der UNO im Jahr 1945 waren:
Ägypten, Äthiopien, Argentinien, Australien, Belarus, Belgien, Bolivien, Brasilien, Chile, Republik China, Costa Rica, Dänemark, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Frankreich, Griechenland, Guatemala, Haiti, Honduras, Indien, Irak, Iran, Jugoslawien, Kanada, Kolumbien, Kuba, Libanon, Liberia, Luxemburg, Mexiko, Neuseeland, Nicaragua, Niederlande, Norwegen, Panama, Paraguay, Peru, Philippinen, Polen, Saudi-Arabien, Sowjetunion, Südafrika, Syrien, Tschechoslowakei, Türkei, Ukraine, Vereinigte Staaten von Amerika, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Uruguay und Venezuela.
1973 traten die DDR und die Bundesrepublik Deutschland als 133. und 134. Mitglied der UNO bei. Österreich trat der UNO im Jahr 1955 bei, die Schweiz 2002.
Keine Mitglieder sind unter anderem der Vatikanstaat (dessen völkerrechtliche Vertretung, der Heilige Stuhl, jedoch Beobachterstatus hat) und die nicht von allen Ländern anerkannten Staaten (West-)Sahara (Demokratisch-arabische Republik Sahara), die Türkische Republik Nordzypern (TRNZ), die Cookinseln und die Republik China (Taiwan). Die Republik China nimmt hier jedoch eine Sonderstellung ein, da sie als Gründungsmitglied der UN von 1945 bis 1971 sogar eines von fünf ständigen Mitgliedern im UN-Sicherheitsrat war. Im Jahr 1971 musste die Republik China nach einem Beschluss der Generalversammlung aus den UN ausscheiden. Seither vertritt die Volksrepublik China die chinesischen Interessen innerhalb der Vereinten Nationen und ist auch ständiges Mitglied im Sicherheitsrat.
Die USA begannen seit Antritt der US-Regierung unter Ronald Reagan (1980-1984) einen zunehmenden Teil ihrer Pflichtbeiträge zum UNO-Haushalt sowie zum Peacekeeping-Budget der UNO zurückzubehalten. Diesen klaren Verstoß gegen die Vereinbarungen begründeten die USA anfangs mit politischer Kritik an einigen UNO-Programmen, später unter Präsident George Bush (ab 1988) warfen sie der UNO Ineffizienz und Geldverschwendung vor. Bis 1992 war der Schuldenbetrag der USA an die UNO auf 1,5 Mrd US-Dollar angewachsen. Der US-Kongress bezifferte den Schuldenbetrag 1997 unter Verweis auf angeblich erbrachte nichtgeldliche Leistungen an UNO-Peacekeeping-Missionen auf 926 Mio. US-Dollar und setzte die Zahlung als Druckmittel zur Reduzierung des prozentualen Pflichtanteiles der USA ein. Zudem nutzten sie die Zurückhaltung ihres Budgetbeitrages wie im Falle des ehemaligen Generaldirektors des OPCW (Organisation zum Verbot chemischer Waffen) José Bustani, des Generalsekretärs Boutros Boutros-Ghali oder im Falle der Besetzung von UN-Kommissionen im Jahre 2001 als Druckmittel um personelle Änderungen innerhalb der UNO zu erzwingenJoachim Guilliard: Staatsstreich in der UNO (leicht gekürzt erschienen in) junge Welt 28. April 2002 Die USA drohen der UNO Netzzeitung 9. Mai 2001 Die US-Regierung unter Bill Clinton handelte am 10. Juni 1997 im sogenannten Helms-Biden-Abkommen eine Senkung des US-Beitrages zum regulären UN-Budget von 25 % auf 20 % und eine Senkung des US-Beitrages für Peacekeeping-Einsätze von 31 % auf 25% aus.
Die Charta ist die Verfassung der UNO und wurde am 26. Juni 1945 im Theatersaal des Veterans War Memorial Building in San Francisco unterzeichnet. In Kraft trat die Charta am 24. Oktober 1945. Polen, das 22. Gründungsmitglied, hatte an der Konferenz nicht teilnehmen können und unterschrieb später. Die Charta ist ein zeitlich nicht begrenzter völkerrechtlicher Vertrag und wurde seit ihrer Gründung an nur vier Stellen geändert, nämlich die Artikel 23, 27, 61 und 109. Sie besteht aus einer Präambel und 19 Kapiteln mit 111 Artikeln, im Gegensatz dazu hatte der Völkerbund nur 26 Artikel. Die Kapitel beschäftigen sich unter anderem mit den verschiedenen Hauptorganen der UNO, der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten, den Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen sowie ihren Zielen und Grundsätzen.
Am meisten umstritten und diskutiert ist der Artikel 2, Ziffer 7, in dem es heißt:
Gemäß Kapitel 3, Artikel 7 der Charta setzt sich die UNO aus sechs Hauptorganen zusammen, die für die Entscheidungsprozesse maßgeblich sind. Neben den Hauptorganen gehören eine Reihe von Nebenorganen und Sonderorganisationen zum System der Vereinten Nationen, die mit der Wahrnehmung spezifischer Aufgaben befasst sind.
Nebenorgane der UN-Generalversammlung werden zur Wahrnehmung spezieller Tätigkeiten gegründet. Sie haben ihr eigenes Verwaltungssystem, aber keine eigene völkerrechtliche Grundlage und sind nicht Völkerrechtssubjekte wie die UNO selbst. Zurzeit gibt es insgesamt 22 Nebenorgane, neben dem wohl bekanntesten dem Kinderhilfswerk UNICEF, u. a. das Umweltprogramm UNEP, das Welternährungsprogramm WFP, das Flüchtlingskommissariat UNHCR und das Entwicklungsprogramm UNDP.
Sonderorganisationen sind rechtlich, organisatorisch und finanziell selbständig, jedoch durch Abkommen mit der UNO verbunden. Einige Organisationen sind zum Teil sogar älter als die UNO selbst. Mittlerweile gibt es 16 dieser zwischenstaatlichen Organisationen. Die UNO arbeitet unter anderem mit den folgenden autonomen Organisationen eng zusammen: UNESCO, WHO, IAO, IWF und andere. Die Arbeit der Sonderorganisationen wird durch den UN-Wirtschafts- und Sozialrat koordiniert.
Seit ihrer Gründung konnte die UNO mehrere beachtliche Erfolge erzielen, unter anderem:
Sie sicherte direkt den Frieden zum Beispiel in
Viele Ziele haben die Vereinten Nationen bereits erreicht:
Die Tätigkeitsfelder liegen damit bei der Friedenssicherung, Menschenrechtspolitik und Entwicklungszusammenarbeit.
Zur Erreichung dieses Zieles wurde von den Vereinten Nationen durch die freiwillige Einbindung der UNO-Mitgliedstaaten ein System kollektiver Sicherheit geschaffen. Kern dieses kollektiven Sicherheitssystems ist das allgemeine Gewaltverbot:
Trotz des allgemeinen Gewaltverbots schließt die Charta die Gewaltanwendung nicht völlig aus. Sie ist neben dem individuellen Selbstverteidigungsrecht jedes Landes auf den Sicherheitsrat konzentriert: Kollektive Maßnahmen gegen Friedensstörer unter Beachtung des Kapitel VII, wie wirtschaftliche, kommunikative und sonst nicht-militärische Sanktionen bis erforderlichenfalls hin zur Gewaltanwendung. Der Sicherheitsrat wird dadurch zum Träger des „Gewaltlegitimationsmonopols“. Bevor der Sicherheitsrat entsprechende Maßnahmen in einer friedensbedrohenden Situation beschließen kann, muss er zunächst untersuchen, ob ein Bruch des Friedens vorliegt. Sollte dies der Fall sein, so hat er grundsätzlich zwei Möglichkeiten, auf einen solchen Bruch zu reagieren: Er kann sowohl Empfehlungen an die UNO-Mitglieder aussprechen als auch Zwangsmaßnahmen gegenüber dem Friedensstörer selbst sowie gegenüber allen anderen Mitgliedstaaten.
Bei Zwangsmaßnahmen sind sowohl nichtmilitärische Sanktionen als auch direktes militärisches Eingreifen durch die UNO selbst oder durch mandatierte Mitglieder möglich. Das Aufstellen von UNO-Truppen ist in der Charta zwar vorgesehen, kam jedoch nie zustande. Zu den nichtmilitärischen Sanktionen gehören die „vollständige oder teilweise Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen, des Eisenbahn-, See- und Luftverkehrs, der Post-, Telegraphen- und Funkverbindung sowie sonstiger Verkehrsmöglichkeiten und den Abbruch der diplomatischen Beziehungen“ (Art. 41 der UN-Charta).
Die Blauhelme sind die Friedenssoldaten der UNO. Sie waren als Mittel der passiven Friedenssicherung nicht in der Charta vorgesehen. Doch Dag Hammarskjöld und Lester Pearson entwarfen die Idee der Friedenssoldaten in Krisensituationen. Blauhelmsoldaten sind leicht zu erkennen, denn sie tragen, wie der Name schon sagt, entweder einen blauen Helm oder ein blaues Barett mit einem UNO-Abzeichen neben der Uniform ihres Landes. Die getragenen Waffen sollen aber nur der Selbstverteidigung dienen. Ein Mandat zur Entsendung von Blauhelmen kann nur der UN-Sicherheitsrat erteilen, doch die Regierung jedes Landes darf selbst entscheiden, ob sie Soldaten zu einem solchen Einsatz entsendet. Bis 1990 hat die UNO bereits 500.000 Soldaten und Zivilpersonen zu Maßnahmen zur Erhaltung des Friedens eingesetzt. Zur Friedensherstellung werden Blauhelme jedoch nicht eingesetzt.
Betrachtet man die Anteile an der Weltbevölkerung, die die Einwohner der ständigen Mitglieder stellen, stehen diese in keinem ausgeglichenen Verhältnis zu den ihnen eingeräumten privilegierten Kompetenzen. Beispielsweise verfügt Frankreich, ein Land mit 60 Millionen Einwohnern, über einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat, Indien, in dem über 1 Mrd. Menschen leben, jedoch nicht. Dieses Problem lässt sich auf keine einfache Weise lösen, denn die hierarchische Architektur des UNO-Sicherheitsrates, die einigen wenigen Staaten größere Machtbefugnisse zubilligt, reflektiert letztlich die große Diversität in der Entwicklung der realen Macht der Nationen. In diesem Sinne ist der Sicherheitsrat ein Machtkonzentrations- und Handlungsorgan und dient nicht der Repräsentation. Selbst mit 15 Mitgliedern stieß er oft und schnell an die Grenze seiner Handlungsfähigkeit wegen der widerstreitenden Interessen, die durch jedes Mitglied transportiert werden.
Ein Sicherheitsrat, in dem jeder Mitgliedstaat gemäß seinem Bevölkerungsanteil gerecht repräsentiert und mit Vetorecht ausgestattet wäre, wäre praktisch handlungsunfähig, da es nahezu unmöglich ist, für konkrete und bindende Entscheidungen einer gewissen Tragweite einen Konsens von über 190 Staaten zu erwirken. Eine wirklich „gerechte“ Umgestaltung des Weltsicherheitsrats könnte somit nur in Verbindung mit einer grundlegenden Reform der gesamten Verfassung der UNO vonstatten gehen, unter Konsolidierung von Rolle und Kompetenzen der Generalversammlung.
Die Ursachen dafür, dass es bislang nicht zu einer solchen Reform kam, scheinen sich auszubalancieren: Eine entschlossene Umgestaltung, die dem Gedanken einer Weltorganisation Rechnung trüge, implizierte einen Machtverlust der bisher privilegierten ständigen Mitglieder – überwiegend Industrieländer, die den größten Teil der Finanzierung der UNO aufbringen.
Manche Kritiker werfen der UNO deshalb vor, für viel Geld, das anderweitig sinnvoller ausgegeben werden könnte, vor allem stapelweise bedrucktes Papier zu produzieren – ein allerdings sehr pointierter Standpunkt. Denn mehr Verbindlichkeit bedeutet notwendig auch mehr Uniformität. Wenngleich es der UNO nur auf einer sehr rudimentären Ebene gelang, einheitliche kulturelle und politische Vorstellungen der Menschheit zu definieren, waren doch einige UNO-Missionen durchaus erfolgreich und ob die zwischenstaatliche Konfliktbewältigung ohne die UNO-Vermittlung besser abliefe, darf ebenfalls bezweifelt werden. Realistisch betrachtet, kann es auf längere Sicht keine echte Weltregierung geben, solange sich die Völker der Welt nicht auf eine widerspruchsfreie und trotzdem scharfe Definition ihrer kulturellen und politischen Werte mitsamt der sich daraus ergebenden Implikationen einigen können und an diesem Anspruch sollte die UNO auch nicht gemessen werden.
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