Stonehenge_Total.jpg ist ein bedeutendes Kulturdenkmal und gehört zum Weltkulturerbe]]
Das von der UNESCO erfasste Welterbe setzt sich aus dem Weltkulturerbe und dem Weltnaturerbe zusammen. Insgesamt umfasst die UNESCO-Liste des Welterbes 827 Denkmäler in 137 Ländern. Davon sind 628 als Kulturdenkmäler und 175 als Naturdenkmäler gelistet, weitere 24 Denkmäler werden sowohl als Kultur- als auch als Naturerbe geführt.
Eine Unterorganisation der UNESCO, das World Heritage Committee, unterstützt bei den in der Liste geführten Objekten den Schutz und/oder die Restaurierung durch fachliche und materielle Hilfe. Das World Heritage Committee führt neben dem Welterbe auch eine Liste des Weltdokumentenerbes, welches Buchbestände, Handschriften, Partituren, Unikate, Bild-, Ton- und Filmdokumente enthält.
Entstehung der Idee
Der Begriff des „kulturellen Erbes“ (
héritage) geht auf
Henri-Baptiste Grégoire, Bischof von Blois, aus dem
18. Jahrhundert zurück und wurde in der
Haager Konvention vom
14. Mai 1954 kodifiziert:
- Damage to cultural property, belonging to any people whatsoever, means damage to the cultural heritage of all mankind, since each person makes its contribution to the culture of the world.
Den Anstoß zur Schaffung einer UNESCO-Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt gab der Aufruf der UNESCO vom 8. März 1960, die durch den Bau des Assuan-Staudammes vom Nil bedrohten Denkmale in Nubien für die Nachwelt zu retten.
Grundlagen
Grundlage ist die
1972 in
Stockholm verabschiedete UNESCO-Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt. Sie ist
1975 in Kraft getreten. Um in die Liste aufgenommen zu werden, muss mindestens eines der sechs
Merkmale erfüllt sein. Das schutzwürdige Objekt muss
- von einzigartigem künstlerischen Wert sein.
- starken kulturellen Einfluss auf eine Region oder Epoche ausüben.
- von großem Seltenheitswert oder Alter sein.
- für eine bestimmte künstlerische Entwicklung beispielhaft sein.
- für eine bestimmte Architekturepoche stehen.
- bedeutungsvoll im Zusammenhang mit herausragenden Ideen oder historischen Gestalten sein.
Einmal im Jahr, normalerweise Anfang Juli, trifft sich das World Heritage Committee, um über die Aufnahmeanträge der Staaten für neue Denkmäler zu entscheiden. Bei diesen Sitzungen wird auch über den Zustand bereits aufgenommener Denkmäler beraten. Alle zwei Jahre wird das Denkmal- und Naturverzeichnis (Welterbeliste) publiziert.
Das erste deutsche Bauwerk, das Weltkulturerbe wurde, war im Jahre 1978 der Kaiserdom zu Aachen, Grabeskirche Karls des Großen und Krönungskirche der deutschen Könige. Einen Aufnahmeantrag stellen in Deutschland die Bundesländer.
Kriterien
Für die Aufnahme eines Objekts in die Liste der Denkmäler muss eines von zehn Kriterien erfüllt werden. Seit 2005 werden für jedes Objekt sowohl die Kriterien für Natur- als auch für Kulturerbe geprüft. Gegenwärtig erfüllen so 28 Stätten sowohl Kriterien des Natur- als auch des Kulturerbes.
Kriterien für Kulturgüter
- (i): Das Objekt stellt ein einzigartiges Meisterstück des schaffenden Geistes des Menschen dar.
- (ii): Das Objekt besitzt, in einer Zeitspanne oder einer Region, wichtigen Einfluss auf die Entwicklung von Architektur und Technologie, auf die bildenden Künste sowie auf Stadtentwicklung und Landschaftsgestaltung.
- (iii): Das Objekt stellt ein einzigartiges oder zumindest außergewöhnliches Zeugnis einer kulturellen Tradition oder einer bestehenden oder untergegangenen Zivilisation dar.
- (iv): Das Objekt ist ein herausragendes Beispiel eines Typus von Bauwerk, von architektonischer Zusammenstellung oder einer Landschaft, welche bzw. welches einen bedeutsamen Entwicklungsabschnitt der Menschheit untermalen bzw. untermalt.
- (v): Das Objekt ist ein herausragendes Beispiel menschlicher Niederlassungen und Land- bzw. Meeresbewirtschaftung, das repräsentativ für eine Kultur oder bestimmte Kulturen ist, oder das Naturverhalten des Menschen zeigt, insbesondere dann wenn diese Kultur anfällig durch unumkehrbare Veränderungen in ihrer Umwelt wurde.
- (vi): Das Objekt ist unmittelbar oder nachvollziehbar mit bestimmten Ereignissen, mit lebendigen Traditionen, mit Ideen und Glauben, mit universal bedeutsamen Kunst- oder Literaturwerken verbunden. (Das Komittee einigte sich, dass dieses Kriterium nur in absoluten Ausnahmefällen als einziges erfülltes Kriterium für eine Aufnahme hinreichend ist)
Kriterien für Naturgüter
- (vii): Das Objekt beinhaltet außergewöhnliche natürliche Phänomene oder Gebiete von überragenden Schönheit und ästhetischer Bedeutsamkeit.
- (viii): Das Objekt ist ein herausragendes Zeugnis eines wichtigen Entwicklungsabschnitts der Erde, welches den Nachweis von Leben, bedeutsame und anhaltende Prozesse der Geologie für die Gestaltung der Erdoberfläche sowie geomorphologische und physiogeografische Vorgänge beinhaltet.
- (ix): Das Objekt ist ein herausragendes Beispiel für fortlaufendene biologische und ökologische Prozesse in der Evolution von Ökologiesystemen die sich an Land, in Binnengewässern, an Küsten oder in Meeren befinden oder von Lebensgemeinschaften zwischen Tieren und Pflanzen.
- (x): Das Objekt enthält die bedeutendsten und typischsten Lebensräume für die ungestörte Erhaltung der Biologischen Entfaltung auf der Erde, eingeschlossen die Räume, die Lebensformen enthalten die nach gegenwärtiger Wissenschaftlicher Meinung außergewöhnlichen universellen Wert besitzen.
Rote Liste
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In die Rote Liste des Welterbes werden besonders gefährdete Objekte aufgenommen und zwar selbst dann, wenn der zuständige Unterzeichnerstaat keinen Antrag an die UNESCO stellt. Seit
2004 befinden sich 35 Denkmäler auf dieser Liste. So wurde beispielsweise der
Kölner Dom im Juli 2004 auf die „Rote Liste des Welterbes“ gesetzt, nachdem die Stadt
Köln entschieden hatte, ihre Hochhauspolitik, die den Blick auf den Dom einschränkt, fortzusetzen. Nach mehreren Beratungen durch die UNESCO konnten diese Pläne aber verworfen werden: Neben einer sogenannten Pufferzone auf beiden Rheinseiten schützt eine Verordnung, dass naheliegender Hochhäuser nicht höher als 60 Meter gebaut werden dürfen, das Welterbe. Entsprechend beschloss die UNESCO im Juli 2006, den Dom von der Roten Liste wieder zu streichen.
Dagegen wurde das Dresdner Elbtal im Juli 2006 durch die UNESCO nur zwei Jahre nach der Verleihung des Welterbe-Status neu auf die Rote Liste gesetzt. Die schönste und breiteste Stelle des Tales soll durch eine stark umstrittene, vierspurige Straßenbrücke, die sogenannte Waldschlößchenbrücke, zerschnitten werden. Im November 2005 wurden vom Dresdner Oberbürgermeister Ingolf Roßberg (FDP) konkretere Informationen über das geplante Bauwerk durch das World Heritage Center Paris angefragt. Das Bauwerk war Bestandteil des Antrages an die UNESCO, umstritten ist allerdings, ob die im Rahmen des Antrags übermittelten Informationen über die Brücke in allen Details zutreffend waren. Ein von der UNESCO vergebenes unabhängiges Gutachten des Aachener Stadtplaners Kunibert Wachten beurteilte die Brücke als ausgesprochen problematisch. Entsprechend der Empfehlung setzte die UNESCO das Elbtal im Juli auf die Rote Liste, da bis dahin keine Bereitschaft der Dresdner Stadtverwaltung zu erkennen war, auf das Vorhaben verzichten zu wollen.
Weblinks
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