Bei der Trockenbauweise werden keine durchnässenden Baustoffe wie Beton oder Putz zur Errichtung der Bauteile benötigt, was eine erhebliche Zeit-und Kostenersparnis bei der Innenraumgestaltung und somit auch dem gesamten Bauvorhaben zur Folge hat.
Zur Trockenbauweise gehören
Völlig ohne Wasser geht es aber auch hierbei nicht. Zum Verspachteln der Fugen und Anschlüsse bei Gipskartonplatten und Gipswandbauplatten benötigt man die dafür vorgesehene Spachtelmasse, bzw. den bei Gipsdielen nötigen Kleber.
Für die Mauerung mit „Ytong“-Steinen benötigt man einen Dünnbettmörtel, der, wie der Name schon sagt, sehr dünn aufgetragen wird.
Alles nasse Material hat eine sehr kurze Trockenzeit und ist somit schon nach kurzer Zeit überarbeitbar.
Sämtliche Beschichtungen der erstellten Wände und Verkleidungen, außer den bereits genannten Verspachtelungen, gehören laut Handwerksordnung nicht zu den Trockenbauarbeiten, sondern vielmehr zum Aufgabenbereich der Maler und Stuckateure.
Wichtiges Regelwerk: VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18340 Trockenbauarbeiten.
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