Der Triebfahrzeugführerschein berechtigt zum Führen von Schienenfahrzeugen auf öffentlichen oder privaten Eisenbahnstrecken. Er wird in den folgenden drei Klassen ausgestellt:
Die Klasse 3 schließt die Klassen 2 und 1 mit ein und die Klasse 2 schließt die Klasse 1 mit ein.
Der Führerschein (in Form einer Plastikkarte im Scheckkartenformat) ist nur gültig in Verbindung mit einem Beiblatt. In diesem sind neben den Berechtigungen für Triebfahrzeug-Baureihen weitere Qualifikationen wie Ausbildung für Linienzugbeeinflussung (LZB), Wagenprüfer usw. eingetragen.
Der Triebfahrzeugführerschein, die Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften in den einzelnen Klassen, sowie die Voraussetzungen für den Erwerb der einzelnen Führerscheinklassen sind in der Bundesrepublik Deutschland einheitlich. Jedoch sind die Eisenbahnverkehrsunternehmen für die Durchführung der Ausbildung, für die Prüfungsabnahme, für die Ausstellung des Triebfahrzeugführerscheines und für die Durchführung von Fortbildungsunterrichten selbst verantwortlich. Die Einführung eines europäischen Triebfahrzeugführerscheines ist bereits im Gespräch.
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"Triebfahrzeugführerschein".
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