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Als Triebfahrzeug, bezeichnet man bei einem Verkehrsmittel das mit Motorkraft angetriebene Fahrzeug eines aus mehreren Fahrzeugen bestehenden Zuges. Im Straßenverkehr nennt man das angetriebene Fahrzeug eines Lastzuges auch "Motorwagen". Bei der Eisenbahn verbindet man mit dem Begriff allgemein die Lokomotive des Zuges.

Die deutschen Eisenbahnen definieren den Begriff differenzierter, hier gehören zu den Triebfahrzeugen

  • Lokomotiven; das sind der Art des Antriebes entsprechend elektrische Lokomotiven, Diesellokomotiven und Dampflokomotiven,
  • Triebwagen; sie sind entweder alleine als Motorwagen eingesetzt oder fahren im Verbund mit Mittel- und Steuerwagen,
  • Triebköpfe; sie befinden sich an beiden Zugenden und bewegen die dazwischen eingesetzten Mittelwagen, die keinen eigenen Antrieb besitzen,
  • Triebzüge; sie bilden in ihrer Gesamtheit ein Triebfahrzeug, weil alle Fahrzeuge einen eigenen Antrieb besitzen,
  • Nebenfahrzeuge mit Kraftantrieb; dazu gehören Baufahrzeuge, wie Kraftrottenwagen, Gleisbaumaschinen, Turmtriebwagen für Oberleitungsarbeiten, Gleismessfahrzeuge.

Triebfahrzeug

 

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