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Die Trichinenschau (auch Fleischbeschau) ist eine mikroskopische Untersuchung von Fleisch auf Trichinen nach der Schlachtung.

Fleisch von Hausschweinen, Einhufern, Wildschweinen, Bären, Füchsen, Biberratten und Dachsen, das für den Verzehr von Menschen bestimmt ist, unterliegt einer Untersuchungspflicht.

Vor Einführung des "Reichsfleischbeschaugesetzes" unter der Federführung von Rudolf Virchow um 1900 gab es in Deutschland nach Schätzungen etwa 15.000 Erkrankungen. Durch die Fleischbeschau sank diese Zahl in nur 50 Jahren auf nahezu Null.

Die Trichinenproben werden aus den Zwerchfellpfeilern (mind. 1g) und aus der Vorderlaufmuskulatur (mind. 0,5g) des erlegten Wildes vom Jagdausübungsberechtigten bzw. Fleischkontrolleuren unter Weisung vom Veterinäramt/-medizinern für die Untersuchung entnommen. Veterinärmedizin

 

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