Der Begriff Tribunizische Gewalt (lat.: tribunicia potestas) bezeichnet die Amtsbefugnisse des Volkstribunen im antiken Rom.
Das Volkstribunat war in der Zeit der Römischen Republik das wichtigste für einen Plebejer erreichbare Staatsamt. Zu den damit verbundenen Befugnissen gehörte das Recht, alle Entscheidungen und Maßnahmen patrizischer Magistrate und des Senats durch ein Veto (dt.: ich verbiete) außer Kraft zu setzen und jederzeit eine Volksversammlung einzuberufen. Darüber hinaus war die Person des Volkstribunen sakrosankt (dt.: geheiligt, unantastbar). Wer einen Volkstribun angriff, konnte als Staatsverräter hingerichtet werden.
Im Zuge der Gründung des Prinzipats durch den ersten römischen Kaiser Augustus kam es zu einer Trennung von Amt und Amtsgewalt des Volkstribunen. Mit diesem Vorgehen verschleierte Augustus die faktische Umwandlung des römischen Staatswesens in eine Monarchie, die er selbst als "Wiederherstellung der Republik" darstellte. Er ließ das Amt des Volkstribunen dem Namen nach bestehen, eignete sich aber dessen Machtbefugnisse an und machte es damit zu einer leeren Titelbezeichnung. Auch für Augustus' Nachfolger gehörte die tribunicia potestas fortan zum Kernbereich ihrer kaiserlichen Macht.
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"Tribunizische Gewalt".
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