Ein Trauzeuge ist eine benannte Person, die bei einer Eheschließung anwesend ist und diese bezeugen kann.
In der Regel wird ein Trauzeuge von der Braut, ein weiterer vom Bräutigam bestimmt. Zur standesamtlichen Trauung sind in Deutschland seit dem 1. Juli 1998 keine Trauzeugen mehr vorgeschrieben, bis zu zwei können jedoch benannt werden. Gleiches gilt für eine Eheschließung in evangelischen Konfessionen (sowie für die Begründung der Lebenspartnerschaft in Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein). Die katholische Kirche schließt Ehen nur in Gegenwart zweier Trauzeugen. In der Schweiz sind ebenfalls zwei Trauzeugen (ZGB Art. 102) vorgeschrieben.
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