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Die Trauung ist der wichtige Akt, der bei einer Hochzeit vollzogen wird. Durch ihn werden die Partner vermählt. Man unterscheidet zwischen der standesamtlichen und kirchlichen Trauung sowie einer freien Trauung, wobei letztere keine rechtliche Relevanz erlangt.

Standesamtliche Trauung


Juristisch verbindlich ist in Deutschland allein die standesamtliche Trauung. Diese ist eine rein formale Angelegenheit ohne große Zeremonie. Die standesamtliche Trauung darf nur in öffentlichen Gebäuden vorgenommen werden. Neben Standesbeamten dürfen auch Bürgermeister die Trauung durchführen. Die Anmeldung erfolgt auf dem Standesamt der Gemeinde, in der man gemeldet ist. Die Durchführung kann in jedem bundesdeutschen Standesamt erfolgen, sofern Termine frei sind. Außer zu den normalen Geschäftszeiten ist in vielen Standesämtern auch eine Trauung am Samstag möglich. Die standesamtliche Trauung steht sowohl heterosexuellen als auch homosexuellen Paaren in Deutschland offen (Ausnahme in Bayern: für homosexuelle Paare der Notar). Eine Sonderform der Eheschliessung war die Feldtrauung, die relativ häufig während den beiden Weltkriegen stattfand. Dabei war der an der Front eingesetzte Soldat nicht persönlich anwesend. In einigen Fällen kam es so sogar zu Heiraten mit Verstorbenen, da die Nachricht vom Tode des Soldaten das Standesamt nicht immer erreichte.

Kirchliche Trauung


Die kirchliche Trauung hat aufgrund der Trennung von Kirche und Staat in Deutschland nur kirchenrechtliche Relevanz. Sie steht nur heterosexuellen Paaren offen, die die standesamtliche Trauung bereits vollzogen haben. Diese kann aber auch am selben Tag ein paar Stunden vorher geschehen sein. Die kirchliche Trauung findet nahezu ausschließlich in der Kirche statt. Es gibt nur wenige Ausnahmen, in denen ein anderer Ort (z.B. im Freien) genehmigt wird. Heiratet man nicht in seiner eigenen Gemeinde, benötigt man die Zustimmung des zuständigen Pfarrers, der eine Dimissoriale erteilen muss.

Bei Partnern unterschiedlicher Konfession überlassen die großen Amtskirchen den Pfarrern vor Ort die Entscheidung, ob er das Paar dennoch trauen möchte. Bei der katholischen Kirche ist hierfür zusätzlich eine Genehmigung des zuständigen Bischofs vorgeschrieben. Die kirchliche Trauung ist an die Rituale der jeweiligen Kirche gebunden, obwohl es auch hier verschiedene Optionen gibt.

Wenn einer der Partner der evangelischen und einer der katholischen Konfessionen angehört und beide eine sog. "Ökumenische Trauung" wünschen, erfolgt die Anmeldung auf beiden Pfarrämtern. Abhängig davon, in welcher der beiden Kirchen die Trauung vollzogen werden soll, wird jeweils ein Pfarrer der anderen Konfession um Mithilfe gebeten. In der evangelischen Kirche ist die "Ökumenische Trauung" also eine evangelische Trauung unter Mitwirkung eines katholischen Geistlichen - und umgekehrt.

Kirchliche Segnung


Ein Segnungsgottesdienst ist anstatt der kirchlichen Trauung bei homosexuellen Paaren in einer Reihe von Kirchen erlaubt, die liturgische Handreichungen für die Segnungszeremonie dieser Paare herausgebracht haben.

So werden beispielsweise homosexuelle Paare, die zum Standesamt gehen, von vielen evangelische Landeskirchen der EKD in den Kirchen gesegnet. Ebenso ist dies in der Metropolitan Church und in der altkatholischen Kirche ermöglicht worden sowie beispielsweise in den lutherischen Staatskirchen von Schweden und Dänemark sowie in der reformierten niederländischen Kirche. Durchgeführt werden solche Segnungsgottesdienste in der Regel von der/dem OrtspastorIn, soweit diese(r) dazu bereit ist.

Freie Trauung

Paare unterschiedlicher Konfessionen können vom Priester in katholischen Gemeinden abgewiesen werden und sind auf eine freie Trauung beschränkt.

Manche Paare aus unterschiedlichen Kulturkreisen wünschen sich zudem eine Zeremonie, die Elemente beider Kulturen beinhaltet.

Ebenso sind nur freie Trauungen möglich in der katholischen Kirche, soweit es sich um geschiedene Eheleute handelt, die erneut standesamtlich geheiratet haben.

Eine freie Trauung ist kirchenrechtlich völlig unverbindlich, sondern dient als emotionale, öffentliche Liturgiezeremonie.

Siehe auch


Weblinks


http://www.ekd.de

http://www.alt-katholisch.de/

http://www.trauringe-eheringe.info/trauringe.htm

Freie Trauung

Ehe | Kirchenwesen | Familienrecht

Christian views of marriage | Nupto (sakramento) | Kerkelijk huwelijk | Ekteskap i kristendommen | Церковный брак

 

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