Die so genannte Trauerbeflaggung wird in Deutschland von den Innenministern des Bundes oder der Länder im Falle der nationalen Trauer angeordnet; in Österreich vom Bundeskanzler. Diese kann an bestimmten Feiertagen, z.B. dem Volkstrauertag, beim Tod eines wichtigen Staatsmannes oder auch zur Erinnerung an tragische Ereignisse, wie z.B. die Terroranschläge des 11. September 2001, eintreten.
Als Alternative zur Halbmastbeflaggung ist an Staatsflaggen ein Trauerflor möglich; in diesem Falle wird die Flagge oben am Mast positioniert.
Aus diesem Ritual entstand dann später die Sitte, eine Flagge als Zeichen des Respekts vor höhergestellten Persönlichkeiten einzuholen. Auch grüßten sich Schiffe untereinander durch Senken der Flagge. Der ursprüngliche Zweck, dadurch den Platz für eine andere Fahne freizumachen, geriet in Vergessenheit. Heute ist die Halbmastbeflaggung ein Zeichen der Achtung gegenüber einem Toten (oben am Mast ist Platz für die unsichtbare Flagge des Todes).
Half-staff | 半旗 | 半旗
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"Trauerbeflaggung".
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