Transitverkehr beschreibt im Allgemeinen den Verkehr von Waren und Personen durch ein Land hindurch, also zwischen zwei Nachbarländern oder zwei Teilen eines Nachbarlands. Zaehlkarte.jpg
Damit wurde der Alliierte Kontrollrat in Deutschland beauftragt, Regelungen für den Verkehr zwischen den Besatzungszonen zu erlassen. Ein späteres Ergebnis war die Festlegung der Transitstrecken zwischen den Westsektoren von Berlin durch die SBZ in die westlichen Besatzungszonen. Mit Befehl der Sowjetischen Kontrollkommission (SKK) vom 5. Mai 1952 wurden die Sicherungs- und Kontrollmaßnahmen klar definiert. Die bis dahin geübte Freizügigkeit wurde drastisch beschnitten.
Nach Unterzeichnung des Moskauer Vertrages betont die Bundesregierung, dass eine Ratifizierung nur bei positiven Ergebnissen in Berlin erfolgen werde. Es kommt Bewegung in die Verhandlungen, und am 3. September 1971 unterzeichnen die Botschafter das Viermächteabkommen über Berlin. Seit 1945 garantiert darin die Sowjetunion erstmals den ungehinderten Transitverkehr auf Straße, Schiene und zu Wasser zwischen der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin. Das Abkommen sieht vor, dass die Einzelheiten durch die Regierungen der BRD und der DDR selbst ausgehandelt werden. Gespräche zu Fragen des Transitverkehrs, die bereits 1970 aufgenommen wurden, kamen nun in Bewegung.
Durch das Transitabkommen sollte der Reise- und Warenkehr zwischen der BRD und West-Berlin geregelt werden. Das Abkommen sah vor, dass der Transitverkehr zwischen der BRD und West-Berlin künftig ohne Behinderungen und in der „einfachsten, schnellsten und günstigsten Weise“ abgewickelt werden soll. Gemeinsam Richtlinien für die Abwicklung des Verkehrs, der Grenzkontrollen der DDR und der Nutzungsgebühren auf den Transitstrecken wurden vereinbart. Am 17. Dezember 1971 unterzeichneten in Bonn die Staatssekretäre Egon Bahr (BRD) und Michael Kohl (DDR) das Abkommen (GBl. der DDR 1972 II S. 349). Es war die erste deutsch-deutsche Vereinbarung auf Regierungsebene.
Die DDR verzichtete auf den Transitstrecken u.a. weitgehend auf ihre Hoheitsrechte, wie Festnahmen etc. (Art. 9). Ausnahmen waren nur bei Missbrauch i.S. des Art. 16 des Abkommens möglich, also bei Verkehrsunfällen u.ä. Die Festnahme polizeilich gesuchter Personen war nicht zulässig.
Visa_Pass_DDR.jpg Bei der Nutzung war jedes Verlassen der Transitstraßen, beispielsweise für Ausflüge, strikt untersagt. Transitreisende hatten die Strecke möglichst ohne schuldhafte Unterbrechungen zurückzulegen, lediglich kurze Aufenthalte an den Autobahnrastplätzen, in den Raststätten oder Tankstellen waren erlaubt. Treffen mit DDR-Bürgern waren untersagt. Bei der Einreise mussten die Transitreisenden ihre Personaldokumente (West-Berliner ausschließlich den Personalausweis, Bundesbürger und Ausländer ausschließlich den Reisepass) und den Fahrzeugschein zur Registrierung abgeben. Das Fahrzeug musste nur verlassen werden, wenn ausreichende Verdachtsmomente vorlagen. An der Grenzübergangsstelle (GÜSt) wurde ein Transitvisum für die einmalige Durchreise ausgestellt. Das Visum enthielt die Personendaten und ein Stempel mit dem Datum und der Uhrzeit (angegeben wurde stets die jeweilige Stunde des Tages, keine Minutenangaben) der Einreise. Bei der Ausreise wurde dieses Dokument wieder eingezogen. Anhand der eingestempelten Einreisezeit konnte festgestellt werden, ob die Reise, wie vorgeschrieben, unverzüglich abgewickelt wurde. Längere Aufenthalte in den Transitraststätten mussten gegenfalls mit Rechnungen der Mitropa-Restaurants belegt werden.
Transitzug 01.jpgBei der Transitreise erfolgte nach Abschluss des Transitabkommens die Ausstellung des DDR-Transitvisums im fahrenden Zug. Auf Westberliner Seite gab es keinen Grenzbahnhof und keine Kontrolle. Der Transport wurde durch die Deutsche Reichsbahn (DDR) abgewickelt. Anfangs nannten sich die Züge Interzonenzüge, später Ost-West-Expreß. Bei den Reichsbahnern hatten sie den Spitznamen "Zitteraal", da diese Züge nicht unplanmäßig halten durften. Die Auslastung der Züge war schlecht, da die meisten Transitreisenden mit dem Pkw über die Transitautobahnen von und nach Westberlin reisten. Wichtige westliche Persönlichkeiten und Geheimnisträger durften nur den Luftweg nutzen. Wie nach 1990 bekannt wurde, waren die Züge oft von DDR-Spionen als rollende tote Briefkästen für ihr Nachrichtenmaterial genutzt worden. Ein Begleitkommando der Transportpolizei war immer an Bord der Züge.
Für den Flugverkehr von/bis West-Berlin waren die drei vereinbarten Luftkorridore zu nutzen. Neben der schnellen Verbindung war es die einzige Möglichkeit, ohne Kontrolle der DDR-Organe von/nach West-Berlin zu reisen. Es durften nur Flugzeuge westalliierter Airlines West-Berlin anfliegen.
Im Linienflugverkehr waren es PanAm und der Chartercarrier Modern Air (die nur zeitweilig Saarbrücken-Ensheim anflog) aus den USA sowie British Airways und Air France - im Regionalflugverkehr gesellte sich in den 80erJahren später die französische TAT hinzu. Später auch die gemeinsame Tocher von Air France (51 Prozent Anteil) und Lufthansa mit der in Frankreich zugelassenen Euroberlin. Daneben gab es etliche Charterfluggesellschaften, die den Ferien- und Sonderflugflugverkehr abwickelten. Zu diesen gehörte auch die heute noch als Billigfluglinie tätige Air Berlin.
Für den Ausbau der Transitstrecken hat die Bundesrepublik erhebliche finanzielle Leistungen an die DDR erbracht.
| Maßnahmen | Mio. DM |
|---|---|
| Grunderneuerung der Autobahn zwischen dem Berliner Ring, Abzweig Leipzig (jetzt A 10/A9, Dreieck Potsdam) bis Marienborn Grunderneuerung und sechsspuriger Ausbau vom Abzweig Drewitz (jetzt Dreieck Nuthetal) des Berliner Rings bis Abzweig Leipzig (Dreieck Potsdam). | 259,5 |
| Ausbau des Autobahnabschnitts zwischen der GÜSt Marienborn und der Grenze (Helmstedt) | 2,7 |
| Erneuerung der Autobahnbrücke bei Helmstedt | 0,3 |
| Neubau der Autobahn zwischen Berlin und der BRD incl. Bau der beiden DDR-Grenzübergangsstellen in Zarrentin und Stolpe-Süd | 1 200,0 |
| Bau eines Autobahnteilstückes zwischen der Anschlussstelle Eisenach/West und der Grenze zur BRD, einschließlich Neubau der Werrabrücke und der DDR-Grenzübergangsstelle | 268,0 |
| Öffnung des Übergangs Staaken für den Reisezugverkehr | 51,0 |
| Verbesserung des Eisenbahntransitverkehrs, zweigleisiger Betrieb zwischen Griebnitzsee und West-Berlin, Rekonstruktion des Betriebsbahnhofes Rummelsburg, zweigleisiger Ausbau des Streckenabschnittes zwischen den Bahnhöfen Potsdam/Stadt und Werder | 80,0 |
| Zweigleisiger Ausbau der Eisenbahntrecke zwischen dem Bahnhof Berlin-Wannsee und der Grenze zur DDR | 9,0 |
| Beseitigung von großen Schäden an den vom Transitverkehr mitbenutzten Wasserstraßen | 120,0 |
| Öffnung des Teltowkanals für den zivilen Binnenschiffsverkehr von Westen her | 70,0 |
| Ausbau des vom Transitverkehr mitgenutzten Mittellandkanals | 150,0 |
| Summe der Leistungen der BRD an die DDR in Mio. DM | 2 210,5 |
| Jahr | PKW | LKW | Busse | Schiffe | Personen |
| 1988 | 6 762 522 | 1 236 583 | 96 314 | 13 103 | 23 978 322 |
| 1989 | 7 282 071 | 1 312 808 | 1 05 387 | 12 896 | 25 865 216 |
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