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Unter Transithandel versteht man Außenhandel, bei dem ein Händler in einem Drittstaat zwischen einem in- und einem ausländischen Wirtschaftssubjekt vermittelt. Der Transithändler hat seinen Sitz weder im Export- noch im Importland, sondern in einem Drittland. Des Weiteren gibt es zwei verschiedene Formen von Transithandel: 1. Echter Transithandel (Streckengeschäfte) und 2. Gebrochener Transithandel (Lagergeschäfte).

Außenwirtschaft

 

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