Transeuropäische Netze (englisch Trans-European Networks), kurz TEN, sind ein Beitrag der EU zur Umsetzung und Entwicklung des Binnenmarktes und zur Verbesserung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhaltes der Gemeinschaft. Mit dem Schwerpunktprogramm wird in der EU eine bessere Vernetzung im Binnenmarkt und eine gewisse Vereinheitlichung der Verkehrssysteme angestrebt. Ferner soll die Infrastruktur von Energie und Telekommunikation verbessert und das Satellitennavigationssystem Galileo entwickelt werden.
Grundlage sind die Artikel 154 bis 156 des EG-Vertrages.
Die TEN umfassen Netze für
Für jeden dieser Bereiche wurde Leitlinien geschaffen, die Ziele definieren und beschreibend oder in Form von Karten die Bestandteile der transeuropäischen Netze festlegen.
Die Gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (Entscheidung Nr. 1692/96/EG vom 23. Juli 1996, geändert mit Entscheidungen Nr. 1346/2001/EG vom 22. Mai 2001 und Entscheidungen Nr. 884/2004/EG vom 29. April 2004) sind ein Orientierungsrahmen für den Auf- und Ausbau der international bedeutsamen Verkehrsinfrastruktur innerhalb der EU.
Die TEN-Leitlinien sind weder ein Bau- noch ein Finanzierungsprogramm. Die Kosten für eine Realisierung des transeuropäischen Verkehrsnetzes belaufen sich nach neueren Schätzungen der EG-Kommission bis 2020 auf rd. 600 Mrd. €. Hierin ist auch der Bedarf für den Ausbau in den beigetretenen Staaten enthalten, der im Rahmen der Arbeiten zur Ermittlung des notwendigen Infrastrukturbedarfs in den assoziierten Staaten (TINA-Prozess) ermittelt wurde.
Die Hauptfinanzierung obliegt den Mitgliedstaaten. Mitfinanzierung der Gemeinschaft aus folgenden Mitteln:
Die Haushaltslinie TEN enthält für den Zeitraum 2000-2006 insgesamt 4,855 Mrd. €, davon ca. 90 % für Verkehr, 10% für Energie und Telekommunikation. 255 Mio € hiervon sind in den Jahren 2004 bis 2006 für Projekte in den beigetretenen Staaten reserviert.
Aufgrund der Verpflichtung gem. Art. 21 (Überprüfung im 5-Jahres-Turnus) der Leitlinien legte die Kommission im Oktober 2001 - auf Grundlage des Weißbuches zur Verkehrspolitik aus dem Jahre 2001 - einen Revisionsvorschlag vor. Dabei ging es vor allem um eine Stärkung der umweltfreundlicheren Verkehrsträger und eine Veränderung des Anhangs III (damals noch Liste der prioritären Projekte). Da insbesondere hinsichtlich dieser Liste keine Einigung zwischen der Mitgliedstaaten und der Kommission erreicht werden konnte, war der für eine Einigung mit dem Parlament notwendige gemeinsame Standpunkt nicht erreichbar.
Auf Veranlassung der Kommissarin Loyola de Palacio wurde daher eine hochrangige Arbeitsgruppe unter dem ehemaligen Kommissar Karel van Miert eingesetzt, die schließlich am 30. Juni 2003 einen Schlußbericht mit Vorschlägen für vorrangige Vorhaben und zur Finanzierung des TEN-V vorlegte. Ausgehend von diesen Vorschlägen konnten die Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen und die Revision schließlich im April 2004 verabschiedet werden.
(siehe ENTSCHEIDUNG Nr. 884/2004/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004 zur Änderung der Entscheidung Nr. 1692/96/EG über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes, Amtsblatt der Europäischen Union L 167 vom 30. April 2004)
Die Überarbeitung der Planung für die Anbindung des TEN-V mit den nationalen Verkehrsnetzen der EU-Nachbarstaaten – in Anlehnung an die bisherigen paneuropäischen Verkehrskorridore – beginnt jetzt erst durch die so genannte Hochrangige Arbeitsgruppe Van Miert II.
Am 11. Juni 2004 haben die Europäische Kommission und Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien sowie Serbien und Montenegro (einschließlich Kosovo) eine Absichtserklärung über die Entwicklung des südosteuropäischen regionalen Kernverkehrsnetzes unterzeichnet. Das Netz umfasst 4.300 km Schienen, 6.000 km Straßen, die wichtigsten Flughäfen sowie die Häfen Rijeka, Split, Dubrovnik, Niš, Durrës und Vlora. Als Binnenwasserstraßen sind die Donau und die Save einbezogen. Das Netz ist an 58 Punkten grenzüberschreitend. Die Gesamtkosten für die Entwicklung des Netzes werden auf über 16 Mrd. EUR geschätzt. Insgesamt wurden 17 vorrangige Vorhaben mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 650 Mio. EUR ermittelt. Beispiele: Eisenbahnbrücke Zezeljov Most in Novi Sad (Serbien und Montenegro), Flughafen von Skopje (Mazedonien), Hafen Durrës (Albanien), Autobahn Banja Luka – Gradiska (Bosnien-Herzegowina) und Schienenverkehrsverbindung Moravice – Sapjane (Kroatien).
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