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Transeuropäische Netze (englisch Trans-European Networks), kurz TEN, sind ein Beitrag der EU zur Umsetzung und Entwicklung des Binnenmarktes und zur Verbesserung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhaltes der Gemeinschaft. Mit dem Schwerpunktprogramm wird in der EU eine bessere Vernetzung im Binnenmarkt und eine gewisse Vereinheitlichung der Verkehrssysteme angestrebt. Ferner soll die Infrastruktur von Energie und Telekommunikation verbessert und das Satellitennavigationssystem Galileo entwickelt werden.
Grundlage sind die Artikel 154 bis 156 des EG-Vertrages.

Gliederung der TEN


Die TEN umfassen Netze für

Für jeden dieser Bereiche wurde Leitlinien geschaffen, die Ziele definieren und beschreibend oder in Form von Karten die Bestandteile der transeuropäischen Netze festlegen.

Leitlinien für das transeuropäische Verkehrsnetz


Die Gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (Entscheidung Nr. 1692/96/EG vom 23. Juli 1996, geändert mit Entscheidungen Nr. 1346/2001/EG vom 22. Mai 2001 und Entscheidungen Nr. 884/2004/EG vom 29. April 2004) sind ein Orientierungsrahmen für den Auf- und Ausbau der international bedeutsamen Verkehrsinfrastruktur innerhalb der EU.

Bau und Finanzierung der transeuropäischen Netze


Die TEN-Leitlinien sind weder ein Bau- noch ein Finanzierungsprogramm. Die Kosten für eine Realisierung des transeuropäischen Verkehrsnetzes belaufen sich nach neueren Schätzungen der EG-Kommission bis 2020 auf rd. 600 Mrd. €. Hierin ist auch der Bedarf für den Ausbau in den beigetretenen Staaten enthalten, der im Rahmen der Arbeiten zur Ermittlung des notwendigen Infrastrukturbedarfs in den assoziierten Staaten (TINA-Prozess) ermittelt wurde.

Die Hauptfinanzierung obliegt den Mitgliedstaaten. Mitfinanzierung der Gemeinschaft aus folgenden Mitteln:

  • EU-Haushaltslinie TEN
  • EU-Strukturfonds (insb. Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung - EFRE)
  • Kohäsionsfonds
Darüber hinaus finanzieren internationale Finanzinstitutionen, vor allem die Europäische Investitionsbank (EIB) und der Europäische Investitionsfonds (EIF) in erheblichem Maße über Darlehen bzw. Bürgschaften Verkehrsinfrastrukturen in Europa mit. Die Einzelheiten der Förderung aus der TEN-Haushaltslinie regelt die TEN-Zuschussverordnung (Verordnung (EG) Nr. 2236/95 des Rates über die Grundregeln für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für transeuropäische Netze geändert durch Verordnung (EG) Nr. 807/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004). Aus dieser Haushaltslinie können im Verkehrsbereich Investitionsvorhaben grundsätzlich mit bis zu 10% und Studien mit bis zu 50% der Kosten gefördert werden. Für bestimmte vorrangige Vorhaben (insbes. wenn sie grenzüberschreitend sind oder natürliche Hindernisse queren) kann aufgrund der ebenfalls im Jahr 2004 erfolgten Änderung der TEN-Zuschussverordnung die finanzielle Unterstützung bis zu 20% der Investitionskosten betragen.

Die Haushaltslinie TEN enthält für den Zeitraum 2000-2006 insgesamt 4,855 Mrd. €, davon ca. 90 % für Verkehr, 10% für Energie und Telekommunikation. 255 Mio € hiervon sind in den Jahren 2004 bis 2006 für Projekte in den beigetretenen Staaten reserviert.

Revision der TEN-V-Leitlinien vom Oktober 2001 bis April 2004


Aufgrund der Verpflichtung gem. Art. 21 (Überprüfung im 5-Jahres-Turnus) der Leitlinien legte die Kommission im Oktober 2001 - auf Grundlage des Weißbuches zur Verkehrspolitik aus dem Jahre 2001 - einen Revisionsvorschlag vor. Dabei ging es vor allem um eine Stärkung der umweltfreundlicheren Verkehrsträger und eine Veränderung des Anhangs III (damals noch Liste der prioritären Projekte). Da insbesondere hinsichtlich dieser Liste keine Einigung zwischen der Mitgliedstaaten und der Kommission erreicht werden konnte, war der für eine Einigung mit dem Parlament notwendige gemeinsame Standpunkt nicht erreichbar.

Auf Veranlassung der Kommissarin Loyola de Palacio wurde daher eine hochrangige Arbeitsgruppe unter dem ehemaligen Kommissar Karel van Miert eingesetzt, die schließlich am 30. Juni 2003 einen Schlußbericht mit Vorschlägen für vorrangige Vorhaben und zur Finanzierung des TEN-V vorlegte. Ausgehend von diesen Vorschlägen konnten die Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen und die Revision schließlich im April 2004 verabschiedet werden.

Projekte (Vorrangige Vorhaben, mit denen vor 2010 begonnen werden soll)


  1. Eisenbahnachse Berlin-Verona (inkl. Brennerbasistunnel) / Mailand-Bologna-Neapel- Messina-Palermo
  2. Hochgeschwindigkeits-Eisenbahnachse PBKAL Paris-Brüssel-Köln-Amsterdam-London (Siehe Thalys und Eurostar)
  3. Hochgeschwindigkeits-Eisenbahnachse Süd(westeuropa) Paris-Madrid (Siehe AVE und TGV)
  4. Hochgeschwindigkeits-Eisenbahnachse Ost Paris-Ostfrankreich-Frankfurt/Stuttgart (Siehe Rhealys)
  5. Betuwe-Verbindung (2007)
  6. Eisenbahnachse Lyon-Triest-Divaca/Koper-Divaca-Ljubljana-Budapest-ukrainische Grenze
  7. Autobahnachse Igoumenitsa/Patra-Athen-Sofia-Budapest
  8. Multimodale Achse Portugal/Spanien-restliches Europa
  9. Eisenbahnachse Cork-Dublin-Belfast-Stranraer (2001)
  10. Malpensa (2001)
  11. Öresund-Landverbindung (2000)
  12. Eisenbahn-/Straßenachse nordisches Dreieck
  13. Straßenachse Vereinigtes Königreich/Irland/Benelux (2010)
  14. Hauptstrecke Westküste (2007)
  15. Galileo (2008)
  16. Eisenbahnachse für den Güterverkehr Sines/Algeciras-Madrid-Paris
  17. Eisenbahnachse Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava, die auch als "Magistrale für Europa" bekannt ist,
  18. Binnenwasserstraße Rhein/Maas-Main-Donau
  19. Interoperabilität der Hochgeschwindigkeitsbahn auf der Iberischen Halbinsel (2010)
  20. Eisenbahnachse Fehmarnbelt (2014)
  21. Meeresautobahnen (inkl. Nord-Ostsee-Kanal)
  22. Eisenbahnachse Athen-Sofia-Budapest-Wien-Prag-Nürnberg/Dresden
  23. Eisenbahnachse Gdansk (Danzig)-Warschau-Brno(Brünn) / Bratislava-Wien
  24. Eisenbahnachse Lyon/Genua-Basel-Duisburg-Rotterdam/Antwerpen
  25. Autobahnachse Gdansk(Danzig)-Brno(Brünn)/Bratislava-Wien
  26. Schienen-/Straßenachse Irland / Vereinigtes Königreich / europäisches Festland
  27. Rail Baltica: Eisenbahnachse Warschau - Kaunas - Riga - Tallinn - Helsinki
  28. Eurocaprail auf der Eisenbahnachse Brüssel-Luxemburg-Straßburg
  29. Eisenbahnachse des intermodalen Korridors Ionisches Meer/Adria
  30. Binnenwasserstraße Seine-Schelde

(siehe ENTSCHEIDUNG Nr. 884/2004/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004 zur Änderung der Entscheidung Nr. 1692/96/EG über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes, Amtsblatt der Europäischen Union L 167 vom 30. April 2004)

TEN – Nachbarn (neue Hochrangige Arbeitsgruppe II)


Die Überarbeitung der Planung für die Anbindung des TEN-V mit den nationalen Verkehrsnetzen der EU-Nachbarstaaten – in Anlehnung an die bisherigen paneuropäischen Verkehrskorridore – beginnt jetzt erst durch die so genannte Hochrangige Arbeitsgruppe Van Miert II.

Am 11. Juni 2004 haben die Europäische Kommission und Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien sowie Serbien und Montenegro (einschließlich Kosovo) eine Absichtserklärung über die Entwicklung des südosteuropäischen regionalen Kernverkehrsnetzes unterzeichnet. Das Netz umfasst 4.300 km Schienen, 6.000 km Straßen, die wichtigsten Flughäfen sowie die Häfen Rijeka, Split, Dubrovnik, Niš, Durrës und Vlora. Als Binnenwasserstraßen sind die Donau und die Save einbezogen. Das Netz ist an 58 Punkten grenzüberschreitend. Die Gesamtkosten für die Entwicklung des Netzes werden auf über 16 Mrd. EUR geschätzt. Insgesamt wurden 17 vorrangige Vorhaben mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 650 Mio. EUR ermittelt. Beispiele: Eisenbahnbrücke Zezeljov Most in Novi Sad (Serbien und Montenegro), Flughafen von Skopje (Mazedonien), Hafen Durrës (Albanien), Autobahn Banja Luka – Gradiska (Bosnien-Herzegowina) und Schienenverkehrsverbindung Moravice – Sapjane (Kroatien).

Weblinks


Verkehrspolitik | Europäische Union

Trans-European Networks | Transeuropese Netwerken | TEN

 

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