Ein Traktat (v. lat.: trahere = ziehen bzw. tractare = behandeln, untersuchen, erörtern) ist eine kurze Abhandlung über ein Thema.
Sowohl die Form der Traktat (= maskulinum) als auch das Traktat (= neutrum) sind gebräuchlich.
Erste Nachweise des Gebrauchs des Wortes 'Traktat' im deutschen Sprachraum stammen bereits aus dem 8. Jahrhundert n. Chr. (mittelhochdt. tractat m.).
Traktate werden oft zur Verbreitung religiöser oder politischer Ideen eingesetzt. Sie erheben in diesem Zusammenhang keinen wissenschaftlichen Anspruch, sondern zielen vielmehr darauf ab, die betreffenden Ideen allgemein verständlich und mit großer Überzeugungskraft darzustellen. Sie werden zu diesem Zweck in Form von Faltblättern oder kleinen Heftchen in großer Auflage gedruckt und meist kostenlos verteilt oder ausgelegt.
Zu Missionszwecken setzen vor allem evangelikale Christen und Zeugen Jehovas häufig Traktate ein, die sie Menschen unter anderem in Fußgängerzonen oder auch an der Haustüre übergeben.
Eine Sonderform von Traktaten findet sich im Talmud. Dieses umfangreiche jüdische Schriftwerk enthält Kommentare zu einzelnen Bestimmungen der Tora. Der Talmud besteht aus sechs Bänden, sogenannten Ordnungen, die ihrerseits in 63 "Traktate" aufgeteilt werden.
Siehe auch: Flyer