Die Schiffsbetriebsform "Traditionsschiff" ermöglicht den Erhalt von alten, heute nicht mehr rentablen Schiffen in Fahrt. Der Betrieb "in Fahrt" ermöglicht Einnahmen zum Erhalt des Schiffes. Das sogenannte Traditionsschiff ist in Deutschland in der Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe definiert:
Traditionsschiffe sind historische Wasserfahrzeuge, welche die Bundesflagge führen,
Hierzu gehören Segelschiffe (zum Beispiel Alexander v. Humboldt, Amphitrite (Baujahr 1887), Seute Deern (2), Albatros, "Fortuna", "Johanna") ebenso wie Motor- oder Dampfschiffe (zum Beispiel Dampfeisbrecher "Stettin", Bereisungsdampfschiff "Scharhörn", Küstenmotorschiff "Hille"). Weitere Informationen stellt der Dachverband der Traditionsschiffe zur Verfügung. Einen Überblick welche Schiffe dazu gehören bietet ein Blick auf die Mitgliederliste.
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"Traditionsschiff".
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