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Der Träger öffentlicher Belange (oder kurz Trägerschaft) ist ein deutscher juristischer Begriff, der die verantwortliche wirtschaftliche und rechtliche Oberaufsicht und Einsetzung der Geschaftsführung seitens einer so genannten "öffentlich-rechtlichen Körperschaft", Kirche oder eines Dachverbands über soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser, Kindertagesstätten oder weltanschauliche Schulen bezeichnet. In einem engeren Sinne bezeichnet "Träger öffentlicher Belange" auch Behörden und Stellen, deren Anhörung und Einbeziehung bei bestimmten (Bau-)Vorhaben gesetzlich vorgeschrieben ist.

Unter "Träger öffentlicher Belange" versteht man die Behörden, die im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung (= Bebauungsplanung) von den Gemeinden gem. § 4 Baugesetzbuch einzuschalten sind, sofern der Aufgabenbereich dieser Behörden durch die Planungen der Gemeinden berührt ist; sie haben ihre Stellungsnahmen innerhalb eines Monats abzugeben und sich dabei auf ihren Aufgabenbereich zu beschränken.

Träger des


Rettungsdienstes

In den meisten Bundesländern Deutschlands sind die Landkreise und kreisfreie Städte als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet (sog. kommunale Pflichtaufgabe). Sie müssen so die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung, der notärztlichen Versorgung wie auch des Krankentransports als organisatorische Einheit sicherstellen. Das können sie entweder eigenständig organisieren (bei ausreichender Leistungsfähigkeit), an Dritte delegieren oder sich zu leistungsfähigen Zweckverbänden zusammenschließen, wobei in diesem Fall der Zweckverband als Träger tätig wird.
Der Träger muss Einrichtungen (z.B. Rettungsleitstelle oder Rettungswachen) vorhalten. Für regionale Leistungen wie die Luftrettung, die über den Bereich eines Kreises hinausgehen, bilden die Rettungsdienstträger Trägergemeinschaften. In dieser übernimmt ein Träger, in der Regel der Träger in dessen Gebiet das Luftfahrzeug stationiert ist, die Aufgabe der Luftrettung in seine Zuständigkeit als Kernträger. Die Einsätze der Luftfahrzeuge werden von der Leitstelle des Kernträgers geleitet.

Weiterführendes


Literatur
  • Thomas Volkening: "Ansätze zu organisatorischen Reformstrategien in einem Krankenhaus in kommunaler Trägerschaft : eine Bestandsaufnahme". Lang, Frankfurt am Main 2004. 208 S. ISBN 3-631-39728-3
  • Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hrsg.): "Soziale Einrichtungen in katholischer Trägerschaft und wirtschaftliche Aufsicht : eine Handreichung des Verbandes der Diözesen Deutschlands und der Kommission für Caritative Fragen der Deutschen Bischofskonferenz ; 2. Februar 2004 / Bonn 2004. 35 S.
  • Joachim Merchel: "Trägerstrukturen in der Sozialen Arbeit : eine Einführung". Juventa, Weinheim 2003. 240 S. ISBN 3-7799-0734-8
  • Roman Seer: "Steuerrechtliche Gemeinnützigkeit der öffentlichen Hand : eine Untersuchung zur Gemeinnützigkeit privatrechtlicher Körperschaften in staatlicher (Mit-)Trägerschaft". Duncker und Humblot, Berlin 2002. 249 S. ISBN 3-428-10726-8
  • Jan Ziekow: "Gesetzliche Regelungen der Verfahrenskooperation von Behörden und anderen Trägern öffentlicher Belange : empirische Untersuchungen mit rechtlichen Einführungen". Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung, Speyer 2001. 146 S. Schriftenreihe: Speyerer Forschungsberichte 221 ISBN 3-932112-59-8
  • Bayerische Landeszentrale für Neue Medien: "Rundfunk in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft : Modell für modernes Rundfunkmanagement. BLM-Symposion Medienrecht 1999." Fischer, München 2000. ISBN 3-88927-276-2
  • Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt Baden-Württemberg: "Freiräume in Stadtlandschaften : Entscheidungsgrundlagen und Hinweise für Träger öffentlicher Belange zur Beurteilung von Freiräumen in Verdichtungsräumen, Randzonen, Verdichtungsbereichen". Ludwigsburg 1977 Umfang: 154 S.

Weblinks

Verwaltungsrecht | Rettungswache & Leitstelle

 

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