Toto-ticket_1966.jpg]] Unter Toto sind mehrere Sportwetten - bezogen auf die Sportart Fußball - des Deutschen Lotto- und Totoblocks zusammengefasst: Auswahlwette und Ergebniswette.
Nach Deutschland kam die Sportwette nach dem Zweiten Weltkrieg, als es keine staatlichen Mittel zur Förderung des Sports gab. Die Sportverbände ergriffen die Initiative und initiierten die Gründung der staatlichen Fußball-Toto-Gesellschaften. In den Jahren 1948 - beginnend mit der Staatlichen Bayrischen Fußballtoto am 27. April 1948 - und 1949 wurden diese in allen deutschen Bundesländern gegründet. Anfang der 1950er Jahre bildeten sich die ersten Blöcke: der Nord-Süd-Block (Berlin, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bayern) und der Süd-West-Block (Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz).
Am 11. November 1956 übernahmen alle deutschen Toto-Lotto-Gesellschaften mit der Gründung des Deutschen Totoblocks die als Ergebniswette die Zwölferwette, 1959 wurde auf die Dreizehnerwette mit zunächst 6 (und ab 1961 4) Gewinnrängen umgestellt. 1967 kehrte man zur Zwölferwette anstelle der Neunerwette und der Dreizehnerwette zurück. 1969 kam dann die Elferwette, 2004 dann wieder die Dreizehnerwette. Auch landesspezifisch gab es diverse unterschiedliche Spielformeln.
Die Auswahlwette hat eine ähnlich wechselvolle Geschichte. Am 7. Oktober 1962 wurde die Auswahlwette mit der Spielformel „6 aus 36“ und 4 Gewinnrängen eingeführt. Ab dem 19. Januar 1964 galt dann die Spielformel „6 aus 39“ mit 5 Gewinnrängen. Am 1. Januar 1975 wurde die Spielformel „6 aus 45“ eingeführt. Gewertet wurden nun die 6 torreichsten unentschiedenen Begegnungen. Ab dem 10. Februar 1996 galten dann die 6 torreichsten Begegnungen, ab dem 31. Januar 1998 wieder die unentschiedenen Begegnungen.
In Deutschland sind Sportwetten aufgrund des Glückspielmonopols nur durch den staatlichen Lotteriegesellschaften im Deutschen Lotto- und Totoblock legal. Einige Wettbüros und -gesellschaften, wie betandwin, cashpoint und Sportwetten Gera, besitzen jedoch 1990 in der DDR ausgestellte Lizenzen, über deren weitere Gültigkeit bislang keine abschließende juristische Bewertung vorliegt. im April 2006 wird hierzu eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erwartet, in der geklärt werden soll, ob und in welchem Umfang private Sportwettenanbieter auch in Deutschland Sportwetten veranstalten dürfen.
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"Toto (Sportwette)".
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