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Torhaus Moehnesee 02.jpg über dem Möhnesee]] Der Begriff Torhaus bezeichnet ein Gebäude, das baulich mit einem Tor verbunden ist - sei es, dass das Gebäude an das Tor angebaut ist oder dass das Haus in das Tor intergriert ist.

Burg- und Stadttore


Torhäuser an Burg- und Stadttoren standen neben Toren oder waren in diese Tore integriert. Hier steht das Tor im Vordergrund und das Gebäude ist angegliedert. diese Torhäuser dienten regelmäßig als Unterkunft für das Wachpersonal.

Beispiele:

Torhaus_Wellingsbüttel.jpg]]

Herrenhäuser


Torhäuser bei größeren Toranlagen der Herrenhäuser sind diesen zentralen Gebäuden vorgelagerte Gebäude, durch die ein Zufahrt in die Hofanlage geschaffen ist. Hier steht das Gebäude und nicht das Tor im Vordergrund, beide bilden eine harmonische Einheit. Die Räumlichkeiten dieser Torhäuser dienten regelmäßig in den Flügeln als Gesindewohnung und Pferdestall. Über dem Torhaus waren Speicher untergebracht. Diese Torhäuser trugen häufig Dachreiter.

Beispiele:

Gebäude | Herrenhaus

 

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