Das Todeszeichen oder signum mortis (lateinisch) dient der Feststellung des Todes beziehungsweise der Eingrenzung des Todeszeitpunktes.
Dabei ist die Kenntnis über supravitale Reaktionen von entscheidender Bedeutung, da einzelne Zellen und Gewebe während des so genannten intermediären Lebens noch viele Stunden nach eingetretenem Hirntod auf äußere Einflüsse reagieren können.
Hirntod
Die Feststellung des
Hirntods als vom Gesetzgeber anerkanntes Zeichen des Todeseintritts eines menschlichen Individuums ist vor allem vor
Organentnahmen zum Zweck der
Organtransplantation von besonderer Bedeutung. Als
intermediäres Leben wird danach der Zeitraum zwischen Hirntod und Absterben der letzten Körperzelle bezeichnet.
Hinweise für den eingetretenen Hirntod sind
- weite lichtstarre Pupillen
- eine zerebrale Areflexie (das Ausbleiben gehirngesteuerter Reflexe), wobei spinale Reflexe (vom Rückenmark behandelte Reflexe) oft noch erhalten sind
- eine Null-Linie im EEG
- ein mittels Angiografie oder Doppler-Duplex-Sonografie feststellbarer Kreislaufstopp in den Hirnschlagadern (Vertebralarterien und Karotiden).
Sichere Todeszeichen
Im Allgemeinen reichen die
sicheren Todeszeichen zur Feststellung des eingetretenen Todes aus. Diese können in frühe und späte Zeichen unterteilt werden.
Frühe Veränderungen
- Totenflecke (Livores) mit Auftreten etwa 20-60 Minuten p.m. (post mortem, nach Eintritt des Todes)
- Totenstarre (Rigor mortis, Leichenstarre), beginnend mit der Kaumuskulatur und in der weiteren Folge zu den unteren Gliedmaßen absteigend
- die sogenannten mit dem Leben nicht zu vereinbarenden Verletzungen (beispielsweise die Trennung von Kopf und Rumpf durch einen schweren Unfall)
Späte Veränderungen
Unsichere Todeszeichen
Unsichere Todeszeichen sind all diejenigen Erscheinungen, die auch bei lebenden Individuen angetroffen werden können, andererseits zwangsläufig p.m. auftreten.
Eine Sonderstellung zwischen
sicheren und
unsicheren Todeszeichen nimmt in der
Rettungsmedizin das sogenannte
Null-Linien-
EKG ein: Stellt ein
Notarzt bei Abbrechen eines erfolglosen Wiederbelebungsversuches noch keine
sicheren Todeszeichen im engeren Sinne fest, müsste er - streng juristisch gesehen - so lange mit der
Wiederbelebung fortfahren, bis eben solche
sicheren Todeszeichen eintreten - was bis zu 60 Minuten dauern kann. Um schneller anderen Patienten zur Verfügung stehen zu können, ohne in eine rechtliche Grauzone zu geraten, wird vom
Notarzt in einigen deutschen
Bundesländern nur noch die Aufzeichnung eines zehnminütigen
Null-Linien-
EKGs gefordert. Man geht davon aus, dass nach dieser Zeit ohne aufgezeichnete Herzaktion nicht mehr mit einer spontanen Reaktivierung des Herzens zu rechnen ist (wenn doch, so wird dies als das heutzutage in den Industrieländern seltene
Lazarus-Phänomen bezeichnet).
Siehe auch
Pathologie | Rechtsmedizin | Tod