Ein Titularbistum ist ein nicht mehr existierendes Bistum, welches jedoch einen eigenen Bischof besitzen kann. Analog dazu ist ein Titularerzbistum ein erloschenes Erzbistum.
Zum Großteil waren diese Bistümer durch die Ausbreitung des Islam in Nordafrika, Kleinasien und Vorderasien und nach der Trennung zwischen Ostkirche und der römischen Westkirche untergegangen.
Bis heute werden Weihbischöfe oder wichtige Würdenträger der römisch-katholischen Kirche (vor allem Kurienbischöfe) zu Titularbischöfen dieser nicht mehr existenten Diözesen ernannt.
Wegen ihrer Eroberung durch Andersgläubige wurden diese untergegangenen Diözesen von der römischen Kurie auch als in partibus infidelium (Abk.: "i.p.i."), d.h. "im Gebiet der Ungläubigen", oder kürzer in partibus (Abk.: "i.p.") bezeichnet. Erst als durch die Orientmission des späten 19. Jahrhunderts auch in diesen Gebieten wieder namhafte Zahlen von Katholiken lebten, wurde diese Bezeichnung allmählich von der heute gebräuchlichen Bezeichnung "Titularbistum" abgelöst, war jedoch vielfach noch bis weit ins 20. Jahrhundert üblich.
Die Titularbischöfe sind dem Rang nach voll und ganz Bischöfe und werden auf den Titel dieser erloschenen Bistümer geweiht. Sie können an allgemeinen Konzilien der Kirche teilnehmen und sind für gewöhnlich auch stimmberechtigte Mitglieder der örtlichen Bischofskonferenzen.
Lagen diese Titularbistümer bis Mitte des 20. Jahrhunderts fast ausschließlich in Nordafrika, Vorderasien oder Südosteuropa, so hat man in den vergangenen Jahrzehnten auch untergegangene Bistümer aus anderen Teilen Europas (insbes. Italiens und Iberiens) und Amerikas unter die Titularbistümer aufgenommen.
Waren die Titularbischöfe zunächst eher eine aus der Not der exilierten Bischöfe gefundene Lösung, so etablierte sich diese Institution während des Hochmittelalters zunehmend und wurde immer wichtiger, da viele Diözesanbischöfe ihrer (theoretisch immer bestehenden) Residenzpflicht nicht nachkamen, weil sie entweder durch Positionen an der päpstlichen Kurie oder als Berater ihrer Monarchen etc. gehindert waren, ihren eigentlichen Aufgaben als Bischof nachzukommen, oder weil sie durch Ämterkumulierung oft mehreren Diözesen gleichzeitig vorstanden. Darüber hinaus brachte der Niedergang der Kirchendisziplin im späten Mittelalter (insbes. in den Zeiten des Großen Abendländischen Schismas oft auch Personen in den Bischofsrang, welche nie ernstlich daran dachten, die Bischofsweihe zu empfangen, sondern diese Position eher als Grundlage für eine (kirchen-)politische Karriere betrachteten.
In all diesen Fällen war es daher naheliegend, für die faktische Leitung bzw. Verwaltung der Diözese oder auch nur für die Vornahme der Funktionen, für die die Bischofsweihe Voraussetzung ist (Spendung des Weihesakramentes und der Firmung), Titularbischöfe einzusetzen. Auch der immer größere Behördenapparat der päpstlichen Kurie erforderte für bestimmte Funktionen (z.B. die Apostolischen Nuntien) eine ständig steigende Zahl von Titularbischöfen.
Durch die Verschärfung der Residenzpflicht für Diözesanbischöfe und die Beschränkung von Ämterkumulationen, die vom Konzil von Trient verfügt wurden, kam es zwar zu einer Reduktion der Zahl von Titularbischöfen, andererseits führte die Ausweitung der Missionen ab dem 16. Jahrhundert wieder zu einer Vermehrung derselben, da die Funktion der Apostolischen Vikare, die faktisch die Stelle von Missionsbischöfen haben, durch Titularbischöfe besetzt wird. Auch die in Missionsgebieten errichteten Prälaturen wurden von Titularbischöfen geleitet. Ebenso wurde es im Verlauf des 17. und 18. Jahrhunderts üblich, Diözesanbischöfe, die aus Gesundheits- oder anderen Gründen auf ihr Amt verzichteten, auf einen Titularsitz zu transferieren.
Durch diese Umstände erhöhte sich die Zahl von Titularbischöfen, sodass die bisherige Praxis, nur eine begrenzte Zahl der untergegangenen Diözesen als Titularsitze zu verleihen, spätestens ab dem Anfang des 20. Jahrhunderts mehr und mehr aufgegeben wurde und schließlich zur Erstellung einer möglichst umfassenden Liste von Titularbistümern führte, um auf diese Weise genügend "Titel" für die benötigten Funktionen zu haben. Die starke Ausweitung der Kirchenhierarchie führte dennoch ab ca. 1960 zu zunehmenden Engpässen, insbesondere, da aus ökumenischen Rücksichten eine große Zahl von Titularsitzen, welche auch als Residenzialsitze der orthodoxen Kirchen in Verwendung stehen, nicht mehr vergeben werden sollten. Außerdem führte die Einführung einer Altersgrenze für Diözesanbischöfe (75. Lebensjahr) zu einer starken Vermehrung von Alt-Bischöfen.
Man schied daher ab 1971 einige Kategorien von Titularbischöfen aus, um so wieder "freie Plätze" zu schaffen. Zunächst wurden die Alt-Bischöfe gedrängt, auf etwaig schon verliehene Titularsitze zu resignieren und ihnen der Titel "Episcopus emeritus N.(sis)" ("Altbischof von N.") verliehen. Einige Jahre später wurden die Prälaten der Territorialprälaturen ebenfalls gleich auf ihren Prälaturtitel geweiht, nicht mehr wie bisher auf einen Titularsitz. Neuerdings werden auch die Koadjutoren von Bischöfen und Erzbischöfen ebenfalls nicht mehr auf einen Titularsitz geweiht, sondern "(Archi-)Episcopus Coadiutor N.(sis)" ("(Erz-)Bischof-Koadjutor von N.") als Weihetitel benutzt.
This article is licensed under the GNU Free Documentation License.
It uses material from the
"Titularbistum".
Home Page • arts • business • computers • games • health • hospitals • home • kids & teens • news • physicians • recreation• reference • regional • science • shopping • society • sports • world