Als Titelblatt oder Titelseite wird die Deckseite einer Publikation bezeichnet:
Bei Aussagen über das Titelblatt, sind Differenzierungen zu beachten.
Heutige Bücher pflegen farbige Cover zu haben, auf denen der Titel mit ansprechendem Bild, dem "Titelbild", erscheint. In der Buchherstellung wird hier vom Cover oder der Vorderseite des Schutzumschlags gesprochen. Das Titelblatt hat seinen historischen Platz auf der ersten oder dritten (rechten) Seite des Buchblocks.
In frühen Drucken war das Titelblatt die erste gedruckte Seite des Buches. Ihm konnte ein Frontispiz vorgeschaltet werden - ein Kupferstich oder bei billigeren Büchern ein Holzschnitt. Die meisten Buchbinder banden das Frontispiz dem Titelblatt gegenüber, so daß es (wie im nebenstehenden Beispiel) links das Titelblatt rechts stand. (Zuweilen definiert man an dieser Stelle als "Kupfertitel" ein Frontispiz, das den Titel mit dem Bild oder innerhalb des Bildes wiederholt.)
"Vortitel", eine Seite, die nichts als (ebenfalls rechtsseitig) den griffigen Kurztitel bietet, und dem Titelblatt vorgeschaltet wird, waren bis in das mittlere 18. Jahrhundert hinein die Ausnahme - der Buchhändler hatte ein Interesse am Haupttitelblatt, das beim ungebundenen Buch oben auflag. Als der Verkauf gebundener Bücher die Regel wurde, änderte sich dies. Die auch Schmutztitel genannten Seiten, die das Titelblatt schützten, das nun direkt unter dem Buchdeckel lag, wurden die Regel. Seiten, die nur das Signet des Verlags bieten, können in selber Funktion wie auch leere Seiten, Vakatseiten, vorgeschaltet werden. Serien- und Reihentitel kommen hinzu, wenn das Buch in einem größeren Zusammenhang, etwa einer Werkausgabe oder einem besonderen Projekt des Verlages, erscheint. Bücher, die in wissenschaftlichen Reihen herausgegeben werden, erhalten eigene Titelblätter der redaktionell betreuten Reihe, die meist dem Haupttitelblatt des hier vorgelegten Einzelbuches (das die rechtsseitige Position behält) spiegelbildlich gegenüber angeordnet werden.
Das Titelblatt war früher, solange Bücher vor allem ungebunden verkauft wurden, die wichtigste Seite des zum Verkauf anstehenden Buches. Oft las man auf dem Titelblatt nur einen einzigen langen, graphisch untergliederten Satz, der zuerst den Titel nannte, zusammenfaßte, was in dem Buch an Informationen geboten wurde, den Autor oder sein Pseudonym notierte und mit dem Impressum abschloß: den Angaben des Verlagsortes, des Verlegers und des Druckjahres.
Titelblätter lagen, kam ein Buch ins Angebot, obenauf. Die Seiten darunter waren noch unaufgeschnitten und erlaubten darum keine Einsichtnahme. Erst der Buchbinder schnitt sie auf. Kunden orientierten sich im Laden mithin über die Angaben, die das Titelblatt machte. Heute haben diese Funktion die Rückseite des Covers mit einem Kurztext oder Zitat oder der Klappentext auf den Einschlagklappen des Schutzumschlages (sofern es sich um ein Hardcover oder eine Klappenbroschur handelt) übernommen. Titelblätter wurden bis in 18. Jahrhundert hinein zudem oft im Überschuß gedruckt und in Buchhandlungen ausgehängt; sie fungierten damit als gedruckte Buchwerbung.
Bei Drucken der frühen Neuzeit kann es interessant sein, Titel vollständig zu "transkribieren", das heißt, den Text des Titelblatts Zeile für Zeile unter Beachtung der Groß- und Kleinschreibung abzuschreiben und jeweils durch einen senkrechten Strich den Zeilenwechsel zu markieren. Das erlaubt es, später zu erkennen, welche Informationen das Buch überhaupt enthielt, und welche Worte dabei im Vordergrund standen (die einzelnen großen Worte, die eine ganze Zeile für sich einnahmen) - hier mit Vermerk des eingesetzten Rotdruckes:
Eine ausführlichere Anleitung zur Aufnahme von Titeln der frühen Neuzeit bietet der Artikel Titelaufnahme.
Als mit dem 19. Jahrhundert der Verkauf fertig gebundener Bücher die Regel wurde, kamen Schutzumschläge auf, die die ursprüngliche Rolle von Frontispiz und Titelblatt vereinigten. Die Titelseiten sind seitdem ohne großen graphischen Aufwand gestaltet, jedoch folgen die Detailinformationen des originären Impressums heute zumeist auf der Rückseite der Titelseite und befinden sich damit immer noch auf dem Titelblatt, nämlich auf seiner Rückseite. Die Informationen, die heute das Bibliothekswesen, das Urheberrecht und das Presserecht den Publikationen abverlangen, sind zu umfangreich geworden, um noch auf den Vorderseiten der Titelblätter untergebracht werden zu können; sogar zusätzliche Auskünfte über das verwendete Papier und die Schrifttype etc. finden bei manchen Buchausgaben hier ihren Platz.
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"Titelblatt".
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