Titel bezeichnet
- den Namen eines Werkes oder eines Abschnitts, siehe Überschrift, Buchtitel, Filmtitel.
- die Titelbezeichnung eines Menschen. Wenn es sich um einen akademischen Grad oder einen Amtstitel handelt, wird sie als Namenszusatz geführt. Verstöße sind in Deutschland strafbar, siehe Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen. Die Titelbezeichnung kann alleine stehen, wenn es sich um eine mit einem Amt verbundene Bezeichnung handelt (z.B. Magnifizenz). Die Titelbezeichnungen werden folgendermaßen unterteilt:
- Akademischer Grad: z.B. Diplom-Ingeneur, Doktor, ...
Die akademischen Grade werden umgangssprachlich als Titel bezeichnet, rechtlich gesehen stimmt das aber nicht.
- Nichtakademischer Titel: z.B. Geheimrat, Kommerzienrat, ...
- Anrede einer hochgestellten Persönlichkeit: z.B. "Exzellenz" für einen Botschafter, "Heiliger Vater" für den Papst, "Hazrat" oder "Maulana" für islamische Würdenträger
- Gesellschaftlicher Stand: z.B. Adelstitel, religiöser Titel, ...
- Sportliche Errungenschaften, z.B. Weltmeister, ...
- eine Stadt in Serbien, siehe Titel (Serbien).
- ein Musikstück eines Sängers.
- In der Rechtswissenschaft:
Weblinks
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