Als Tierschutz werden alle Aktivitäten des Menschen bezeichnet, die darauf abzielen, Tieren ein artgerechtes Leben ohne Zufügung von unnötigen Leiden, Schmerzen und Schäden zu ermöglichen.
Der Tierschutz steht dabei oft im Widerspruch zu den Interessen der Tiernutzung, darin liegt das größte Konfliktpotential der Thematik. Denn die Nutzung der Tiere – beispielsweise in der Landwirtschaft oder Forschung – ist häufig mit einer Schädigung der Tiere verbunden.
Vom Artenschutz unterscheidet sich der Tierschutz durch die Zielrichtung: geht es beim Artenschutz darum, den Bestand von Tierarten beziehungsweise der Artenvielfalt zu erhalten, so zielt der Tierschutz auf das einzelne Tier und seine Unversehrtheit.
Der Mensch hat demnach also den Auftrag, über die Tiere zu herrschen, aber auch in Verbindung mit einer bestimmten Verantwortung. So werden laut dem Zweiten Buch Mose, Kapitel 20, Vers 10, auch Nutztiere auch in die Sabbatruhe mit einbezogen: "Aber am siebenten Tage ist der Sabbat der HERRN, deines Gottes. Da sollst du keine Arbeit tun, auch nicht dein Sohn, deine Tochter, dein Knecht, deine Magd, dein Vieh, auch nicht dein Fremdling, der in deiner Stadt lebt."
In den Sprüchen Salomons, Kapitel 12, Vers 10, wird folgendes gelehrt: "Der Gerechte erbarmt sich seines Viehs, aber der Gottlose ist unbamherzig". Demnach soll sich der Mensch also in der Position des Überlegenen die göttliche Eigenschaft der Bamherzigheit annehmen.
Allerdings wird in der Bibel die Nutzung und Tötung von Tieren nicht unmittelbar in Frage gestellt, auch vor dem Hintergrund der Hirten- und Bauernkultur des damaligen israels. Den Weissagungen der Propheten zufolge ist allerdings die Wiederherstellung des Zustandes im Paradies, die auch den allumfassenden Schöpfungsfrieden umfasst, ein Ziel Gottes. Diese beinhalte gleichzeitig auch den Frieden zwischen Mensch und Tier und auch innerhalb des Tierreichs. Auch im Neuen Testament ist der Erlösungsgedanke für alle Geschöpfe, und dadurch eben auch für Tiere, gültig.
In den frühen Kulturen der Menschheit (beispielsweise im alten Ägypten) und bei so genannten Naturvölkern bis heute findet man eine mehr oder weniger ausgeprägte Tierverehrung. So waren die alten Ägypter sich beispielsweise über die gemeinsame Herkunft der Schöpfung bewusst. Dementsprechend hatten sie auch ein sehr partnerschaftliches Verhältnis zu den Tieren und vertraten die Auffassung, dass Mensch und Tier gleich viel wert seien. Dies drückte sich auch in ihrer Götterdarstellung aus: Die meisten ägyptischen Götter wurden mit Menschenkörpern und Tierköpfen dargestellt.
Auch in vielen asiatischen Religionen wie beispielsweise Hinduismus, Jainismus und Buddhismus haben bestimmte Tiere insbesondere bezüglich des Reinkarmationsgedankens eine besondere Stellung. So gelten in diesem Zusammenhang im Hinduismus die Kühe als heilig. Und da der Mensch unter Umständen als Tier wiedergeboren werden kann, spielt dort die Verkörperung der menschlichen Seele in einem Tier eine sehr prägende Rolle. Im Jainismus geht der Tierschutzgedanke sogar so weit, dass alle seine Glaubensanhänger vegan leben.
Im Reich des Kaisers Ashoka (272 v. Chr.-232 v. Chr.) war die Stellung der Tiere sogar gesetzlich geregelt.
Der gesetzliche Tierschutz, der gesetzgeberische Maßnahmen wie Gesetze, Verordnungen und andere staatliche Regelungen, die unmittelbar den Tierschutz betreffen oder ihn indirekt berühren, umfasst, fing 1822 mit dem ersten erlassenen Tierschutzgesetz in England an. und schützte Pferde und Großvieh vor Misshandlungen.
Im Jahre 2004 wurde das Ziel des Tierschutzes auch in den Entwurf der EU-Verfassung aufgenommen: "Bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Union in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Binnenmarkt, Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt tragen die Union und die Mitgliedstaaten den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung; sie berücksichtigen hierbei die Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten insbesondere in Bezug auf religiöse Riten, kulturelle Traditionen und das regionale Erbe."
In Staaten wie beispielsweise China existiert allerdings bis heute kein Tierschutzgesetz. Dort werden z.B. laut einer Studie der WSPA des Jahres 2002 200 Bärenfarmen unterhalten, in denen in engen Käfigen Tausende von Tieren mit offenen Wunden zur Gewinnung und Vermarktung von Gallensaftprodukten gehalten werden (siehe Asiatischer Schwarzbär).
In § 90a BGB wird seit 1990 ausdrücklich festgestellt, dass Tiere nicht, wie bis dahin, als Sachen, sondern als lebende Wesen anzusehen sind. Dennoch werden Tiere in der Rechtspraxis weiter wie Sachen behandelt. Kritiker halten die Neuregelung deshalb für sinnlos. Am 26. Juli 2002 wurde im Plenum des Bundestages das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz verankert, nachdem dies 2000 noch abgelehnt worden war. Der Artikel 20a des Grundgesetzes lautet nun:
"Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."
Auch diese Regelung ist bisher ohne größere rechtspraktische Bedeutung geblieben und wird lediglich vereinzelt in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung herangezogen, um Muslimen das Schächten zu untersagen.
In Österreich war der Tierschutz bis zum Ablauf des Jahres 2004 in Gesetzgebung und Vollziehung Ländersache. Am 1. Januar 2005 ist das Tierschutzgesetz des Bundes in Kraft getreten (BGBl. I Nr. 118/2004). Durch die gleichzeitig mit der Erlassung dieses Gesetzes beschlossene Änderung des Art. 11 des Bundesverfassungsgesetzes wurde die Gesetzgebungskompetenz zum Bund verlagert. Die Vollziehung der tierschutzrechtlichen Normen bleibt jedoch weiter Aufgabe der Länder. Der Bund hat sich verschiedene Kontrollrechte vorbehalten (Einschaurecht, Berichtspflicht der Länder etc). Behörde I. Instanz sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Über Berufungen entscheidet der Unabhängige Verwaltungssenat. Die Landesregierung ist sachlich in Betracht kommende Oberbehörde, sie hat den Vollzug zu koordinieren, trifft aber selbst keine Sachentscheidungen. Bund, Länder und Gemeinden haben den Tierschutz nach Maßgabe der budgetären Mittel zu fördern. Ein wichtiger Punkt des neuen Gesetzes ist auch die Schaffung eines Tierschutzombudsmannes in jedem Bundesland, der die Interessen des Tierschutzes zu vertreten hat. Er genießt in den behördlichen Verfahren Parteistellung. Im Strafgesetzbuch vom 1. Januar 1975 sind die Strafbestimmungen für rohe Misshandlung von Tieren bundeseinheitlich festgelegt: Bis zu ein Jahr Freiheitsentzug oder 360 Tagessätze Geldstrafe. Außerdem existiert seit dem 1. Juli 1974 ein Tierversuchsgesetz.
1969 wurde in Kanada von Brian Davis der International Fund for Animal Welfare (IFAW) gegründet, um gegen die Tötung junger Kegelrobben vor der Küste Neufundlands zu protestieren. Daraus hat sich eine der größten internationalen Tierschutz- und Artenschutzorganisationen weltweit entwickelt. Prominentestes Mitglied ist der James Bond-Darsteller und Schauspieler Pierce Brosnan. Am 1. Januar 1981 wurde die World Society for the Protection of Animals (WSPA) gegründet.
Mit dem Aufkommen der Tierrechtsbewegung in Deutschland haben sich seit den 1980er Jahren zahlreiche neue Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen gebildet. Die Ziele und Arbeitsweisen sind unterschiedlich. Viele haben sich auf eine Thematik spezialisiert, um wirksame Arbeit leisten zu können. So kämpft der Verein PROVIEH, gegen die industrielle Tierhaltung, die Animals Angels setzen sich aktiv gegen Tiertransporte ein und Animal Public hat sich auf den Schutz von Wildtieren spezialisiert, wie auch die Organisation Pro Animale, die verschiedene Projekte betreut (z.B. Freikauf aus nicht tierschutzgerechten Pferdetransporten und aus dem Tierversuch, Aufbau von Tierheimen in der Türkei und anderen Ländern, "Tanzbären"-Problematik, Kettenhundehaltung). Andere Verbände wie Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. setzen sich für die gesellschaftliche und rechtliche Anerkennung elementarer Tierrechte und deren Umsetzung ein. Sie kämpfen deshalb gegen Missbrauch von Tieren.
Sie reichen von Infoständen auf der Straße und dem massenhaften Anschreiben von potentiellen Interessenten über die Störung einer Jagdgesellschaft bis hin zu spektakulären Aktionen wie der Blockade von Walfängern. Auch Demonstrationen werden veranstaltet.
Im Bereich Walfang und Fischerei sind auch viele Naturschutzorganisationen aktiv, für die Umweltschutz im weitesten Sinne programmatisch von Bedeutung ist. Als international tätige Organisation ist hier z.B. Greenpeace sehr aktiv. Häufig greift Greenpeace zu der für die Aktivisten sehr gefährlichen Methode, mit eigenen Schiffen die Walfänger und Fischerboote zu blockieren, um so medienwirksam auf das Massensterben und das damit verbundene Risiko des Aussterbens vieler Arten aufmerksam zu machen. Extreme Gruppierungen (beispielsweise Tierbefreier) gehen auch mit Gewalt gegen Sachen gegen die von ihnen wahrgenommenen Missstände vor. Sie brechen teilweise sogar in Ställe ein, um die Tiere zu befreien. Physische Gewalt gegen Personen wird jedoch ebenso grundsätzlich abgelehnt, wie Gewalt gegen Tiere. So ist es beispielsweise in den Richtlinien der Animal Liberation Front beschrieben, dass weder Mensch noch Tier bei entsprechenden Aktionen Schaden nehmen sollen. Es kommt jedoch immer wieder vor, dass Hochstände, von denen aus Jäger Tiere töten, angesägt werden, das hat schon zu Verletzungen bei einigen Jägern geführt.
In vorgeschichtlicher Zeit galt dem Menschen die ganze Natur als gleichberechtigtes beseeltes Gegenüber. Dies galt auch und besonders für die Tiere. Dennoch war eine Nutzung der Tiere, zunächst durch die Jagd, überlebenswichtig. Jagd- und Tierdarstellungen aus dieser Zeit zeugen noch heute vom Bemühen, zu einer Versöhnung mit den getöteten Tieren zu kommen.
In der Geschichte der Kirche spielt der Tierschutz kaum eine Rolle. Der Mensch als Gott ähnliche Schöpfung steht über den Tieren und ist berechtigt, sich ihrer zu seinem Nutzen zu bedienen. Dass den Tieren dabei keine unnötigen Leiden oder Schäden zugefügt werden dürfen, versteht sich schon aus dem Gebot der Barmherzigkeit. Dem steht eine Tradition gegenüber, die im Tier das gleichwertige Mitgeschöpf Gottes sieht. Diese wurde schon früh von Franz von Assisi vertreten, der das Gebot der Nächstenliebe auf die gesamte Schöpfung bezog. Er schloss daher die Tiere ausdrücklich als "uns gleich gestellte Werke des allmächtigen Schöpfers - unsere Brüder" mit ein.
Auch Albert Schweitzer war mit seinem Konzept der Ehrfurcht vor dem Leben zu seiner Zeit ein Außenseiter. Als Kernsatz seiner Auffassung wurde diese Aussage berühmt: "Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will." Daraus folgte für Schweitzer, dass die Grundsätze der Ethik nicht an der Artengrenze zwischen Mensch und Tieren enden, sondern der Mensch zu ethischem Verhalten gegenüber der gesamten Schöpfung verpflichtet ist. Für ihn bedeutete das unter anderem auch, dass das Töten von Tieren für die Ernährung der Menschen nicht zulässig sei.
Karl Barth, der Schweitzers Theologie eher ablehnte, warnte davor, Schweitzers Auffassungen als "sentimental" abzutun: "Wie rechtfertigt man sich eigentlich, wenn man es anders hält, als es Schweitzer (...) von einem haben will?" Eine ähnliche Argumentation gibt es bei Fritz Blankes Ethik der Mitgeschöpflichkeit und in neuerer Zeit bei Eugen Drewermann.
Bei Arthur Schopenhauer findet sich erstmals in der Geschichte der Philosophie der Gedanke der Tierrechte: "Die Welt ist kein Machwerk, und die Tiere sind kein Fabrikat zu unserem Gebrauch. Nicht Erbarmen, sondern Gerechtigkeit ist man den Tieren schuldig." Auch in Jeremy Benthams Konzept des Utilitarismus waren Tiere ausdrücklich einbezogen. Von ihm stammt der viel zitierte Satz: "Die Frage ist nicht: können sie (die Tiere) denken? Oder: können sie sprechen?, sondern: können sie leiden." Die Konzeption der Tierrechte stellt die konsequenteste Ausprägung des Tierschutzgedankens dar. Aus der Auffassung, es gebe keinen prinzipiellen Unterschied zwischen Mensch und Tier (Antispeziesismus) wird der Schluss gezogen, dass die grundlegenden Menschenrechte auch den Tieren zuzugestehen seien. Daraus folgt, dass sich jede Tiernutzung von vornherein verbietet. In der Tierrechtsbewegung werden nicht nur Jagd, Tierversuche und offensichtliche Tierquälerei abgelehnt, sondern auch die Tierhaltung in Zoos und Zirkussen und die Nutzung von Tieren in der Landwirtschaft. Die Konsequenz ist die Forderung einer veganen Lebensweise.
Der herausragendste philosophische Vertreter des Tierrechtskonzepts ist der Australier Peter Singer, der für bestimmte hochentwickelte Tiere (beispielsweise die Menschaffen) die Zuerkennung der Menschenrechte fordert und sie in einem höchstumstrittenen Umkehrschluss beispielsweise geistig schwerstbehinderten Menschen abspricht. Helmut Kaplan formuliert die ethische Einheit zwischen Menschen und Tieren noch umfassender: "Wir brauchen für die Tiere keine neue Moral. Wir müssen lediglich aufhören, Tiere willkürlich aus der vorhandenen Moral auszuschließen."
Bei der Tierzucht in der Landwirtschaft erweist sich die Orientierung auf höchstmögliche Produktivität als problematisch. Die Zucht auf maximale Leistung artet oft in Qualzucht aus: Legehennen, die nach einem Jahr Haltung bei höchster Legeleistung „verbraucht“ sind und geschlachtet werden, Puten mit so schnellem Fleischzuwachs, dass das Skelett die Muskelmassen nicht tragen kann, Milchrinder, die auf Kosten ihrer Gesundheit mehrere tausend Liter Milch im Jahr geben, sind einige Beispiele.
Folge dieser Bedingungen sind Gesundheitsschäden: Verletzungen der Füße, Verformungen des Skeletts, verkümmerte Muskulatur, Erkrankungen innerer Organe und Infektionen, denen man durch Zugabe von Antibiotika und prophylaktischen Medikamenten beizukommen sucht. Zudem können die Tiere ihre natürlichen Verhaltensweisen nicht ausleben: eine Käfighenne kann weder sandbaden noch sich zum Legen auf ein Nest zurückziehen, weder laufen noch mit den Flügeln schlagen und auch nicht nach Futter scharren.
Auch das angeborene Sozialverhalten der Tiere wird nicht berücksichtigt: eine Muttersau muss im Jahr 24 Ferkel zur Welt bringen, ehe sie geschlachtet wird. Die Ferkel werden viel zu früh von der Mutter abgesetzt und mit konzentriertem Kraftfutter und Einsatz von Antibiotika in 160 Tagen zur Schlachtreife gebracht. Folge dieser Haltungsbedingungen sind häufig Verhaltensstörungen: die Tiere verletzen sich selbst oder ihre Artgenossen. Um solche Schäden zu vermeiden, werden ohne Betäubung Ferkeln die Schwänze abgeschnitten und die Eckzähne abgeschliffen, Kälbern die Hörner entfernt oder Hühnern die Schnäbel gekürzt.
Tiertransporte stellen für die Tiere einen erheblichen Stress dar. Daher sollten sie auf ein Minimum beschränkt bleiben, das heißt, die Schlachtung sollte im nächstgelegenen Schlachthof oder direkt vor Ort erfolgen.
Die Schlachtung von Tieren muss unter vorheriger Betäubung und ohne unnötige Schmerzen und Leiden erfolgen. Dies ist bei der Schlachtung im Akkord praktisch nicht zu gewährleisten. Zu besonderen Diskussionen hat das betäubungslose Schächten geführt, das in Deutschland einer Ausnahmegenehmigung bedarf.
Ihre Ablehnung gegenüber der Pelztierhaltung begründen Tierschützer damit, dass sie im Gegensatz zur sonstigen landwirtschaftlichen Tiernutzung ausschließlich der Befriedigung des menschlichen Bedürfnisses nach Luxusartikeln diene. Sämtliche als Pelztiere gehaltenen Tierarten (überwiegend Nerze, Füchse, Chinchillas, Waschbären und Nutrias) seien Wildtiere und für die in Pelztierfarmen praktizierte Käfighaltung ungeeignet. Außerdem leiden sie unter diesen Bedingungen an Verhaltensstörungen und körperlichen Schäden.
Um die Pelze bei der sogenannten Ernte nicht zu beschädigen, werden die Tiere unter erheblichen Leiden überwiegend durch Stromstöße, Giftinjektionen oder Gas getötet. Nach der deutschen Schlachtverordnung ist nur die Tötung durch Kohlenmonoxid zulässig, bei der die Tiere qualvoll ersticken.
In Asien und Osteuropa herrscht die Form der Betäubung und lebendigen Häutung vor. Dabei werden die Tiere solange mit Eisenstäben malträtiert, bis sie das Bewusstsein verloren haben. Lebendig werden sie dann gehäutet. Nach dieser Form der Ernte werden die Tiere auf einen Haufen geworfen, wo sie ihres Fells beraubt qualvoll verenden. Aus Asien (vor allem Thailand, Korea und China) kommen auch Pelze von Hunden und Katzen auf den deutschen Markt. Häufig findet man sie unter Fantasienamen wie Gaewolf, Asian Wolf oder Asiatischer Waschbär (Hund) bzw. Genotte, Goyangi oder Housecat (Katze) oder auch - ohne Herkunftskennzeichnung - als Besatz an preiswerter Bekleidung, wie auch zu Billigleder-Produkten verarbeitet.
Viele Probleme der Heimtierhaltung fangen Tierschutzvereine mit ihren Tierheimen in ehrenamtlicher Arbeit auf: sie gehen Hinweisen auf Tierquälerei und nicht artgerechte Haltung nach, nehmen unbedacht angeschaffte Haustiere auf und geben sie an neue Tierhalter weiter, übernehmen die kommunale Aufgabe der Abwehr von Gefahren durch streunende Tiere (vor allem Hunde) und betreuen verwilderte Haustiere. Unter den verwilderten Haustieren sind häufig Katzen und Hunde. Diese Tiere sind als domestizierte Haustiere nicht oder nur bedingt fähig, sich jagend selbst zu versorgen. Wichtig ist hier, die Fortpflanzung einzudämmen und durch artgerechte Fütterung für eine stabile gesunde Population zu sorgen.
In der bäuerlich betriebenen Landwirtschaft und im ökologischen Landbau versucht man, sich an diesen Vorstellungen zu orientieren.
Weiterhin kann das Aussetzen faunenfremder Arten (beispielsweise Fasane) zu einer Bedrohung der heimischen Tierarten werden. Der Jagd fallen stets auch bedrohte Tierarten zum Opfer, insbesondere bei der Jagd mit Fallen, aber auch durch Fehlabschüsse. Schließlich ist bei der Jagd auch das angst- und schmerzfreie Töten der Tiere nicht gesichert.
Kritisiert wird ebenfalls der Abschuss von Haustieren (schätzungsweise 500.000 Katzen und 50.000 Hunde pro Jahr).
Sofern Tierschützer die Jagd nicht generell ablehnen, fordern sie - im Einvernehmen mit dem Ökologischen Jagdverband - eine Erneuerung des Bundesjagdgesetzes, das auf dem Reichsjagdgesetz aus dem Jahr 1934 beruht, damit den Forderungen des Arten- und Tierschutzes Rechnung getragen wird.
Die meisten Tierschützer lehnen die Jagd allerdings völlig ab und fordern daher deren Verbot. Sie umschreiben diese Praxis häufig mit "Töten als Hobby" und Jäger als "Lusttöter". Sie halten die Ansicht, dass das ökologische Ungleichgewicht allein auf zu hohen Tierpopulationen basiere, für unrealistisch.
Stellt der massenhafte Fang von Meereslebewesen an sich schon eine massive Bedrohung für viele Arten dar, so werden im Bereich der Hochseefischerei, vor allem dem industriell betriebenen Massenfang, jährlich Millionen von Meereslebewesen zusätzlich als Beifang getötet. Schleppnetzfischerei ist ein großes Problem, da die oft viele Kilometer langen Netze, die oft auch bis auf den Meeresgrund reichen und hier neben den Tieren, die gefangen werden sollen, auch tonnenweise andere Lebewesen einfangen. Diese werden dann aussortiert und meist tot ins Meer zurückgeworfen. Säugetiere wie Wale und Delfine ersticken häufig, wenn sie sich unter Wasser in den Netzen verfangen. Der Thunfischfang hat bereits Millionen von Delfinen das Leben gekostet.
Die Haltung von Wildtieren in Zirkussen und die Dressur zu teilweise artfremden Verhaltensweisen wird deshalb aus der Sicht des Tierschutzes abgelehnt. Bull attacks matador.jpg Auch in vielen Zoos werden Tiere nicht artgerecht gehalten. Häufig wird von Tierschützern die Zurschaustellung der Tiere abgelehnt. Kritisiert wird auch die Zucht von Jungtieren, deren weiterer Verbleib nicht gesichert ist und die teilweise getötet werden. Andererseits vermitteln Zoos den Besuchern Erlebnisse mit Tieren und Kenntnisse, die sie für den Gedanken des Tierschutzes gewinnen können. Einige Wildtierarten überleben auch nur bis heute dank der Zuchtprogramme in Zoos. In letzter Zeit gewinnt die Auswilderung dieser Wildtierarten an Bedeutung.
Filme mit Tieren als Helden sind beim Publikum beliebt. Aus der Sicht des Tierschutzes ist zu bemerken, dass in solchen Filmen Tiere oft vermenschlicht werden, so dass die Zuschauer dann unrealistische Erwartungen an ihre eigenen Tiere haben. Besonders bedenklich ist der Einsatz von Wildtieren in Filmen. Zum einen ist wieder die artgerechte Haltung problematisch, zum anderen sind solche Filmtiere meist nicht mehr mit Artgenossen sozialisierbar.
Der Tierschutzgedanke tritt auch mit traditionellen Unterhaltungsformen wie z.B. dem Stierkampf, dem Hahnenkampf oder den Windhundrennen in Konflikt.
Dabei werden den Tieren teilweise erhebliche Leiden, Schmerzen und Schäden zugefügt. Daher ist aus Sicht des Tierschutzes anzustreben, dass die Zahl der verwendeten Tiere und das Maß ihrer Schädigung auf ein Minimum gesenkt wird. (Demgegenüber ist die Zahl der "verbrauchten" Versuchstiere in Deutschland von 2.100.000 im Jahr 2001 auf 2.200.000 im Jahr 2002 angestiegen.) Wo es möglich ist, müssten Tierversuche durch alternative Methoden ersetzt werden. Ergebnisse wären auszutauschen, wenn dies die geltende Gesetzeslage zuließe, damit Mehrfachuntersuchungen vermieden würden.
Auch der Wert der durch Tierversuche gewonnenen Erkenntnisse ist umstritten. So wurde beispielsweise Contergan im Tierversuch als unbedenklich eingestuft, während etwa Acetylsalicylsäure (Aspirin) für viele Tiere giftig ist.
Besonders in der Kritik stehen die Haltungsbedingungen bei der Zucht der Versuchstiere und in den Labors, viele Versuchsmethoden (beispielsweise der LD50-Test) und auch Versuche, deren Sinn für das Wohl des Menschen sich nicht erschließt.
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