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Tierquälerei ist das unnötige Quälen oder rohe Misshandeln von Tieren.

Näheres regelt in Deutschland das Tierschutzgesetz vom 24. Juli 1972, neugefasst durch Bek. vom 25. Mai 1998 I 1105, 1818; zuletzt geändert durch Art. 7b G vom 21. Juni 2005 I 1666 +++).

Als Tierquälerei wird dabei die in § 17 beschriebene Straftat bezeichnet. Nach dieser Vorschrift wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier entweder aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. Handelt es sich dabei um ein fremdes Tier, so kann die Tat außerdem als Sachbeschädigung strafbar sein.

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

  • muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
  • darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
  • muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Siehe auch: Tierschutz

Tierschutz

Cruelty to animals | Crueldad hacia los animales | 動物虐待 | Dierenmishandeling | 虐待動物

 

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