Die Thrombolyse (griechisch lyse: Auflösung) dient der Therapie thrombembolischer Krankheiten. Geeignet ist das Verfahren nach genauer Abwägung eventuell beim Herzinfarkt, der Lungenembolie, dem Schlaganfall und in Ausnahmefällen bei der Thrombose.
Folge dieses Verschlusses ist, dass das betroffene Gebiet nicht mehr von Blut durchströmt werden kann und damit gefährdet ist abzusterben.
Da bei der Verabreichung die Blutgerinnung maximal gehemmt wird, besteht für den Patienten die Gefahr zu verbluten. Beim Herzinfarkt zieht eine erfolgreich durchgeführte Thrombolysetherapie durch die einsetzende Reperfusion des Herzmuskelgewebes vielfach Rhythmusstörungen nach sich. Aus diesen Gründen muss ein Patient während und nach der Lysetherapie engmaschig überwacht werden. Thrombolytika dürfen daher nur präklinisch vom Notarzt oder in Intensivstationen und Stroke Units gegeben werden.
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"Thrombolyse".
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