Norden_altes_Rathaus.jpg Die Theelacht zu Norden (Niedersachsen) ist ein seit ca 1100 Jahren auf genossenschaftlicher Basis geführter Familienverband. Er verwaltet gemeinsamen Grundbesitz in den Marschen des nördlichen und östlichen Norderlandes und schüttet die durch Verpachtung erwirtschafteten Gewinne an seine Mitglieder aus. Ihren zentralen Verwaltungssitz hat die Theelacht in der Theelachtskammer des alten Rathauses am Norder Marktplatz. Das Wort "Theelacht" bedeutet wörtlich übersetzt "Anteilsaufsicht".
Die Anteile zerfallen in "Arv- und Kooptheele" (Erb- und Kaufanteile). Nur die Besitzer der Arvtheele, die Arvburen (Erbbauern), besitzen das aktive und passive Wahlrecht. Die Koopburen (Mitglieder, die sich eingekauft haben) haben zwar einen Sitz in der Theelachtsversammlung, jedoch keine Stimme.
Das Arvtheel, dessen Umfang je nach der Zahl der Arvburen schwankt, vererbt sich nach altem friesischen Recht auf den jüngsten Sohn. Sind mehrere verheiratete Söhne mit eigenem Hausstand vorhanden, können sie "antasten"; sie erhalten einen vollen Arvtheel, können ihren Anteil aber nicht an die nächste Generation vererben.
Auch Erbtöchter werden zugelassen, wenn keine Söhne vorhanden sind. Ihre Rechte werden von ihren Ehemännern in der Theelachtsversammlung wahrgenommen. Diese mit Erbtöchtern verheirateten Ehemänner werden Pelzburen genannt.
Das Theel eines kinderlos verstorbenen Arvburen fällt an die Theelacht zurück. Veräußert ein Arvbur seinen Anteil, so fällt auch dieses Theel bei seinem Tod an die Theelacht zurück - es sei denn, die Theelacht gibt ihre Zustimmung zur Umwandlung des Arvtheel in ein Kooptheel. Besitzer des Kooptheels sind die bereits erwähnten Koopburen.
Die Ländereien der Theelacht zerfallen in 8 Theele, auch Theene oder Bücher genannt: Eber (früher: Leidumer), Ekeler, Gaster, Hover, Linteler, Neugroder, Osthover und Trimser Theel. Bei zwei Ertragsauszahlungen - die eine vor Ostern, die andere vor Weihnachten - werden für jeweils vier Theele die Gewinne ausgeschüttet. Die zu Ostern abgerechneten Theele werden "Vörjahrstheele" genannt, die anderen "Harfsttheele".
Ihre ursprüngliche wirtschaftliche Funktion und Bedeutung hat die Theelacht inzwischen eingebüßt. Das einst nicht geringe Barvermögen ging bei den Währungsreformen des 20. Jahrhunderts weitgehend verloren; die Einnahmen aus der Verpachtung der noch etwa 450 Hektar Land decken nur den laufenden Unterhalt der Theelachtskammer (wozu auch die Eintrittsgelder beitragen) sowie die Kosten der Versammlungen selbst. So wird bei den Ausgaben nur noch ein symbolischer Betrag ausgezahlt. Wie bei aller Brauchtumspflege üblich steht heute der gesell- und gemeinschaftliche Aspekt im Vordergrund.
This article is licensed under the GNU Free Documentation License.
It uses material from the
"Theelacht".
Home Page • arts • business • computers • games • health • hospitals • home • kids & teens • news • physicians • recreation• reference • regional • science • shopping • society • sports • world