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Tetanus_Toxoid :: Tetanus
 

Tetanus
ICD-10-Code: A33-A35
ICD-9-Code: 037
Tetanus, auch Wundstarrkrampf genannt, ist eine bei Ungeimpften häufig tödlich verlaufende Infektionskrankheit welche die muskelsteuernden Nervenzellen befällt und durch das Bakterium Clostridium tetani ausgelöst wird. Die resistenten Sporen des Bakteriums kommen überall, auch im Straßenstaub oder der Gartenerde vor. Die Infektion erfolgt durch das Eindringen der Sporen in Wunden. Das Bakterium vermehrt sich und sondert Giftstoffe (Toxine) ab ab: Das Toxin Tetanospasmin schädigt die muskelsteuernde Nervenzellen und verursacht dadurch die typischen Lähmungen und Muskelkrämpfe. Das Toxin Tetanolysin ist herzschädigend.

Toxinwirkung


Tetanolysin ist hämolysierend und kardiotoxisch aber für die typischen Symptome der Krankheit unbedeutend. Wichtiger ist das Tetanospasmin, welches über periphere Nervenbahnen in das Zentralnervensystem gelangt. Dort hemmt es im Vorderhorn des Rückenmarks muskelhemmende Neurone, dies durch eine Hemmung der Freisetzung der inhibitorischen Neurotransmitter (Glycin und GABA), was die typische Lähmung und Muskelkrämpfe verursacht.

Symptome


Die Inkubationszeit beträgt zwischen drei Tagen und drei Wochen, in seltenen Fällen kann sie auch mehrere Monate betragen.

Zuerst treten grippeähnliche Symptome wie Kopfschmerz, Schwindel, Ermüdungserscheinungen, Muskelschmerzen und Schweißausbrüche auf.

Anschließend kann durch eine Kieferklemme (Trismus) der Mund nicht mehr geöffnet werden und es entsteht ein durch Verkrampfung der mimischen Muskulatur grinsender Gesichtsausdruck, das sogenannte Sardonische Lachen (Risus sardonicus). Anschließend kommt es zu einer tonischen Muskelanspannung der langen Rückenmuskulatur (Opisthotonus), die oft den Nacken absteigend verläuft und zu schmerzhafter Überstreckung, unbehandelt sogar zu Wirbelsäulenbrüchen führen kann. Danach folgen tonische und zuckende (klonische) Muskelkrämpfe in Armen, Beinen, Kehlkopf und Zwerchfell. Die Krämpfe selbst dauern 1 - 2 Minuten und werden von den kleinsten äußeren Reizen (akustisch, optisch, mechanisch) ausgelöst. Unbehandelt folgt Tod durch Erstickung.

Das Gefühl und Bewusstsein (Sensorium) sind überhaupt nicht beeinträchtigt und deshalb ist diese Erkrankung unbehandelt leidvoll.

Eine direkte Ansteckung von Mensch zu Mensch ist nicht möglich.

Lebensgefahr


Tetanus ist eine lebensgefährliche Krankheit. Bei weniger als fünfzehn Fällen, die im Durchschnitt in Deutschland jedes Jahr auftreten, führt sie in ca. einem Viertel, bei älteren Menschen sogar in 55% der Fälle zum Tod. In Ländern mit feuchtwarmem Klima und geringerer Impfquote treten hingegen jährlich bis zu 50 Erkrankungen pro 100.000 Einwohner auf. Nach WHO-Schätzungen sterben weltweit jährlich über eine Million Menschen an der Krankheit.

Behandlung


Gegen die ausgebrochene Erkrankung gibt es keine echte kausale Behandlung. Weil sich die Tetanustoxine über die Nervenscheiden ausbreiten, sind sogar hohe Serumgaben über die Blutbahn umstritten. Eine gewisse kausale Bedeutung haben nur die Wundbehandlung, weil man eine weitere Toxinproduktion in der Wunde unterbinden will und die aktive Immunisierung, die das Immunsystem des Patienten zur körpereigenen Antikörperbildung anregen soll.

Die sogenannte symptomatische, an den Krankheitszeichen orientierte Behandlung kann in milden Fällen die durch akustische und optische Reize auslösbaren Krämpfe vermeiden, indem der Kranke in einen abgedunkelten und schallgeschützten Raum untergebracht wird und starke Beruhigungsmittel erhält. In allen schweren Fällen aber wird eine medikamentöse Muskelerschlaffung (Muskelrelaxation) zusammen mit maschineller Beatmung erforderlich.

Nach Erreichen eines ausreichenden Antikörperspiegels klingen die Symptome ab und man kann nach 4 - 8 Wochen die maschinelle Beatmung beenden. Leider hinterlässt auch eine moderne Intensivmedizin gelegentlich Folgeschäden, die einer weiteren Behandlung bedürfen.

Die überstandene Erkrankung hinterlässt ohne zusätzliche aktive Impfung keinen ausreichenden Antikörpertiter, so dass eine erneute Erkrankung möglich ist. Um so wichtiger ist die vorbeugende Impfung.

Vorbeugung


  • Impfung
Eine Impfung ist verfügbar und wird empfohlen. Experten der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) raten zur vorbeugenden Immunisierung gegen Tetanus, da auch Bagatellverletzungen zur Erkrankung führen könnenRKI-Ratgeber Infektionskrankheiten – Merkblätter für Ärzte zu Tetanus. Diese Immunisierung kann erstmalig nach Vollendung des 2. Lebensmonats im Rahmen von Diphtherie-Keuchhusten-Wundstarrkrampf-Kombinationsimpfungen erfolgen. Ein vollständiger Schutz ist erst nach drei Impfungen vorhanden.

Der Impfschutz ist etwa 10 Jahre wirksam; nach deren Ablauf ist eine Auffrischimpfung (Boosterung) erforderlich. Meist wird auch bei Erwachsenen eine Kombinationsimpfung gegen Tetanus und Diphtherie durchgeführt.

  • Simultanimpfung
Nach einer Verletzung wird, sofern kein oder unzureichender Impfschutz besteht, eine aktive als auch passive, also eine simultane Immunisierung notwendig. Diese besteht aus einer Injektion eines durch Formol abgeschwächten, aber immunogenen Toxins, Toxoid -genannt (Tetanol®)- und einer Injektion von mit menschlichen Antikörpern gegen den Tetanuserreger angereichertem Serum (Tetagam®, Tetanobulin®). Die passiv wirkende Serumgabe soll das Zeitintervall bis zum Eintritt der Antikörperbildung überbrücken, die von der aktiven Toxoidgabe angeregt wurde.

Im Anschluß erfolgen weitere aktive Wiederholungsimpfungen nach einem von der STIKO der Bundesärztekammer anerkannten Schema, um einen langfristig wirksamen Schutz vor Tetanus zu erzielen.

  • Wundreinigung
Da die Keime Anaerobier sind, also nur unter Sauerstoffmangel wachsen, ist die Reinigung einer Wunde, sogar bei Schürfwunden, oft sogar eine chirurgische Wundbehandlung nötig.

Meldepflicht


Tetanus ist nach dem deutschen Infektionsschutzgesetz nicht meldepflichtig. In einigen deutschen Bundesländern besteht jedoch eine Meldepflicht oder die Einführung einer solchen wird diskutiert. Auskünfte erteilen dazu die obersten Gesundheitsbehörden der jeweiligen Bundesländer.

Quellen


Weblinks


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