Ein Termingeschäft, auch Festpreisgeschäft genannt, ist ein Vertrag, der erst nach dem Abschluss erfüllt wird. Üblicherweise spricht man ab einem Zeitraum von mehr als zwei Tagen von einem Termingeschäft. An der Börse kommen diese als Future bzw. Forward oder Option vor.
Im Zeitpunkt des Abschlusses werden lediglich die Konditionen festgelegt, die Zahlung und Lieferung erfolgt in der Zukunft.
In den Konditionen werden Festlegungen getroffen bezüglich der Art des Gutes, der Quantität oder Volumen sowie der Qualität (bspw. bei Erdöl). Der Lieferzeitpunkt sowie der Lieferort und der Terminpreis werden festgelegt.
Bankkunden, die Termingeschäfte durchführen wollen, müssen von seiten ihrer Bank bzw. ihres Brokers über die entstehenden Risiken aufgeklärt werden und im Anschluss ein entsprechendes Formular unterschreiben. Denn Termingeschäfte gelten aufgrund ihrer Hebelwirkung als extrem riskante Geldanlagen, die im Erfolgsfall hohe Gewinnspannen ermöglichen, aber auch hohe Risiken bergen. Im Falle, daß eine solche Aufklärung unterlassen wird, macht sich die Bank bzw. der Broker gegenüber dem Kunden schadensersatzpflichtig. Termingeschäfte werden allerdings auch von Unternehmen eingesetzt, um dadurch ihre unternehmensspezifischen Risiken abzusichern. Sie sind daher für viele Unternehmen integraler Bestandteil des Risikomanagements.
Besondere Vorsicht ist bei Warentermingeschäften geboten, die auf (unerlaubten) telefonischem Wege angebahnt werden. Zahlreiche „Warentermin-Broker“ die auf diesem Wege Ihre Kundschaft Einwerben, gehören der Betrugsszene an – das einmal gezahlte Geld wird so lange in Optionen oder Futures „gedreht“ (round-turn commission), dass am Ende nur ein Minimalbetrag übrig bleibt.
Des Weiteren verlangen die selbsternannten Broker in der Regel „Kommissionen“ zwischen 15 % - 56 % des Anlagebetrages! Die Wahrscheinlichkeit bei derartig hohen Kommissionen noch einen Gewinn machen zu können, liegt nahezu bei Null.
Terminpreise lassen sich auf Grundlage von No-Arbitrage Argumenten berechnen. Termingeschäfte zeichnen sich durch ein zeitliches Auseinanderfallen von Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft aus. Wertpapiere und Börse.
Bei der Ermittlung fairer Preise für Terminkontrakte werden lagerfähige Güter von nichtlagerfähigen Gütern unterschieden. Bei nicht lagerfähigen Gütern gibt es keine einfache Theorie. Dies trifft auf Güter wie Weizen, der erst nach der Ernte lieferbar ist, Elektriztität und Wetter zu.
Lagerfähige Güter können danach unterschieden werden, ob sie einen laufenden Ertrag abwerfen oder nicht.
Die Idee der Arbitrage Pricing Theory bei Termingeschäften ist der Vergleich zwischen zwei Strategien:
Keine der beiden Strategien darf gegenüber der anderen vorteilhaft sein.
Das Termingeschäft hat bei Abschluss zwar keinen Wert, aber einen Preis. Dieser ist abhängig von den Haltekosten des Gutes. Die Haltungskosten ergeben sich aus dem Vergleich der beiden Strategien. Haltekosten können aus Zinskosten eines Krediten, oder auch aus Depot- und Lagerkosten bestehen.
Dies entspricht Kassakurs + Haltekosten.
Ergebnis
Haltekosten sind stets positiv und das Underlying wirft keinen Ertrag ab. Es lohnt sich also nicht das Gut zu halten, somit ist der Terminpreis größer als der Kassakurs.
Obiger Formel lässt sich entnehmen, dass der Terminpreis steigt mit
Dies entspricht den Haltekosten abzüglich den Halteerträgen (hier: Null).
Die Differenz aus Terminpreis und Kassakurs heißt Basis.
Hier müssen Halteerträge berücksichtigt werden. Dies lässt sich anhan eines Termingeschäftes auf eine Anliehe zeigen.
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