Unter einem Telefongespräch versteht man die Sprachkommunikation von zwei Teilnehmern über ein Telefonnetz. Im weiteren Artikel wird der technische Aspekt einer Telefonverbindung beschrieben; um den kommunikativen Aspekt geht es im Artikel Telefonat.
Damit ein Telefongespräch durchgeführt werden kann, muss eine Verbindung zwischen den Teilnehmern aufgebaut werden. Während ihrer Kommunikation muss diese Verbindung gehalten und zum Schluss wieder abgebaut werden. Ein Telefongespräch ist immer zeitlich begrenzt. Dieses technische Prinzip ist unabhängig von der Art des gewählten Netzes (Festnetz, Handy- oder Mobilfunknetz).
Ein Großteil dieser Aktionen zum Führen eines Telefongesprächs sind Signalisierungsoperationen. Sie beinhalten
Diese Aktionen finden zum großen Teil innerhalb von Sekundenbruchteilen vor und nach dem eigentlichen Teilnehmergespräch statt. Während des Gesprächs finden im Telefonnetz nur noch wenige Aktionen statt, lediglich Aktionen zum Überprüfen und Aufrechterhalten des Gesprächs sind dann erforderlich.
Festnetz_Struktur.jpg Die Signalisierungsoperationen der Netz-Signalisierung finden in heutigen Telefonnetzen in einem eigenen SS7-Signalisierungsnetzwerk statt, das getrennt von den Sprachkanälen aufgebaut ist. In größeren Telefonnetzen wird das Signalisierungsnetzwerk von Signalling Transfer Points (STP) gebildet, die über das SS7-Protokoll miteinander kommunizieren. An dieses Signalisierungsnetzwerk sind die Netzelemente des Sprachnetzes angeschlossen. Das Sprachnetz wird im Festnetz von Vermittlungsstellen (VST) gebildet, in Mobilfunknetz von Mobile Switching Centern (MSC).
Die Endgeräte-Signalisierung erfolgt je nach Endgerätetechnik unterschiedlich, zum Beispiel bei ISDN-Telefonen mittels DSS1-Protokoll und bei analogen Telefonen mit dem Mehrfrequenzwahlverfahren oder dem älteren Impulswahlverfahren.
In ländlichen Gebieten sind oft Konzentratoren der OVST vorgeschaltet. Hierbei werden weniger Teilnehmeranschlussleitungen vorgehalten als Teilnehmer existieren. Nimmt ein Teilnehmer den Hörer ab, sucht der Konzentrator eine freie Teilnehmeranschlussleitung zur OVST und verbindet hierüber den Teilnehmer mit der OVST. Ist keine Leitung zur OVST mehr verfügbar, erhält der anrufende Teilnehmer ein Gassenbesetzt-Signal.
Nun ist die OVST bereit, gewählte Ziffern des Teilnehmers entgegen zu nehmen.
Die OVST analysiert die Rufnummernsignalisierung und speichert die bisher gewählten Ziffern. Ist die Mindestanzahl an Ziffern empfangen, beginnt die OVST mit der Rufnummernanalyse (Die Mindestanzahl ist meistens drei, da die kürzesten vorkommenden Rufnummern aus drei Ziffern bestehen, zum Beispiel "110" und "112").
Sind genügend Ziffern eingetroffen, führt die OVST die für diese Ziffern vorgesehene Aktion aus. Meist besteht die Aktion darin, die Gesprächsinformationen an eine andere Vermittlungsstelle, zum Beispiel an eine Fernvermittlungsstelle (FVST), weiter zu signalisieren. Dort werden ebenfalls die bisher gewählten Ziffern analysiert. Reicht die Anzahl der gewählten Ziffern nicht aus, um auf der FVST zu entscheiden, wie das Gespräch behandelt werden soll, werden von der FVST weitere Ziffern von der OVST angefordert. Sind genügend Ziffern eingetroffen, wird die Analyse fortgeführt.
Diese Prozedur wiederholt sich, wenn von der FVST der Anruf an weitere Vermittlungsstellen weitergeleitet wird, bis endlich die Zielvermittlungsstelle gefunden ist, über die der angerufene Teilnehmer zu erreichen ist.
Ist der angerufene Teilnehmer nicht in der Zielvermittlungsstelle vorhanden, die für seinen Rufnummernbereich vorgesehenen ist (zum Beispiel weil er beim Umzug seine Rufnummer in den Bereich einer anderen Ortsvermittlungsstelle des Ortsnetzes mitgenommen hat, oder weil er zu einer anderen Telefongesellschaft gewechselt hat), so wird über eine Abfrage am Service Control Point (SCP) herausgefunden, in welcher Zielvermittlungsstelle oder bei welchem Netzbetreiber der Teilnehmer zu finden ist. Dorthin wird dann die Rufnummer signalisiert.
Für Sonderrufnummern werden bei der Analyse der Rufnummer zusätzliche Aktionen durchgeführt:
Zusammen mit dem Finden eines Weges von der OVST des anrufenden Teilnehmers zu OVST des angerufenen Teilnehmers wird auch überprüft, ob für das angestrebte Gespräch noch freie Sprachkanäle zur Verfügung stehen. Sind noch Leitungen frei, werden die erforderlichen Leitungen für das gewünschte Gespräch reserviert. Stehen keine freien Leitungen zur Verfügung, sind in den Routingtabellen der Vermittlungsstellen Alternativwege aufgeführt, über die die Zielvermittlungsstelle auch noch erreicht werden kann. Ist auch in den Alternativwegen keine freie Leitung vorhanden, wird der Gesprächsaufbau mit "Gassenbesetzt" abgebrochen.
Von der Zielvermittlungsstelle wird überprüft, ob der angerufene Teilnehmer angerufen werden kann. Ist der Anschluss besetzt, wird dem anrufenden Teilnehmer von seiner OVST ein Besetztton vorgespielt und alle reservierten Sprachkanäle werden wieder freigegeben. Ist die Rufnummer nicht vorhanden oder der Anschluss gar abgemeldet, wird dem anrufenden Teilnehmer von seiner OVST eine entsprechende Ansage vorgespielt, und alle reservierten Sprachkanäle werden wieder freigegeben.
Treten keine Probleme auf, wird von der Zielvermittlungsstelle ein durchgehender Sprachkanal zum anrufenden Teilnehmer gesucht und reserviert. Wird auch unter Zuhilfenahme von Alternativrouten kein freier Sprachkanal gefunden, wird der Gesprächsaufbau mit "Gassenbesetzt" abgebrochen.
Gleichzeitig wird in der OVST des anrufenden Teilnehmers ein sogenanntes "Charging-Record" für die Gebührenabrechnung abgelegt. Hierin werden die Rufnummern der beiden Teilnehmer, der Anfangszeitpunkt des Gesprächs, sowie die Art der Verbindung (zum Beispiel Sprachübertragung, Fax, Datenverbindung) abgelegt.
Befindet sich der angerufene Teilnehmer im Netz einer anderen Telefongesellschaft, so werden in den Netzübergangsvermittlungsstellen sogenannte "Accounting-Records" für die Gebührenabrechnung der Telefongesellschaften untereinander angelegt. Hierin werden ebenfalls die Rufnummern der beiden Teilnehmer, der Anfangszeitpunkt des Gesprächs sowie die Art der Verbindung abgelegt.
Während sich die Teilnehmer unterhalten, führt das Telefonnetz nur wenige Aktionen durch. Hat der anrufende Teilnehmer einen Gebührenanzeiger aktiviert, so werden mit den Tarifparametern des Gesprächs (die Rufnummern der beiden Teilnehmer, Uhrzeit, Art der Verbindung) Gebührenzähler in der OVST hochgezählt und die Ergebnisse der Gebührenzählung regelmäßig an den Anrufenden übermittelt.
Gleiches gilt, wenn der Anrufende von einer Telefonzelle anruft. Die Gesprächsgebühren werden regelmäßig vom Guthaben (Münzen, Telefonkarte) abgezogen und bei Verbrauch des Guthabens dem Teilnehmer mitgeteilt, dass er das Guthaben aufstocken muss, andernfalls wird das Gespräch abgebrochen.
Am Gesprächsende werden wieder "Charging-Records" in der OVST des anrufenden Teilnehmers beziehungsweise "Accounting-Records" an den Netzübergängen abgelegt mit den Teilnehmernummern und dem Endzeitpunkt des Gesprächs.
Mit dem Ende des Gesprächs werden auch die Sprachkanäle wieder freigegeben und die Teilnehmer als "frei" vermerkt. Gegebenenfalls werden nun Sonderfunktionen ausgeführt; zum Beispiel wenn ein Teilnehmer "Rückruf bei besetzt" aktiviert hat und in der Zwischenzeit ein Gesprächswunsch eines anderen Teilnehmers vorlag, versucht nun das Telefonnetz dieses Gespräch wieder aufzubauen.
Bei bestimmten Sonderfunktionen fallen nicht nur Gebühren für den anrufenden Teilnehmer an, sondern auch für den angerufenen Teilnehmer (zum Beispiel bei 0180-Nummern oder bei Rufumleitung). In diesem Fall werden auch für den angerufenen Teilnehmer "Charging-Records" erzeugt, die ebenso wie die Gebühren des anrufenden Teilnehmers ausgewertet werden.
Auf gleiche Art und Weise werden die "Accounting-Record" an den Netzübergängen an das Abrechnungszentrum übermittelt und aus den Teilnehmernummern, Gesprächsanfang und -ende und der Art des Gesprächs die Bereitstellungsgebühren ermittelt, die Telefongesellschaften untereinander für die Weiterleitung von Gesprächen in das andere Netz zu bezahlen haben.
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