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Die Teilkaskoversicherung ist eine Versicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, bietet jedoch zusätzlichen Schutz zur Kfz-Haftpflichtversicherung.

Die Jahresbeiträge der Teilkaskoversicherung richten sich beim PKW nach der Typenklassen-Einstufung. Die Teilkasko- ist im Vergleich zur Vollkaskoversicherung unabhängig von Beitragssatz, d. h. die Prämie beträgt immer 100 % der Grundprämie. Ein Schadensfreiheitsrabatt wird nicht berücksichtigt. Jedoch hängt die Höhe des Beitrags ab vom Fahrzeugtyp (Typklasse) und vom Ort, an dem das Fahrzeug angemeldet ist (Regionalklasse).

Gerade bei neuen oder wertvollen Fahrzeugen lohnt sich diese erweiterte Sicherheit. Kosten können generell gespart werden, indem beim Schadensfall ein Anteil aus eigener Tasche bezahlt wird. Je höher diese sogenannte Selbstbeteiligung gewählt wird desto niedriger fällt die monatliche Versicherungsprämie aus.

Durch eine Teilkaskoversicherung ist man in folgenden Fällen versichert:

Manche Versicherer haben den Begriff Haarwild um Pferde, Kühe, Schafe und Ziegen erweitert.

Verwandte Themen

Weblinks


  • http://www.gdv-dl.de/typen.html Typklassenzuordnung

Versicherungswesen

 

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