Die Technische Richtkonzentration (TRK-Wert) gibt die Konzentration eines Stoffes als Gas, Dampf oder Schwebstoff in der Luft am Arbeitsplatz an, die nach Stand der Technik minimal erreicht werden kann.
Der TRK-Wert wird für krebserzeugende, -verdächtige und erbgutverändernde Stoffe angegeben, für die kein MAK-Wert angegeben werden darf.
Der TRK-Wert soll das Risiko eines Gesundheitsschaden minimieren, da auch bei eingehaltenem TRK-Wert eine Beeinträchtigung der Gesundheit des Menschen nicht ausgeschlossen ist. Dabei gelten die TRK-Werte für Personen, die gesund und im erwerbsfähigen Alter sind.
Die TRK-Werte wurden bis zum Jahr 2004 vom Ausschuss für gefährliche Arbeitsstoffe festgelegt. Mit der Novelle der Gefahrstoffverordnung sind 2005 alle TRK-Werte und alle technisch begründeten MAK-Werte außer Kraft getreten.
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"Technische Richtkonzentration".
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