Kirchenbuch.jpg Ein Kirchenbuch (Kirchenmatrikel, in Österreich Matriken)sind Aufzeichnungen über kirchliche Handlungen, wie Taufen, Trauungen, Einsegnungen sowie Kirchenein- und austritte, zumeist in chronologischer Folge festgehalten.
Die Kirchenbücher sind nicht zu verwechseln mit dem Messbüchern, auch Missale genannt, die liturgischen Zwecken dienen.
Man unterscheidet:
Oft sind zusätzliche Daten wie Wohnort oder Beruf der jeweiligen Person angegeben. Der Umfang der Eintragungen ist verschieden und hängt von den Gewohnheiten des zuständigen Pfarrers und dessen Kenntnisstand über die Personen ab. Weil die Kirchenbücher in erster Linie kirchliche Handlungen belegen, werden in historischer Zeit oft nur Ort und/oder Datum der Taufe bzw. der Beerdigung (in anderen Fällen nur das Todesdatum) genannt, nicht aber Geburt und Tod (bzw. Beerdigungstag).
Bereits 1547 im Konzil von Trient wurden die Pfarrer angewiesen, Taufen und Trauungen in Matrikeln zu dokumentieren. Für die Führung von Sterbebüchern, sowie von Firmmatrikeln wurde erst im Rituale Romanum im Jahr 1614 Formulare entworfen, aber auch für die Tauf- und Traumatrikel findet man erst hier genaue Formulare. Allerdings hatte das Rituale Romanum keinen verpflichtenden Charakter, so dass die tatsächliche Qualität der Eintragungen in den Kirchenbüchern weiterhin stark variiert. Auch die Sterbebücher waren immer noch nicht verpflichtend.
Ein großer Teil der (überlieferten) Aufzeichnungen beginnt erst Anfang des 17. Jahrhunderts, wobei aus dieser Zeit durch Kriegswirren nur wenige Bücher erhalten sind. Erst nach Ende des Dreißigjährigen Krieges kann man von einer großflächigen Erfassung der Taufen, Trauungen und vereinzelt auch der Sterbefälle bzw. Begräbnisse sprechen. Doch auch während des Türkenkrieg gingen regional viele Bücher verloren.
In der Regierungszeit des Kaisers Josef II. wurden die Pfarrer gesetzlich verpflichtet, Zweitschriften für staatliche Zwecke anzufertigen.
Zu einem weiteren Verlust an Matrikeln kam es während der Napoleonischen Kriege 1797-1809 und nicht zuletzt im 2. Weltkrieg.
Zum 1. Januar 1876 wurde im deutschen Reich mit dem Personenstandsgesetz ihre Bedeutung durch die staatlichen Standesämter abgelöst, während in Österreich die Religionsgemeinschaften diese Aufgaben bis 1. Januar 1939 durchführten. Heute dienen diese Bücher nur noch innerkirchlichen Aufzeichnungen. Für die Zeit vor 1876 und bei Verlust der Personenstandsregister im Krieg gelten die Kirchenbücher immer noch als Nachweis.
In zahlreichen Pfarreien beginnen die Kirchenbücher erst nach 1648, da die älteren Bände in den Wirren des 30jährigen Krieges verloren gingen. Durch Brände in den Pfarrhöfen gingen gelegentlich auch spätere Aufzeichnungen verloren.
In dieser Zeit wurden viele Matrikeln durch Dorfsippenbücher erschlossen, die die Daten der Matrikeln über den Zwischenschritt der Kirchenbuchverkartung zu Familien zusammenfasst und verbindet. - Bereits weit vor 1933 einsetzend und über das Jahr 1945 hinaus bis zur Gegenwart sind mit dieser Methode die Kirchenbücher von bisher mehr als 2000 Gemeinden in einem Ortsfamilienbuch zusammengefasst und durch Drucklegung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden.
Um eine Person im Kirchenbuch auffinden zu können, reicht oft das Datum der entsprechenden kirchlichen Handlung aus. Auf Urkunden findet man darüber hinaus folgende Angaben:
Das Lesen der Original-Kirchenbücher setzt entsprechende Kenntnisse der Schreibschrift früherer Zeit voraus (siehe Paläografie). Katholische Kirchenbücher sind nahezu ausschließlich in lateinischer Sprache geführt, während die Eintragungen in den protestantischen Matrikeln meist in der Landessprache geschrieben sind.
This article is licensed under the GNU Free Documentation License.
It uses material from the
"Kirchenbuch".
Home Page • arts • business • computers • games • health • hospitals • home • kids & teens • news • physicians • recreation• reference • regional • science • shopping • society • sports • world