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Die Tat ist, was ein Handelnder (Akteur) getan hat. Sie wird gelegentlich im Gegensatz zum "Gedanken" gesehen. Juristisch ist der Gegensatz zur "Tat" das "Unterlassen". Eine Untat ist nicht etwa eine Nicht-Tat, sondern eine besonders abscheuliche Tat.

"Tatkraft" (gesteigert: "Tatendurst") ist dabei ein Begriff einer menschlichen Eigenschaft, schnell, entschlossen und unermüdlich bei der Hand zu sein (im älteren Deutsch "rüstig") und gilt nicht selten als Tugend.
Entsprechend ist die "Tatenscheu" (Bummelei, Faulheit, Oblomowerei) als Laster verrufen, man schlägt die Zeit tot, vielleicht sogar aus Feigheit.

Dies Beides ist vor dem europäischen Hintergrund einer die Arbeit hoch schätzenden Tradition zu verstehen (vgl. dazu den Soziologen Max Weber, Die protestantische Ethik und der 'Geist' des Kapitalismus).
Ganz anders im Buddhismus: Sich der Tat enthalten ist wohl getan!

Friedrich Nietzsche: Das habe ich getan, sagt mein Gedächtnis. Das kann ich nicht getan haben, sagt mein Stolz. Endlich gibt das Gedächtnis nach.

Siehe auch


Tätigkeit

 

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