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Deutsches Kfz-Kennzeichen für Behördenfahrzeuge (Nummernbereich 3).jpg | Plate-KA-PA777.JPG Ein Tarnkennzeichen ist ein Kfz-Kennzeichen an einem Dienstwagen, das nicht dem ursprünglich zugeteilten entspricht.

Tarnkennzeichen werden für Behördenfahrzeuge verwendet, um Anderen die dienstliche Verwendung zu verschleiern. Normalerweise führen diese ein Behördenkennzeichen (Unterscheidungszeichen - Nummer). Diese Behördenkennzeichen sind auch fest zugeteilt und in den Zulassungsbescheinigungen eingetragen. Aus taktischen Gründen wird das zugeteilte Kennzeichen jedoch nicht gezeigt, sondern durch normale Kennzeichen (Unterscheidungszeichen - Erkennungsnummer - Ziffern) ersetzt.

Betroffen sind Einsatzfahrzeuge der Polizei in zivil (Zivilstreifen, Dienstwagen der Kriminalpolizei, des Zollfahndungsdienstes, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls, des Verfassungsschutzes (Bund/Länder)), des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes).

Siehe auch


Straßenverkehrszulassungsrecht | Täuschung

 

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