| Basisdaten | bgcolor="#F7FFF7" | Titel: | Tarifvertrag öff. Dienst | bgcolor="#F7FFF7" | Abkürzung: | TVöD | bgcolor="#F7FFF7" | Verkündungstag: | 19.September 2005 | bgcolor="#F7FFF7" | Inkrafttreten: | 1.Oktober 2005 | bgcolor="#F7FFF7" | Letzte Änderung durch: 1) |
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| 1) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! |
Die deutschen Länder waren an Tarifverhandlungen nicht beteiligt. Sie haben aber mittlerweile am 19. Mai 2006 einen eigenen Tarifvertrag öffentlicher Dienst - Länderbereich unterzeichnet.
Der TVöD wurde am 13. September 2005 zwischen den öffentlichen Arbeitgebern (das sind zum einen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den damaligen Bundesinnenminister Otto Schily, und zum anderen die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) einerseits, und den Gewerkschaften ver.di und dbb - tarifunion andererseits, abgeschlossen. Der TVöD steht am Ende einer zweijährigen Verhandlungsphase zur Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst.
Nachdem die bisherigen Tarifverträge für den öffentlichen Dienst nach Ansicht der Tarifvertragsparteien über die Jahrzehnte viel zu kompliziert geworden waren, haben sie in der Potsdamer Prozessvereinbarung im Januar 2003 eine grundlegende Modernisierung des Tarifsystems vereinbart.
Eine Lenkungsgruppe, vier allgemeine Gruppen (Mantel, Arbeitszeit, Bezahlung und Eingruppierung) und fünf besondere Gruppen (Verwaltung, Krankenhäuser, Sparkassen, Flughäfen und Entsorgung) wurden gebildet und haben über 25 Monate lang verhandelt.
Am 11. September 2005 - also 2 Tage vor der endgültigen Unterzeichnung des TVöD's - kündigte der Marburger Bund die Tarifgemeinschaft mit ver.di. Es war deswegen strittig, ob der TVöD auch für Ärzte bei kommunalen Arbeitgeber gilt. Ein geplanter Ärztestreik am 13. Dezember 2005 wurde vom Landgericht Köln mit der Begründung untersagt, dass der BAT vom Marburger Bund noch nicht gekündigt sei und deshalb weitergelte. Daraufhin kündigte der Marburger Bund den BAT mit Wirkung zum 1. Februar 2006, Tarifverhandlungen mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) wurden aufgenommen.
Die TdL – Tarifgemeinschaft deutscher Länder – unter dem Vorsitz des niedersächsischen Finanzministers Hartmut Möllring ist zunächst wegen der noch offenen Arbeitszeitfragen noch gegen eine Übernahme des TVöD.
Durch das Prinzip der Wippe sollen nach einer im Vergleich zum BAT zunächst abgesenkten Eingangsstufe jüngere Beschäftigte zunächst ein höheres Entgelt erzielen und Ältere dann ein entsprechend Geringeres.
Für bestehende Arbeitsverhältnisse wird aus der im September 2005 gezahlten Grundvergütung, der allgemeinen Zulage, dem Ortszuschlag und der Funktionszulage das Vergleichsentgelt für Oktober 2005 gebildet. Ein Arbeitnehmer hat daher nach der Überleitung zunächst keine Einkommensverluste zu verzeichnen. Für Kinder, die bis zum 31. Dezember 2005 geboren werden, gilt ein erweiterter Besitzstand. Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Vergleichsentgelt weiter so lange gezahlt, wie die Kindergeldberechtigung besteht.
Zunächst wurde eine Leistungskomponente in Höhe von 1% vereinbart. Ab 1. Januar 2007 wird diese nach noch näher in Dienstvereinbarungen zwischen Personalrat und Dienststelle zu regelnden Bewertungsprinzipien an die Arbeitnehmer in Form von Zulagen und Prämien ausgezahlt. Die Finanzierung dieser Summe erfolgt aus der Kürzung der Jahressonderzahlungen und dem Wegfall der Kinderzulagen. Basis zur Berechnung der auszuschüttenden Summe ist zunächst 1% der Gehaltssumme des Vorjahres ohne Einbeziehung der Sonderzahlungen.
Wird bis zur Auszahlungspflicht keine Regelung zur Ausschüttung zwischen den Betriebsparteien getroffen, ist sichergestellt dass der Gesamtbetrag in Höhe von 12% des Septembergehalts je Arbeitnehmer ausgezahlt wird.
Qualifikationseckpunkte der neuen Entgeltordnung sollen sein:
Bewährungs-, Fallgruppen- und Tätigkeitsaufstiege sind in den Tabellenwerten der jeweiligen Stufe bereits berücksichtigt und fallen damit im TVöD nicht mehr an.
Sie wird mit dem Novembergehalt ausbezahlt. Voraussetzung für die Gewährung ist, dass das Dienstverhältnis am 1. Dezember des Jahres besteht. Für jeden Monat des Jahres in dem kein Anspruch auf Entgelt bestand, wird die Sonderzahlung um 1/12 gemindert.
Für das Jahr 2005 wurden Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld in bisheriger Höhe ausgezahlt. Für 2006 wird im November Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld in bisheriger Höhe zusammengefasst ausgezahlt.
Der TVöD eröffnet neue Möglichkeiten zur Einführung von flexiblen Arbeitszeitmodellen unter Nutzung von Langzeitarbeitskonten.
Die Regelungen zur Überleitung sind sehr umfangreich und werden hier nur grob dargestellt.
Zunächst wird für jeden Angestellten ein Vergleichsentgelt errechnet. Dieses besteht aus den BAT-Vergütungsbestandteilen Grundvergütung, Ortszuschlag der Stufe 1 oder 2 (ledig, verheiratet) sowie der Allgemeinen Tarifzulage. Diese Berechnung erfolgt auf der Basis einer Vollzeitbeschäftigung. Aus der zugeordneten Entgeltgruppe nach TVöD wird diejenige Stufe festgelegt, deren Betrag der Nächstniedrigere zum Vergleichsentgelt darstellt. Es muss sich dabei mindestens um Stufe 2 handeln. Bei Teilzeitbeschäftigung wird nun auf das entsprechende Volumen umgerechnet.
Zu dem ermittelten Grundentgelt wird nun als Besitzstand bezahlt: Evtl. Zulagen für Kinder (Differenz zu Ortszuschlagstufe 3 und folgende), bereits erhaltene Vergütungsgruppenzulagen und sonstige Zulagen, sowie die Differenz des TVöD-Grundentgeltes zum individuellen Vergleichsentgelt. Damit soll sichergestellt sein, dass kein Arbeitnehmer weniger verdient als zuvor.
In dieser festgestellten Stufe verbleibt jeder übergeleitete Arbeitnehmer bis zum 30. September 2007. Zum 1. Oktober 2007 werden dann alle, die die Endstufe noch nicht erreicht haben, in die nächsthöhere reguläre Erfahrungsstufe höhergestuft. Der Besitzstand aus der Differenz zum Vergleichsentgelt entfällt damit.
Sollten zwischen dem 1. Oktober 2005 und dem 30. September 2007 Bewährungsaufstiege und Vergütungsgruppenzulagen anstehen, werden diese berücksichtigt sofern zum 1. Oktober 2005 mindestens die Hälfte der erforderlichen Bewährungszeit erreicht waren.
Im Tarifsystem des öffentlichen Dienstes wurde Verheiratetenzuschlag und Kinderzulage nur einmalig für beide Partner gewährt, sofern beide im öffentlichen Dienst beschäftigt sind. Fällt nun der Ehegatte des TVöD-Angestellten unter einen weiterhin gültigen BAT-Tarifvertrag, der Familienzuschläge gewährt, wird im Vergleichsentgelt der familienbezogene Zuschlag gekürzt. Der Arbeitgeber des Ehegatten bezahlt dafür den vollen Zuschlag. In der Regel bleibt das Familieneinkommen erhalten.
Ist nun aber der Ehegatte nur teilzeitbeschäftigt oder geht er in Elternzeit wird das Vergleichsentgelt und damit der Besitzstand des TVöD-Partners zwar gekürzt, der andere Partner erhält aber nur den Teil bis zur Höhe seines Beschäftigungsanteils oder im Falle der Elternzeit keinen Zuschlag. Zusätzliche Verschlechterungen treten ein, wenn der teilzeitbeschäftige Ehepartner vorher den bis dahin ungekürzten Kinderzuschlag erhalten hat. Verluste in der Höhe von mehreren hundert Euro können entstehen. Dies steht im Widerspruch zur derzeitigen politischen Zielsetzung der Familien- und Kinderförderung. Die Tarifparteien sind sich dieser Problemfälle bewusst und haben Nachverhandlungen vereinbart. Die ursprünglich für Ende November vorgesehenen Nachbesserungen zu den strittigen Punkten blieben trotz mehrerer Verhandlungstermine bis Februar 2006 weiterhin ungeklärt. Den Arbeitgebern wird daher seitens der Betroffenen ein Spiel auf Zeit vorgeworfen.
Bei Teilzeitbeschäftigten mit Kindern, denen nach BAT am 30. September trotzdem der volle Ortszuschlag für Kinder zustand, weil deren Ehepartner im Öffentlichen Dienst vollbeschäftigt waren, oder weil beide Ehepartner zu mindestens 50% beschäftigt waren, hat es ebenfalls Probleme gegeben. Diese haben nach der Überleitung in den TVöD auf einmal nur den ihrem Beschäftigungsgrad entsprechenden Anteil der Ortszuschläge erhalten, mit zum Teil gravierenden Einkommensverlusten.
Zumindest in Hessen scheint nun diese Benachteiligung gebannt. Der KAV (Kommunaler Arbeitgeberverband) Hessen hat nun erklärt, daß der Ortszuschlag in der im September zustehenden Höhe zu zahlen sei. Die zeitratierliche Behandlung gelte nur für die Ausnahmefälle, in denen ein Anspruch nachträglich im Oktober 2005 entstanden sei. (Stand Januar 2006)
Auf diese Berechnungen reagierte Verdi mit einer Gegenrechnung, die allerdings die abgesenkte Jahressonderzahlung unterschlägt, ausschließlich von Monatswerten und nicht vom Lebenseinkommen ausgeht und deren Lebenseinkommen lange nicht bis zum Eintritt ins Rentenalter reicht. Verdi-Berechnungen
Auch das Netzwerk für eine kämpferische und demokratische Verdi legt Berechnungen vor, in denen es Lebenseinkommen verschiedener Berufsgruppen in verschiedenen Familienständen vergleicht. Als Fazit ist festzuhalten, dass ledige und immer kinderlos Bleibende gering zugewinnen, Familien mit Kindern dafür um ein Vielfaches verlieren. Berechnungen des Netzwerkes
Verluste von 100.000 Euro und mehr im Lebenseinkommen sind keine Ausnahme.
Die Finanzierung des ersten Schrittes (1% aus der Vorjahresgehaltssumme ab 2007) erfolgte aus der Absenkung der Jahressonderzahlung sowie aus der Abschaffung der Kinderzulagen. Für die weiteren Schritte ist lediglich eine Protokollerklärung gefasst, nach der die zukünftigen weiteren Volumensteigerungen bis zu 8% zum einen aus auslaufenden Besitzständen, zum anderen aus entsprechend niedrigeren Tarifrunden finanziert werden sollen. Über die jeweilige Höhe sollen 2008 die ersten Gespräche geführt werden.
Kritisch wird hier insbesondere gesehen, das die Absenkung der Lohnsumme durch die Kürzung der Jahressonderzahlung und Abschaffung der Kinderzulagen zwar beschlossen sind, die dagegenstehende Zuerkennung des dadurch frei werdenden Finanzvolumens aber Gegenstand von ungewissen zukünftigen Verhandlungen sind.
Von den Gewerkschaften veröffentlichte Publikationen beinhalten Behauptungen die der Realität nicht standhalten. So wird beispielsweise mit der Aussage „Keiner verdient weniger“ die oben genannten Situationen der Konkurrenzregeln im Familieneinkommen ausgeblendet. Die Behauptung, die Nullrunde sei verhindert worden, widerspricht jeder Kennzahlenlogik wenn eine über drei Jahre gleich bleibende Einmalzahlung als Erhöhung pro Jahr definiert wird. Ver.di konnte eine zweimalige Nullrunde für die Jahre 2006 und 2007 nicht verhindern.
Des weiteren ist es auffällig, dass die Verminderung des jeweils zu erreichenden Maximaleinkommens umso deutlicher ist, je höher der Qualifizierungsgrad des Angestellten ist. Insbesondere Akademiker müssen erhebliche Abstriche im Maximaleinkommen feststellen. Da diese aber nur einen geringen Teil der Verdi-Mitglieder stellen, drängt sich der Verdacht auf, Verdi habe hier Klientel-Politik zugunsten der unteren Lohngruppen betrieben.
Die neuen Eingruppierungsmerkmale sollen noch bis Oktober 2006 ausgehandelt werden und erst ab 1. Januar 2007 in Kraft treten. Bis dahin wird noch nach der alten BAT-Systematik eingruppiert und dann in die neuen TVöD Entgeltgruppen und Erfahrungsstufen umgruppiert.
Viele Details müssen nach dem 1. Oktober 2005 zwischen Arbeitgebern und Personalräten weiter ausgehandelt werden, so Fragen der zeitlichen Lage der Arbeitszeit und der Vergabe von Leistungsprämien.
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