Der Tag der Deutschen Einheit ist der Nationalfeiertag der Bundesrepublik Deutschland.
Seit 1991 wird der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober gefeiert. Anlass hierzu ist die am 3. Oktober 1990 durch den Beitritt der ostdeutschen Bundesländer zur damaligen Bundesrepublik erfolgte Deutsche Wiedervereinigung. Die offizielle Feier zum Tag der Deutschen Einheit findet seit 1990 in der Landeshauptstadt des Bundeslandes statt, das zu dem Zeitpunkt den Vorsitz im Bundesrat innehat. Dies ist mit der so genannten „Königsteiner Vereinbarung“ in der absteigenden Reihenfolge der Einwohnerzahl der Länder geregelt.
Traditionell wird für diesen Tag ein Bürgerfest organisiert, bei dem sich auf der sogenannten „Ländermeile“ die Bundesländer und die Regierung vorstellen. Bisher fand dies in den folgenden Städten statt:
Bis 1953 war der 23. Mai Nationalfeiertag der Bundesrepublik Deutschland, da am 23. Mai 1949 das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verkündet wurde. Von 1954 bis 1990 wurde der Nationalfeiertag in der Bundesrepublik Deutschland am 17. Juni in Gedenken an den Volksaufstand von 1953 in der DDR begangen. Ursprünglich war der Tag des Mauerfalls (9. November) als Nationalfeiertag im Gespräch. Wegen dessen Bezug zur so genannten Reichskristallnacht erschien diese Wahl als ungeeignet. Deshalb wich man auf den 3. Oktober aus, dem Tag des Beitritts.
Der Nationalfeiertag der DDR war von 1949 bis 1989 der 7. Oktober, der Tag ihrer Gründung (Tag der Republik (DDR)). Der 8. Mai, Tag der Befreiung (Inkrafttreten der bedingungslosen Gesamtkapitulation des Deutschen Reiches 1945), wurde von 1950 bis 1966 als arbeitsfreier Feiertag begangen, ohne dass er als Nationalfeiertag bezeichnet werden konnte.
Am 3. November 2004 forderte der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder, den Tag der Deutschen Einheit als Feiertag abzuschaffen, um so das Wirtschaftswachstum zusätzlich anzukurbeln. Statt am 3. Oktober solle die Wiedervereinigung künftig immer am ersten Sonntag im Oktober gefeiert werden. Der Vorschlag zur Verlegung des Feiertages wurde von vielen Seiten kritisiert, unter anderem von Bundespräsident Horst Köhler und vom damaligen Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD). Auch in der Bevölkerung sorgte die Forderung für Unmut. Die Idee wurde schließlich, nach kurzer aber heftiger Debatte, fallengelassen.
Der Tag der Deutschen Einheit ist einer von zwei Feiertagen (der andere ist der 1. Mai, Tag der Arbeit), die von der Bundesregierung abgeschafft werden könnten. Letzterer bliebe jedoch auch nach seiner bundesdeutschen Abschaffung in Bayern Feiertag, da er dort verfassungsrechtlich (Art. 174 Abs. 2 BV) geschützt ist. Alle anderen Feiertage sind Ländersache.
Am 3. Oktober 1990 wurde erstmals die Fahne der Einheit, welches die größte offizielle Bundesflagge ist, vor dem Reichstagsgebäude in Berlin gehisst.
In Berlin wird jedes Jahr das Fest der Einheit begangen.
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