article

Das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum (Österreich: Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des Geistigen Eigentums) oder TRIPS-Abkommen (engl. Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights, frz. Accord sur les aspects des droits de propriété intellectuelle qui touchent au commerce) ist eine internationale Vereinbarung auf dem Gebiet der Immaterialgüterrechte. Es legt minimale Anforderungen für nationale Rechtssysteme fest, um "sicherzustellen, dass die Maßnahmen und Verfahren zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums nicht selbst zu Schranken für den rechtmäßigen Handel werden".

Bedeutung des TRIPS-Abkommens


Das TRIPS-Abkommen regelt Rechtsgebiete wie:

Das TRIPS-Abkommen fordert von den Mitgliedsstaaten Minimalkriterien u.a. in den folgenden Bereichen:

  • Urheberrechte müssen mindestens 50 Jahre lang ab dem Tod des Autors aufrecht erhalten bleiben
  • Urheberrecht muss automatisch zugestanden werden und bedarf keiner Formalität wie einer Registrierung oder eines Verlängerungsantrages
  • Computerprogramme müssen unabhängig von ihrer Form als "Werke der Literatur" im Sinne des Urheberrechts angesehen werden und daher auch den gleichen Schutz erhalten
  • Nationale Ausnahmen des Urheberrechts (wie "fair use" in den USA) müssen stark begrenzt werden
  • Patente müssen auf allen technischen Gebieten bewilligt werden (unabhängig davon, ob dies auch im allgemeinen Interesse ist)
  • Die Ausnahmen des Patentgesetzes müssen fast genauso streng begrenzt werden wie die Ausnahmen des Urheberrechtsgesetzes
  • In jedem Staat dürfen Gesetze über geistiges Eigentum den eigenen Einwohnern nicht mehr Rechte oder Vorteile gewähren als Bürgern anderer TRIPS-Staaten (dies wird auch Inländerbehandlung genannt). Das TRIPS-Abkommen besitzt auch eine Meistbegünstigungsklausel.

Viele der TRIPS-Bestimmungen auf das Kopierverbot wurden von der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst übernommen. Auch darf nicht unerwähnt bleiben, dass sehr viele TRIPS-Bestimmungen in Europa nur eine Bestätigung bestehenden Rechts bilden und dass in Europa das Recht oft weiter geht als das TRIPS-Abkommen: in Europa dauert z.B. das Urheberrecht 70 Jahre ab dem Tod des Autors, wo das TRIPS-Abkommen nur minimal 50 Jahre vorschreibt.

Geschichte


GATT

Das TRIPS-Abkommen wurde zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT) am Ende der Uruguay-Runde 1994 hinzugefügt. Die Einbeziehung des TRIPS-Abkommen erfolgte vor allem auf Drängen der Vereinigten Staaten, gestützt durch die EU, Japan und andere Erste-Welt-Länder. Weiteren Einfluss hatten die Kampagnen der einseitigen ökonomischen Ermutigung (unter dem Allgemeinen Präferenzsystem) und des Zwangs (unter Abschnitt 301 des "Trade Act"). Die amerikanische Strategie zur Verknüpfung von Handelsrichtlinien mit Richtlinien des geistigen Eigentums hat ihren Ursprung in den achtziger Jahren in der Führungsetage von Pfizer Inc., einem globalen Pharmazeutik-Unternehmen. Pfizer mobilisierte 12 weitere internationale US-Unternehmen und schloß sich mit diesen im "Intellectual Property Committee" (IPC) zusammen. Das IPC machte durch Lobbyarbeit die Maximierung von Privilegien an geistigem Eigentum zur Top-Priorität der US-Handelspolitik.

Nach der Uruguay-Runde wurde das GATT zur Grundlage der Welthandelsorganisation (WTO). Nachdem die Ratifizierung des TRIPS-Abkommens für eine WTO-Mitgliedschaft verpflichtend ist, muss jeder Staat, der Zugang zu den Märkten der WTO-Mitglieder erlangen will, die sehr strengen Regelungen des geistigen Eigentums des TRIPS-Abkommens in nationales Recht umsetzen.

WTO

Darüber hinaus besitzt das TRIPS-Abkommen im Gegensatz zu anderen internationalen Vereinbarungen einen mächtigen Durchsetzungsmechanismus. Staaten, die ihr Rechtsystem für geistiges Eigentum nicht TRIPS-konform gestalten, können durch den WTO-Streitschlichtungsmechanismus diszipliniert werden, der es ermöglicht, Handelssanktionen gegen abtrünnige Staaten zu verhängen.

Kritik


Seit das TRIPS-Abkommen in Kraft getreten ist, muss sich die WTO mit zunehmender Kritik von Entwicklungsländern, Wissenschaftlern und nichtstaatlichen Organisationen (NGOs) auseinandersetzen. Aufgrund der Entscheidungsprozesse in der WTO ist es aber sehr unwahrscheinlich, dass selbst eine enorme politische Opposition viel dazu beitragen könnte, das TRIPS-Abkommen zu entschärfen.

Von Lobbyisten in Sachen Urheberrecht werden häufig politische Sachzwänge mit Verweis auf angebliche Obligationen aus dem TRIPS Abkommen verbreitet und zur Durchsetzung nationaler Regelungsvorhaben verwendet.

Es zeigt sich, dass ein Vertrag, der zur Handelsregulierung gedacht war, für eine ökonomisch nicht mehr zu fundierende Ausweitung des Rechtsschutzes zugunsten der am Rechtsschutz verdienenden Gruppen dienen soll. Als Grund für die Ausweitung wird von Seiten der Befürworter die Refinanzierung der Entwicklungskosten genannt.

AIDS-Medikamente

Die bisher heftigste Auseinandersetzung fand über AIDS-Medikamente für Afrika statt. Trotz der unvertretbaren Rolle, die Patente in Afrika bei der Aushöhlung des öffentlichen Gesundheitswesens spielten, wurde das TRIPS-Abkommen nicht abgeändert. Stattdessen wurde im November 2001 die "Doha Declaration", eine erläuternde Stellungnahme, herausgegeben. Diese weist darauf hin, dass Staaten durch das TRIPS-Abkommen nicht daran gehindert werden sollen, Krisen im öffentlichen Gesundheitswesens zu bewältigen. Seit diesem Zeitpunkt arbeiten die Vereinigten Staaten (und in geringerem Ausmaß auch andere entwickelte Nationen) auf Geheiß der PhRMA (Vertretung der pharmazeutischen Industrie in den USA) daran, die Auswirkungen dieser Erklärung so gering wie möglich zu halten.

Hierbei sollte aber nicht übersehen werden, dass die Mehrheit der Medikamente nicht (mehr) patentiert ist, und dass auch diese nicht-patentierten Medikamente aus verschiedenen Gründen nicht überall in Afrika ausreichend verfügbar sind. Ein Grund ist die mangelnde Infrastruktur in vielen afrikanischen Ländern. Ein anderes Problem ist die weitverbreitete Korruption; auch günstig verfügbar gemachte Medikamente erreichen nicht unbedingt die Patienten in den sog. Entwicklungsländern, sondern werden stattdessen exportiert. Unter marktwirtschaftlichen Voraussetzungen sind Investitionen privater Unternehmen in die Forschung und Entwicklung nur zu erwarten, wenn die Kosten gedeckt und Profite erwirtschaftet werden können.

Software-Patente

Die amerikanische EU Delegation hat anlässlich der Debatte um die Neuregelung von Softwarepatentierung die Meinung vertreten, es sei nach TRIPS Artikel 27 nicht möglich Software-Patente vollständig zu verbieten. Dies wurde auch von Patentanwaltsverbänden bestätigt.

Das deutsche Bundespatentgericht ist da ganz anderer Meinung:

"Auch das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights = TRIPS) führt zu keiner anderen Beurteilung der Patentfähigkeit. Abgesehen von der Frage, in welcher Form das TRIPS-Abkommen - unmittelbar oder mittelbar - anwendbar ist (...), würde nämlich auch die Heranziehung von Art 27 Abs 1 TRIPS-Abkommen hier nicht zu einem weitergehenden Schutz führen. Mit der dortigen Formulierung, wonach Patente für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erhältlich sein sollen, wird nämlich im Grunde nur die bisher schon im deutschen Patentrecht vorherrschende Auffassung bestätigt, wonach der Begriff der Technik das einzig brauchbare Kriterium für die Abgrenzung von Erfindungen gegenüber andersartigen geistigen Leistungen, mithin die Technizität Voraussetzung für die Patentfähigkeit ist (in der Entscheidung des BGH "Logikverifikation" ist insoweit die Rede von "nachträglicher Bestätigung" der Rechtsprechung durch die Regelung in Art 27 Abs 1 TRIPS-Abkommen). Auch der Ausschlusstatbestand des §1 Abs 2 Nr 3 und Abs 3 PatG kann vor dem Hintergrund, dass er auf dem Gedanken des fehlenden technischen Charakters dieser Gegenstände beruht, nicht im Widerspruch zu Art 27 Abs 1 TRIPS-Abkommen gesehen werden."

Text der einschlägigen TRIPS-Bestimmung: "Article 27 (Patentable Subject Matter)

1. Subject to the provisions of paragraphs 2 and 3, patents shall be available for any inventions, whether products or processes, in all fields of technology, provided that they are new, involve an inventive step and are capable of industrial application. Subject to paragraph 4 of Article 65, paragraph 8 of Article 70 and paragraph 3 of this Article, patents shall be available and patent rights enjoyable without discrimination as to the place of invention, the field of technology and whether products are imported or locally produced."

Von europäischen Industrie-Organisationen wird hierbei akzentuiert dass zwar ein Patent erteilt werden muss für jede Erfindung in jedem technischem Gebiet die neu, nicht-naheliegend und gewerblich anwendbar ist, aber dass Patentschutz ebenso klar nicht erwünscht ist für naheliegende Erfindungen (keine "inventive step") und/oder für nicht-technische Neuerungen.

Microsoft

Die Europäische Kommission verhängte am 24. März 2004 wegen Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung bei PC-Betriebssystemen eine Strafe von 497,2 Mio Euro gegen den Konzern Microsoft; dieser will sowohl vor dem Europäischen Gerichtshof als auch in der Hoffnung auf die Unterstützung der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika vor der WTO auf Basis des TRIPS-Abkommens das Urteil anfechten.

Literatur


  • Christiane A. Flemisch: Umfang der Berechtigungen und Verpflichtungen aus völkerrechtlichen Verträgen. Die Frage der unmittelbaren Anwendbarkeit, dargestellt am Beispiel des WTO-Übereinkommens. Peter Lang, Frankfurt am Main; Berlin; Bruxelles; New York; Oxford; Wien; 2002, ISBN 3-631-39689-9

Siehe auch


Weblinks


Internationale Wirtschaftsorganisation | Urheberrecht | Zoll

Споразумение относно свързаните с търговията аспекти на правата на интелектуалната собственост (ТРИПС) | Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights | Acuerdo sobre los Aspectos de los Derechos de Propiedad Intelectual relacionados con el Comercio | Aspects des droits de propriété intellectuelle qui touchent au commerce | TRIPs | Acordo TRIPs | TRIPS

 

This article is licensed under the GNU Free Documentation License. It uses material from the "Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums".

Home Pageartsbusinesscomputersgameshealthhospitalshomekids & teensnewsphysiciansrecreationreferenceregionalscienceshoppingsocietysportsworld