Aktion T4 ist eine nach dem Zweiten Weltkrieg verwendete Bezeichnung für die systematische Ermordung von über 100.000 Menschen mit einer Behinderung während der Zeit des Nationalsozialismus unter der schönfärberischen Überschrift „Euthanasie“ oder Aktion Gnadentod. Namengebend war die Bürozentrale, eine Villa in der Berliner Tiergartenstraße 4. In den erhaltenen zeitgenössischen Quellen findet sich allerdings die Bezeichnung „Aktion T4“ nicht. Dort werden vielmehr die Begriffe beziehungsweise Kürzel „Aktion“ beziehungsweise „Eu-“ oder „E-Aktion“ verwendet.
Die sogenannte „Aktion T4“ war Teil einer stufenweise verwirklichten Entwicklung, hin zu einem der Kernziele der nationalsozialistischen Ideologie, der „Aufartung“ beziehungsweise „Aufnordung“ des deutschen Volkes. Hierzu gehörten Maßnahmen wie Ehestandsdarlehen, Kinderbeihilfen, Steuererleichterungen und Zuweisung von Siedlerstellen und Erbhöfen zur Förderung von rassisch erwünschtem zahlreichen Nachwuchs. Negativ sollte eine „Beeinträchtigung des deutschen Volkskörpers“ durch die Verhinderung der Fortpflanzung von Menschen mit einer (angeblichen) Erbkrankheit oder einfach nur sozial und rassisch unerwünschten Menschen sowie schließlich durch "Ausmerzen" in Form der Vernichtung von „lebensunwertem Leben“ ausgeschlossen werden. Heilen oder Vernichten waren somit die komplementären Teile der NS-Ideologie. Federführend bei der Gesetzgebung war der Reichsminister des Innern Wilhelm Frick.
Mit der Durchführung beauftragte Hitler jedoch nicht Dr. Conti, sondern den Leiter der Kanzlei des Führers (KdF) Philipp Bouhler, nachdem dieser bereits die Federführung in der „Kindereuthanasie“ innehatte. Dieser terminierte am 10. August 1939 ein Gespräch mit Dr. Brandt, Dr.Conti, Ministerialdirigent Dr. Herbert Linden vom Reichsministerium des Innern und seinen eigenen Mitarbeitern Oberdienstleiter Viktor Brack (Leiter des Hauptamtes II) und Dr. Hans Hefelmann (Leiter des Amtes IIb) aus der KdF sowie einer Auswahl von Ärzten, die als die erforderlichen Mitarbeiter für die Durchführung der sogenannte „Erwachseneneuthanasie“ beziehungsweise später der „Aktion T4“ gewonnen werden sollten. Im Fortgang dieser Besprechungen unter dem als medizinischen Leiter berufenen Würzburger Universitätsprofessor für Psychiatrie und Neurologie Dr. Werner Heyde, wurde der Kreis der Mitarbeiter auf die erforderliche Größe ausgedehnt.
Im Oktober 1939 ermächtigte schließlich Hitler mit einem auf den 1. September 1939, dem Tag des Kriegsbeginnes zurückdatiertem Schreiben (um offensichtlich einen Zusammenhang herzustellen zwischen dem „Krieg nach außen“ und dem „Krieg nach innen“) den Leiter der KdF Bouhler und dem „Begleitarzt des Führers“ Dr. Karl Brandt als medizinischen Fachmann, mit der organisatorischen Durchführung der als „Euthanasie“ verbrämten Tötung von „lebensunwertem Leben“. Dieses in den Dokumenten des Internationalen Militärgerichtshofes in Bd. XXVI, S. 169, Dok. 630-PS registrierte Schreiben auf Hitlers privatem Briefpapier hat folgenden Wortlaut (s.Faksimile hier):
„Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann.“
Ein auf das Originaldokument gesetzer Randvermerk des Reichsjustizministers Dr. Gürtner belegt, dass der Befehl 1940 von Bouhler dem Reichsjustizministerium übergeben worden ist.
Da die Kanzlei des Führers im Zusammenhang mit den beschlossenen Maßnahmen nicht öffentlich in Erscheinung treten sollte, wurde eine semistaatliche Sonderverwaltung gebildet, die formal dem Hauptamt II der KdF, geleitet von Viktor Brack, unterstellt wurde, ab April 1940 in einer Villa in der Berliner Tiergartenstraße 4 untergebracht war und durch den Reichsschatzmeister der NSDAP finanziert wurde. Diese Zentraldienststelle war in folgende nach außen hin selbständige Institutionen untergliedert (s. Schema hier)
Für die Auswahl der Opfer waren 40 sogenannte Gutachter berufen worden, die anhand einer Patientenbeschreibung auf Meldebögen über deren Schicksal entscheiden sollten. Die Menschen, die sie zu beurteilen hatten, bekamen sie nicht zu sehen.
In einer Besprechung am 9. Oktober 1939 wurde die Zahl der infrage kommenden Patienten mit etwa 70.000 festgelegt. Dabei wurde das Ziel verfolgt, unheilbare Erbkrankheiten auszurotten und gleichzeitig die Kosten für die Anstaltspflege zu senken. Der Chef des Reichskriminalamtes im Reichssicherheitshauptamt, SS-Gruppenführer Arthur Nebe, war mit der Prüfung eines geeigneten Tötungsmittels beauftragt worden. Dessen Mitarbeiter und Leiter der chemisch-physikalischen Abteilung im Kriminaltechnischen Institut, Dr. Albert Widmann, schlug hierfür die Verwendung von Kohlenmonoxid (CO), einem geruchlosen Gas, vor.
Mit Runderlass vom 9. Oktober 1939 der von Dr. Conti geleiteten Abteilung IV des Reichsministeriums des Innern, wurden die in Frage kommenden Heil- und Pflegeanstalten zur Benennung bestimmter Patientinnen und Patienten mittels Meldebögen (s.) aufgefordert, auf denen detaillierte Angaben zu Krankheit und Arbeitsfähigkeit zu machen waren. In einem beiliegenden Merkblatt(s.) waren als Kriterien für die Auswahl der Opfer vorgegeben:
Die betroffenen Anstalten wurden über den eigentlichen Zweck dieser Erfassung im Unklaren gelassen und lediglich auf die Notwendigkeit einer planwirtschaftlichen Erfassung verwiesen.
Die an den zuständigen Referenten Dr. Herbert Linden im Reichsministerium des Innern zurückgegebenen Meldebögen wurden an die T4-Zentrale weitergeleitet. Dort wurde nach Anlegen einer Karteikarte von jedem Meldebogen Fotokopien gefertigt und an drei Gutachter gesandt. Die Gutachter trugen ihre Entscheidung in einem schwarz umrandeten Kasten auf die Meldebogenkopie mit einem roten „+“ für „Töten“ und einem blauen „-“ für „Weiterleben“ ein. Konnte sich ein Gutachter nicht entscheiden, versah er den Meldebogen mit einem „?“ und gegebenenfalls einer Bemerkung. Eine wichtige Rolle bei der Beurteilung spielte die Frage, ob der betreffende Mensch als arbeitsfähig und heilbar bewertet wurde (= weiterleben) oder nicht (= töten).
In der T4-Zentrale wurden die Eintragungen auf den so begutachteten Meldebögenkopien auf die Originale übertragen und diese an einen der beiden Obergutachter zur abschließenden Entscheidung vorgelegt. Obergutachter waren Prof. Dr. Werner Heyde und Ministerialdirigent Dr. Herbert Linden vom Reichsinnenministerium (nach einem halben Jahr abgelöst durch Prof. Dr. Hermann Paul Nitsche, der im Dezember 1941 auch Nachfolger von Heyde als medizinischer Leiter der T4 wurde). Die Obergutachter verwendeten die gleichen Zeichen wie die Vorgutachter mit Ausnahme des „?“. Alle insgesamt vier Gutachter entschieden ohne die betreffenden Menschen je gesehen zu haben.
Zurück in der T4-Zentrale wurden die mit einem roten „+“ gekennzeichneten Meldebögen zusammen mit Kopien an den Leiter der Gekrat, Reinhold Vorberg, übergeben. Dort wurden die Verlegungslisten zusammengestellt, die über das Reichsministerium des Innern an die betroffenen Anstalten und den bei der zuständigen Tötungsanstalt stationierten Transportstaffeln der Gekrat verschickt.
Anfang Oktober 1939 besuchte Dr. Linden vom Reichsinnenministerium den Leiter des Württembergischen Gesundheitsdienstes im dortigen Innenministerium, Dr. Egon Stähle, und eröffnete ihm die Planungen der Reichsregierung zur Reduzierung erb- und geisteskranker Anstaltsinsassen, verbunden mit der Forderung, eine geeignete Anstalt in Württemberg zu benennen, in der die „Euthanasie“ des genannten Patientenkreises durchgeführt werden könnte. Stähle schlug hierfür die Samariteranstalt Grafeneck in der Nähe von Marbach vor. Diese wurde am 12. Oktober 1939 beschlagnahmt, von allen Patienten geräumt und kurz darauf für den vorgesehenen Zweck umgebaut. Neben Büro- und Personalräumen wurde in einer 300 m vom Schloss entfernt stehenden Holzbaracke ein als „Duschraum“ bezeichneter gasdichter Tötungsraum eingerichtet. Neben der Baracke wurden drei fahrbare Krematoriumsöfen installiert und die Anlage mit einem Bretterzaun abgeschirmt. Von der näheren Umgebung wurde die Einrichtung durch SS-Posten abgesichert (ausführlich unter http://www.deathcamps.org/euthanasia/grafeneck_d.html). Im Januar 1940 begann die Tötungsanstalt Grafeneck ihren „Betrieb“ aufzunehmen.
Im Gebiet des Deutschen Reiches wurden zwischen 1939 und 1941 sechs T4-Tötungsanstalten errichtet:
| T4-Tötungsanstalt | Ort | Heutiges Bundesland | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| Grafeneck | Gomadingen | Baden-Württemberg | 20. Januar 1940 - Dezember 1940 |
| Brandenburg | Brandenburg an der Havel | Brandenburg | 8. Februar 1940 - Oktober 1940 |
| Hartheim | Alkoven bei Linz | Oberösterreich | 6. Mai 1940 - Dezember 1944 |
| Sonnenstein | Pirna | Sachsen | Juni 1940 - September 1942 |
| Bernburg | Bernburg | Sachsen-Anhalt | 21. November 1940 - 30. Juli 1943 |
| Hadamar | Hadamar | Hessen | Januar 1941 - 31. Juli 1942 |
„Nach Eintreffen des Transports in Grafeneck wurden die eingelieferten Menschen in die Aufnahmebaracke geführt, dort vom Schwesternpersonal in Empfang genommen, entkleidet, gemessen, gewogen, fotografiert und dann zur Untersuchung gebracht. Diejenigen Personen, die Goldzähne besaßen, wurden besonders gekennzeichnet. Schließlich führte man die Menschen den Ärzten zur letzten Untersuchung vor. In manchen Fällen wurden dabei Beruhigungsspritzen gegeben, in den weitaus meisten Fällen dauerte die Untersuchung nur wenige Sekunden bis zu einer Minute. In Grafeneck nahmen sie die Ärzte Dr. Schumann, Dr. Hennecke und ab April Dr. Baumhardt vor. Sie diente aber in der Regel nicht dem Zweck einer nochmaligen Überprüfung des Krankheitszustandes, um sozusagen auf diese Weise eine letzte Auswahl zu treffen, sondern sie wurde dazu benutzt, die sachliche und personelle Richtigkeit der vorgestellten Menschen zu überprüfen und auffallende Kennzeichen zu notieren, die für die Erstellung einer späteren Todesursache von Bedeutung sein konnten. * Nachdem die Untersuchung abgeschlossen war, setzte sich der Zug der Ahnunglosen in Bewegung. Den jetzt nur noch spärlich Bekleideten wurde zum Teil ein alter Militärmantel übergeworfen, dann ging es durch ein Tor im Bretterzaun, vorbei am rauchenden Krematorium, zum Todesschuppen. Die Tötung erfolgte durch Kohlenmonoxidgas, das der Anstaltsarzt durch Bedienen eines Manometers in den Vergasungsraum einströmen ließ. Die erforderlichen Stahlflaschen lieferte die Firma Mannesmann, die Befüllung besorgte die IG Farben-Industrie (BASF) im Werk Ludwigshafen. Beim Betreten des Vergasungsraumes wurden die Kranken, maximal 75 Personen, nochmals gezählt, sodann die Tore geschlossen. Anfangs schienen einige Opfer noch geglaubt zu haben, es gehe tatsächlich zum Duschen, andere begannen sich im letzten Augenblick zu wehren und schrien laut. Die Zufuhr des Gases betrug in der Regel etwa 20 Minuten; sie wurde eingestellt, wenn sich im Vergasungsraum keine Bewegung mehr feststellen ließ. Daß Ärzte, die in nicht einmal einem Jahr über 10.500 Menschen durch Vergasung töteten, bei diesem Vorgang abstumpften und darüber zynische Bemerkungen wie ‚Jetzt purzeln sie schon‘ machten, verwundert nicht. Geraume Zeit nach der Vergasung öffneten Hilfskräfte, die Gasmasken trugen, die Flügeltore. Ihnen bot sich in der Regel ein schrecklicher Anblick: Die Körper der Toten und der Boden waren mit Stuhl, Menstruationsblut und Erbrochenem beschmutzt, manche Leichen waren ineinander verkrallt und mußten mit Gewalt voneinander getrennt werden. Dasjenige Personal, das die Krematoriumsöfen bediente, deshalb manchmal auch ‚Brenner‘ genannt wurde, war auch zuständig für den Abtransport der Leichen zu den Öfen beziehungsweise zu einer Zwischenlagerung, vermutlich im ‚Reitzirkel‘ der Anlage. Vorher wurden den mit einem Kreuz bezeichneten Patienten die Goldzähne ausgebrochen und bei der Verwaltung abgeliefert; das so gewonnene Rohmaterial wurde sodann bei Degussa zu Feingold verarbeitet. Über die Tätigkeit der ‚Brenner‘ in Grafeneck gibt es keine genauen Kenntnisse, weil keiner von ihnen vor Gericht stand. Es darf aber das, was über die ‚Euthanasie‘-Anstalt Hartheim dazu ausgesagt wurde, zweifellos auch für Grafeneck angenommen werden: Jeweils zwei Heizer hatten 12 Stunden Schichtdienst, so dass die Öfen durchgehend brennen konnten. Dabei musste, laut der zynischen Aussage des ‚Euthanasie‘-Arztes Dr. Renno in Hartheim, für eine magere Leiche eine längere Verbrennungszeit eingeplant werden als für eine wohlgenährte, nämlich 1-1,5 Stunden. Nach der Verbrennung wurden verbliebene Knochenreste aus den Öfen genommen und in eine Knochenmühle gegeben. Von Grafeneck ist auch bekannt, dass ein Angestellter Knochenstücke mit einem Hammer verklopfte. Man gewann daraus Knochenmehl, das man, mit Asche vermischt, in Urnen an die Angehörigen verschickte“.
| Anstalt | 1940 | 1941 | Summe |
|---|---|---|---|
| A (Grafeneck) | 9.839 | --- | 9.839 |
| B (Brandenburg) | 9.772 | --- | 9.772 |
| Be (Bernburg) | --- | 8.601 | 8.601 |
| C (Linz) | 9.670 | 8.599 | 18.269 |
| D (Sonnenstein) | 5.943 | 7.777 | 13.720 |
| E (Hadamar) | --- | 10.072 | 10.072 |
| gesamt | 35.224 | 35.049 | 70.273 |
Das freiwerdende Personal der anderen Tötungsanstalten wurde zur personellen Basis für die zeitgleich anlaufende Durchführung der sogenannte „Endlösung der Judenfrage“ (Nazi-Bezeichnung der Shoa), die ihren Höhepunkt mit der „Aktion Reinhard“ in den Jahren 1942/43 fand und zur Tötung von etwa 1,7 bis 1,9 Millionen Juden in den drei Vernichtungslagern Belzec, Sobibor und Treblinka führte. Insgesamt über 100 der in der „Euthanasie“ ausgebildeten und tätigen Beschäftigten stellten das „Fachpersonal“ für die Durchführung der „Endlösungs“-Maßnahmen. Beispielhaft werden nachstehend einige der bekanntesten Namen aufgeführt:
Für den weltweit renommierten Serra sind es ganz typische Materialien (rostige, ca. 3 cm starke, etwa 2,5 m hohe Stahlplatten) und Formen (im Boden verankerte parallel ausgerichtete konkave Rechtecke, Zwischenraum begehbar), die den Betrachter zum Denken bewegen können.
Wegbeschreibung:
Das Gebäude Tiergarten-Straße 4 existiert nicht mehr. In diesem Abschnitt der Tiergartenstraße befindet sich jetzt die Vorfahrt zum Eingang der Berliner Philharmonie und des Musikinstrumentenmuseums sowie die Endhaltestelle mehrerer Buslinien (siehe BVG.de, M41, M44). Ein Bahnhof der S- und U-Bahn befindet sich in fußläufiger Entfernung am Potsdamer Platz.
Aktion T4 (Person) | Behinderung | Geschichte des Holocaust | Medizinethik
Πρόγραμμα Ευθανασίας T-4 | T-4 Euthanasia Program | Aranĝo T4 | Aktion T4 | Programme Aktion T4 | תוכנית T4 - אותנסיה | Programma Eutanasia T-4 | T4作戦 | T-4-euthanasieprogramma | Aktion T4 | Akcja T4 | Program T-4 | Aktion T4
This article is licensed under the GNU Free Documentation License.
It uses material from the
"Aktion T4".
Home Page • arts • business • computers • games • health • hospitals • home • kids & teens • news • physicians • recreation• reference • regional • science • shopping • society • sports • world