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Tötung im weitesten Sinn heißt Herbeiführung des Todes eines Lebewesens, sei dies Mensch, Tier, Pflanze oder auch Mikroorganismus.

Es „töten“ also gewissermaßen auch Ereignisse, die durch kein menschliches Handeln oder das Verhalten einer anderen Spezies beeinflusst sind, z.B. ein Unwetter oder ein Erdbeben. Weder diese Todesursachen noch die von Tieren und Pflanzen „betriebenen“ Tötungen sollen im folgenden aufgefächert werden, sondern allein das menschliche Töten, das auch als einziges strafrechtlich von Belang ist.

Tötung von Menschen


  • Tötung im Affekt:
    Totschlag (nach angels. Recht)

  • Absichtliche Tötung:
    Totschlag, Mord – Mordversuch: Attentat

  • Blindwütige – oft tödliche – Verletzung mehrerer Personen:
    Amoklauf,

Tötung anderer Lebewesen


Siehe auch Abtötung

Tötungsarten


Enthauptung: Guillotinierung, Erschießung, Erschlagung, Erstechung, Erstickung, Ertränkung, Zu-Tode-Folterung, Kreuzigung, Nahrungsentzug, Steinigung, Strangulation (Erdrosselung, Erhängung, Erwürgung), Todessturz, Tötung durch Kampfhunde u.ä., Verbrennung (Autodafé, Scheiterhaufen), Vergiftung (Gaskammer)

Zitat


Tod

Kill | Kill

 

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