Tötung im weitesten Sinn heißt Herbeiführung des Todes eines Lebewesens, sei dies Mensch, Tier, Pflanze oder auch Mikroorganismus.
Es „töten“ also gewissermaßen auch Ereignisse, die durch kein menschliches Handeln oder das Verhalten einer anderen Spezies beeinflusst sind, z.B. ein Unwetter oder ein Erdbeben. Weder diese Todesursachen noch die von Tieren und Pflanzen „betriebenen“ Tötungen sollen im folgenden aufgefächert werden, sondern allein das menschliche Töten, das auch als einziges strafrechtlich von Belang ist.
Siehe auch Abtötung
Enthauptung: Guillotinierung, Erschießung, Erschlagung, Erstechung, Erstickung, Ertränkung, Zu-Tode-Folterung, Kreuzigung, Nahrungsentzug, Steinigung, Strangulation (Erdrosselung, Erhängung, Erwürgung), Todessturz, Tötung durch Kampfhunde u.ä., Verbrennung (Autodafé, Scheiterhaufen), Vergiftung (Gaskammer)