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Das Wort Szlachta (Deutsch Schlachta, von dem ahd. Wort gislahti für Geschlecht ) bezeichnet den polnischen Adel, beziehungsweise den Adel im polnisch-litauischen Reich. Seine Mitglieder heißen auf Polnisch szlachcic, woraus im Deutschen Schlachtschitz wurde.

Nominell waren die Edelleute ebenbürtig und damit untereinander gleichgestellt. Im Lauf der Zeit bildete sich aber unter ihnen durch Reichtum, Grundbesitz und politischen Einfluss eine Mittel- und Oberschicht aus: der Gutsadel und die Magnaten. Die Oberschicht verfügte über ausreichend Macht, um ihren Anspruch auf Ämter in der Adelsrepublik durchzusetzen und eine von ihnen abhängige Klientel aufzubauen.

Vielen Angehörigen der Szlachta gehörte um 1700 nur noch ein kleines Stückchen Land, da die Höfe durch Erbteilungen immer kleiner wurden. Man witzelte ungeniert, die Grundstücke seien so klein, dass der Schwanz des Hundes schon auf dem Land des Nachbarn läge. Und viele Landadlige besaßen nicht einmal das, sondern lebten mit ihrem Pferd, Harnisch und Säbel am Hof eines Magnaten.

Trotzdem hatte die Szlachta eine große politische Bedeutung. Sie wurde bei Königswahlen von den Bewerbern mit Geld und Alkohol umworben, denn ihr Stimmrecht zählte viel: jeder einzelne Schlachzitz konnte durch seinen Widerspruch jeden beliebigen Antrag im Sejm, dem Parlament der Adelsrepublik, zu Fall bringen (Liberum Veto). Der polnische Staat wurde im Zuge dieser Entwicklung seiner Handlungsfähigkeit beraubt.

Zudem stellte die Szlachta das „Allgemeine Adelsaufgebot“, dessen militärischer Wert allerdings mit der Einführung stehender Heere auf ein innenpolitisches Druckmittel reduziert wurde. Wenn der Szlachta etwas missfiel, dann bildete sie eine zeitlich begrenzte Konföderation, was oft zu bürgerkriegsähnlichen Unruhen führte.

In vielen Fällen war sich die Szlachta nicht einig und schwankte dann zwischen den Positionen der großen Magnatenfamilien und deren Parteibildungen hin und her. In einigen Fällen war sie allerdings dazu imstande, den König oder eine Magnatenpartei in die Schranken zu verweisen. Ein Beispiel hierfür ist der Aufstand der Konföderation von Tarnogród 1715/1716 gegen August II., der erst durch energische russische Vermittlung im Stummen Sejm von 1717 beendet wurde. Ein anderes ist die Entmachtung der Magnatenfamilie Sapieha in Litauen im Jahre 1700.

Nach den Teilungen Polens forderten die Teilungsmächte die Adelsnachweise neu ein. Da zahllose verarmte Landadlige ihre Herkunft nicht nachweisen konnten, wurde ihnen der Adelsstand aberkannt. So wurde die Szlachta entmachtet.

Der komplette Adel umfasste mehr als 10 % der polnischen Bevölkerung, was eine schwere Bürde für die restliche Bevölkerung bedeutete. Kein anderer europäischer Staat hatte einen derart hohen Adelsanteil.

Merkmale und Unterschiede zum deutschen und restlichen europäischen Adel


Rechtsgrundlage ist Jus militare, kein Ebenbürtigkeitsprinzip. Keine Bildung von Häusern mit eigener Rechtsstruktur.

Die Herkunft leitet sich ausschließlich aus der Kriegerschicht ab, welcher den Geburtsadel darstellte, im Vergleich zu den restlichen europäischen Ländern gab es in Polen nicht die Möglichkeit eines Briefadels, da die Erhebung in den Adelsstand durch Aufnahme in einen der vielfältigen Wappenclans durch Beschluss des Königs oder des Sejms erfolgte, eine andere Möglichkeit war, dass einem ausländischen Adeligen die Möglichkeit geboten wurde, durch Inkolat in die poln. Szlachta aufgenommen zu werden.

Ab dem späten 16. Jahrhundert bürgerte sich unter dem polnischen Adel die Ideologie des Sarmatismus ein, die besagte, dass die polnischen Adelsvertreter vom antiken iranischen Reitervolk der Sarmaten abstammten. Der Sarmatismus hatte tiefe Einschnitte in die polnische Kultur, beispielsweise äußerte er sich in asiatischem Kleidungsstil des polnischen Adels. Auch waren vermeintliche "Kriegerideale" ausschlaggebend, die jedoch zunehmend in Dekadenz, Intoleranz und Geltungssucht umschlugen, was eine wesentliche Rolle bei der Lähmung und dem Zusammenbruch des polnischen Staates im 18. Jahrhundert spielte und die polnische Mentalität bis heute beeinflußt.

Der Besitz und die Ämter sind nicht erblich, kein Lehnswesen. Allodial- anstatt Lehnsbesitz.

Rechtsbeteiligung durch den ganzen Adel, untereinander keine Rechtsabstufungen vorhanden.

Keine Adelsbezeichnungen. Graf, Fürst, Herzog, Edler, Ritter, Freiherr, von), d.h. keine Adelstitel, nur Zusätze wie "Generosus".

Monistischer Adelsstaat ("Adelsrepublik"), kein Ständestaat. Wappengenossenschaften mit bis zu mehreren hundert Familien, keine Familienwappen. Die Wappen (pl.: herb) haben eigene Bezeichnungen (Namen) und leiten sich oft von Hausmarken ab. Die Familien desselben „Herb“ müssen nicht miteinander verwandt sein, tragen verschiedene Familiennamen, teils mit dem Wappennamen in Form eines Doppelnamens.

Beispiel: Angehörige des Familiennamens Kotowski finden sich in den Wappengenossenschaften Pomian, Puchała und Trzaska.

Siehe auch


Geschichte von Galizien

Weblinks


Begriff (Adel) | Polnische Geschichte

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