Synonymie (aus dem Griechischen συνώνυμος synónymos für gleichnamig) ist eine Beziehung zwischen lexikalischen Zeichen. Ein Synonym ist ein lexikalisches Zeichen, das die gleiche Bedeutung hat wie ein anderes lexikalisches Zeichen.
Ein Synonym für „das Synonym“ ist „das Ersatzwort“.
Eine etwas davon abweichende Bedeutung von Synonym findet man bei Aristoteles (vgl. Kategorien 1): Zwei Dinge sind synonym, wenn sie
aufweisen.
Man unterscheidet strikte oder partielle Synonymie (Bedeutungsähnlichkeit).
Beispiele für strikte Synonymenpaare im Deutschen sind nach allgemeiner Anschauung: Orange – Apfelsine; Streichholz – Zündholz.
Allerdings ist hier bereits einzuwenden, dass diese Art von Synonymie beim Paar Orange - Apfelsine nur für die Nordhälfte des deutschen Sprachgebiets gilt. In der Deutschschweiz etwa und in Österreich ist Apfelsine klar als Teutonismus markiert. Das Vorkommen dieses Ausdrucks in einem Text würde diesen klar als in Norddeutschland handelnd situieren, in Texten, die in der Schweiz oder Österreich spielen, würde das Wort befremdlich klingen. Auch dieses Beispiel kann demnach nur als Bedeutungsähnlichkeit gewertet werden. Auch in Bayern würde der Gebrauch des Wortes Apfelsine einen "Zugereisten" oder Urlauber kennzeichnen.
Partielle Synonyme werden auch Homoionyme genannt. Folgende Aspekte der konnotativen Bedeutung bewirken, dass zwei lexikalische Zeichen bei gleicher denotativer Bedeutung nicht den strengen Anforderungen strikter Synonymie genügen:
In den meisten alltäglichen Verwendungssituationen genügt das weniger strikte Kriterium der Ersetzbarkeit salva veritate in typischen Kontexten, um ein Paar lexikalischer Zeichen als Synonyme zu identifizieren:
Aus dem in Satz 3a beschriebenen Sachverhalt folgt notwendigerweise der in Satz 3b beschriebene Sachverhalt und umgekehrt.
Synonymie besteht nicht nur zwischen lexikalischen Zeichen des gleichen Typs:
Es gibt synonymische und nichtsynonymische Kontexte. In synonymischen Kontexten können Wörter einer Synonymgruppe trotz inhaltlicher und stilistischer Nuancen gegeneinander ausgetauscht werden, zum Beispiel "lachen" gegen "wiehern" oder "fotografieren" gegen "aufnehmen/knipsen". In synonymischen Kontexten werden die inhaltlichen Unterschiede nicht aktualisiert, sodass die Grundlage für eine Austauschbarkeit gegeben ist. Nur die Gemeinsamkeiten des Inhalts werden angesprochen. Aus den Spezialsemen (= besonderen Bedeutungsmerkmalen) ergibt sich eine Ähnlichkeit, die sowohl Gleichheit wie Unterschiedlichkeit einschließt. Zu bemerken ist, dass die konnotative (= die Nebenbedeutung, Begleitbedeutung betreffende) Differenz die Synonymitätsstiftung nicht beeinflussen kann, sofern sie die denotative Ähnlichkeit nicht überdeckt. In nichtsynonymischen Kontexten sind die gleichen Wörter jedoch nicht austauschbar, weil ihre speziellen Inhalte aktualisiert, hervorgehoben werden. Man könnte sogar von "Augenblicksantonymen" sprechen, weil in diesem Kontext die unterscheidenden Merkmale Dominanzseme (Sem = Bedeutungsmerkmal)werden, sodass die eigentlichen Synonyme nicht austauschbar sind, sondern in Opposition stehen, zum Beispiel: Dann knipse ich mal. Sonst fotografiere ich ja/Das ist kein Kamm, das ist eine rostige Läuseharke/Ich habe keinen Laden, ich habe einen Salon.
Synonymwörterbücher gehören zu den Wörterbüchern mit eingeschränktem Informationsprogramm. Zum jeweiligen Stichwort werden die sinn- und sachverwandten Wörter angegeben.
Da absolute Synonymie selten ist, geben die meisten Wörterbücher dieses Typs eher bedeutungsähnliche Wörter an. Benutzer dieser Wörterbücher müssen deshalb über einen hohen Grad von Sprachkompetenz verfügen, um für einen bestimmten Kontext das passende Synonym auswählen zu können.
Man unterscheidet zwei Arten von Synonymwörterbüchern:
Synonymenwörterbücher werden häufig verwendet, um in einem Text zu häufige Wiederholungen eines Wortes zu vermeiden. Sie können auch für die systematische Wortschatzarbeit im Zweitsprachunterricht herangezogen werden.
Das Gegenteil der Synonymie ist die Antonymie.
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