Ein Syndikat ist eine Gruppierung von Personen oder Firmen. In der französischen Sprache wird das Wort zumeist für Gewerkschaften verwendet, für gewöhnlich weitet sich die Bedeutung im allgemeinen Sprachgebrauch auf so genannte Trusts, Kartelle oder andere geschäftliche Vereinigungen sowie kriminelle Syndikate aus. Die Europäische Union beschreibt, dass ein Syndikat vorliegt, wenn innerhalb des Kartells gemeinsamer Ein- und Verkauf von Waren und/oder Dienstleistungen erfolgt.
Der Begriff entstammt dem französischen Wort syndicat, welches Verwalter bedeutet, vor allem bei Angelegenheiten eines bestimmten geographischen Gebietes, welches vom lateinischen Wort syndicus entspringt, welches seinerseits vom griechischen Wort σύνδικος (syndikos, Verwalter einer Angelegenheit) abstammt.
In der Finanzwelt wird der Begriff Syndikat oft gleichgesetzt mit dem Begriff Konsortium verwendet. Hierbei handelt es sich um einen Zusammenschluss von mehreren Banken zur Übernahme und zum Vertrieb einer spezifischen Neuemission. Dies wird organisiert von der so genannten Syndikatsabteilung einer Investmentbank. Als International Primary Offering bezeichnet man eine spezielle Technik beim Emissionsverfahren.
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Es handelt sich um eine komplizierte Struktur mit vielen Beteiligten. Es entstehen dabei hohe Kosten.
Beispiel: Die Investoren zahlen 100. Die Selling Fee beträgt 1,25%, die Underwriting und Management Fee 0,25 %, weitere Gebühren fallen für Rechtsanwälte an. Das bedeutet einen Erlös von ca. 98 für die Emittenten.
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Siehe auch: Syndikalismus, National Crime Syndicate
Vergleiche auch: Syndikat:Krimiautorenvereinigung
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