Der Syllabus Errorum ("Verzeichnis der Irrtümer") ist eine Liste von 80 Thesen, die von Papst Pius IX. als falsch verurteilt wurden. Der Syllabus Errorum, oft auch kurz als Syllabus bezeichnet, wurde zugleich mit der im Rang höhere Verbindlichkeit beanspruchenden Enzyklika Quanta Cura am 8. Dezember 1864 veröffentlicht. Die deutsche Übersetzung wurde im Jahr 1865 kirchlich approbiert. Trotz einer sehr langen Vorbereitungszeit von ca. 15 Jahren wurde der Syllabus schließlich sehr plötzlich veröffentlicht, anläßlich einer innenpolitischen Zuspitzung in Italien. Die polarisierende Wirkung der päpstlichen Defensivstrategie führte beispielsweise in Frankreich zu schweren Missverständnissen. Daraufhin hat der Papst die restriktive Interpretation, die der Bischof von Orleans Felix Dupanloup dem Syllabus gab, ausdrücklich gebilligt. Die verurteilten Sätze dürfen mithin nur als "Zeitirrtümer" im Kontext der damaligen Situation verstanden werden.
Von bleibendem Wert hingegen ist, aus der Sicht des 21. Jahrhunderts, dass die Kirche im Syllabus bereits eine klare Grenzlinie gegenüber jedem nur denkbaren politischen Totalitarismus gezogen hat, weit bevor dieser geschichtlich machtvoll in Erscheinung trat. Im Blick auf die Wirkungsgeschichte kann es daher kaum genügen, die Verurteilungen des Syllabus als "heute überwunden" darzustellen, ohne zugleich die damalige Notwendigkeit einer intransigenten Abgrenzung von den Zeitirrtümern zu erläutern.
Die verurteilten Sätze wiederholen überwiegend lehramtzliche Äußerungen des Papstes aus anderen Dokumenten, die für die Reichweite des Urteils herangezogen werden müssen. Der Syllabus ist in zehn Paragraphen aufgeteilt (in Klammern jeweils die Nummern der dazugehörigen Thesen):
Der Syllabus Errorum ist im wesentlichen ein Exzerpt aus vorangegangenen Enzykliken, Ansprachen, Briefen und apostolischer Schreiben. Er muss in Zusammenhang mit innerkirchlichen Streitigkeiten (Modernismus), aber auch hinsichtlich der Auseinandersetzungen zwischen der katholischen Kirche und weltlichen Staaten (beispielsweise der so genannte Kulturkampf in Deutschland) gesehen werden, die sich bereits in der Mitte des 19. Jahrhunderts abzeichneten. Somit ist der Syllabus Gegenstand äußerst kontroverser Diskussionen, selbst der heutige Richtungsstreit in der katholischen Kirche greift gelegentlich auf ihn zurück. Der Integralismus erkennt insbesondere in den Sätzen 15-18 und 77-80 einen Grundriss antimoderner katholischer Weltanschauung formuliert, indem er die Gegenposition zu diesen Verurteilungen als unabänderlichen Bestandteil katholischer Tradition auffasst.
1. Es gibt kein höchstes, weisestes und über alles vorhersehendes göttliches Wesen, das von der Gesamtheit dieser Welt unterschieden wäre. Gott ist zugleich wie das Wesen der Dinge und daher Veränderungen unterworfen. In der Wirklichkeit ist Gott ein Werdender im Mensch und in der Welt. Alles ist Gott und besitzt Seine eigene Wesenheit. Gott und die Welt sind ein und dieselbe Macht und Sache. Deshalb sind ebenfalls Geist und Materie, Notwendigkeit und Freiheit, Wahrheit und Falsches, Gutes und Böses, Recht und Unrecht ein und dasselbe.
2. Jede Einwirkung von Gott auf die Menschen und auf die Welt ist zu leugnen.
3. Die menschliche Vernunft ist, ohne dass wir sie irgendwie auf Gott beziehen müssten, der einzige Richter über Wahrheit und Falsches, über Gut und Böse. Sie ist sich selbst Gesetz und mit ihrer natürlichen Kraft ausreichend, um das Wohl der Menschen und Völker zu sichern.
(....)
15. Es steht jedem Menschen frei, jene Religion anzunehmen und zu bekennen, welche er, durch das Licht der Vernunft geführt, für wahr hält.
16. Die Menschen können bei Übung jeder Religion den Weg des ewigen Heiles finden und die ewige Seligkeit erlangen.
17. Wenigstens darf man gute Hoffnung hegen über die ewige Seligkeit aller, welche nicht in der wahren Kirche Christi leben.
18. Der Protestantismus ist nichts anderes, als eine verschiedene Form derselben christlichen Religion, in welcher es ebenso gut möglich ist, Gott zu gefallen, wie in der katholischen Kirche.
(....)
77. In unserer Zeit ist es nicht mehr nützlich, dass die katholische Religion unter Ausschluss aller anderen Kulte als einzige Staatsreligion gelte.
78. Es ist daher zu loben, dass in gewissen katholischen Ländern gesetzlich verordnet ist, dass den Einwanderern die öffentliche Ausübung ihres Kultes, welcher er auch sei, gestattet sein solle.
79. Denn es ist falsch, dass die staatliche Freiheit für jeden Kult und die allen gewährte Befugnis, frei und öffentlich ihre Meinungen und Gedanken kundzugeben, dazu führt, Geist und Sitte der Völker zu verderben und zur Verbreitung der Seuche des Indifferentismus führen.
80. Der Römische Papst kann und muss sich mit dem Fortschritt, dem Liberalismus und der heutigen Zivilisation versöhnen und vereinigen.
Kirchliche Lehrverurteilungen befolgten bis zu Beginn des 20. Jh. vorzugsweise das Schema der Verwerfung bestimmter Sätze. Diese juristische Methode provoziert jedoch Missverständnisse, wenn die an Fachtheologen adressierten Urteile von breiteren Kreisen interpretiert werden. Denn diese kontradiktorischen Urteile enthalten nach dem Selbstverständnis der Kirche keine Aussage über die Richtigkeit des Gegenteils. Die "konträren" Sätze werden also nicht "positiv" gelehrt.
Beispielsweise untersagt Satz 80 nicht den Dialog mit der modernen Welt und verbietet nicht jedwede Anpassung an jeden erdenklichen Fortschritt. Satz 80 formulierte eine Abwehr gegen Fortschritt und Liberalismus der Jahre um 1864. Das Papsttum war nicht bereit, sich dem Vorrang der Politik zu unterwerfen. Das ist der bleibende Inhalt des päpstlichen Selbstverständnisses, das sich im 19. Jh. intransigent äußerte, sich im 20. Jh. aber der Not der Zeit zuwandte.
Insgesamt wehrte sich Papst Pius IX., damals noch Monarch im Kirchenstaat, gegen Übergriffe des modernen Staates auf den kirchlichen Bereich. Insoweit darin eine, noch undifferenzierte, Abwehr des totalen Staates zum Ausdruck kam, war diese Abwehrhaltung zugleich eine notwendige Vorbereitung dafür, das Verhältnis von Staat und Kirche im 20. Jh. auf der Grundlage der zivilen Religionsfreiheit neu zu überdenken.
Seit dem II. Vatikanischen Konzil akzeptiert die Kirche, dass ein staatliches Gemeinwesen z.B. auf den Sätzen 15-18 aufbaut, während die Glaubensüberzeugung des Katholizismus die allgemeingültige Wahrheit dieser Aussagen weiterhin zurückweist. Die Sätze 77-80 setzten das Konzept des katholischen Staates voraus. Ist dieses nicht mehr tragfähig, so fordern sie nicht dessen Wiedereinrichtung. Denn insgesamt widmete sich der Syllabus den Zeitirrtümern der damaligen Zeit, insbesondere ihren Auswirkungen auf das Verhältnis von Staat und Kirche. Er verwirft aber keine "ewigen Irrtümer". Aus heutiger Sicht kann dem Syllabus kein Grundriß des katholischen Weltbildes insgesamt entnommen werden, vielmehr markiert die vehemente Äußerung zum Verhältnis von Kirche und Staat, Religion und Gesellschaft den Anfangspunkt, der zur Ausarbeitung einer katholischen Soziallehre geführt hat.
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