Swastika1.svg Die Swastika (Sanskrit: स्वस्तिक „Glücksbringer“ / „Erfolgreicher"), auch Sonnenrad oder Rad des Lebens, ist ein sehr altes religiös-rituelles Symbol und war schon früh in verschiedenen Kulturen auf fast allen Kontinenten bekannt. Funde in Schweden und Ägypten lassen auf ein Mindestalter von 14.000 Jahren schließen.
Seiner Form entsprechend bezeichnet man es auch als Hakenkreuz, wobei differenziert werden muss zwischen Hakenkreuz (allgemein) und dem NS-Hakenkreuz, das von der ehemaligen NSDAP benutzt wurde. Das NS-Hakenkreuz steht meist auf der Spitze, doch weil es sich nicht eindeutig von einer Swastika unterscheiden lässt, steht die Verwendung aller hakenkreuz-förmiger Symbole im politischen Kontext innerhalb Deutschlands unter Strafe (siehe unten).
Vor allem in Süd- und Ostasien steht die Swastika nach wie vor in der ursprünglichen Tradition.
Noch heute ist das Swastika-Symbol in Indien in Tempeln und auf Götterdarstellungen üblich. Die Bedeutung, die die Swastika in Europa angenommen hat, ist in Indien weitgehend unbekannt.
Auch das Emblem von Falun Gong, einer aus China stammenden Qi Gong-Bewegung, enthält mehrere Swastika-Symbole. Es zeigt einen roten Kreis mit einem großen goldenen Swastika-Symbol (rechtsdrehendes Hakenkreuz), der von einem orangefarbenen Ring mit vier weiteren Swastika-Symbolen und vier Yin und Yang-Symbolen umschlossen wird.
In der chinesischen Sprache heißt die Swastika auch Wàn (chin. 萬 bzw. 卍) für „großes Glück“ oder Zehntausend.
Im Deutschen sind Swastika und Hakenkreuz die gebräuchlichen Namen; weiter gibt es den Begriff „Sonnenrad“ und die heute nicht mehr gebrauchte Bezeichnung „Winkelmaßkreuz“. Das Hakenkreuz (crux gammata oder Gammadion, weil aus vier umgekehrten Haken – dem griechischen Buchstaben Gamma – bestehend) ist ein sehr altes Sonnenzeichen und eines der ältesten Symbole der Menschheit. Vielerorts wird es als Sonnensymbol, oftmals auch als Symbol der Sonnenbewegung aufgefasst und im übertragenen Sinne als Zeichen des Lebens und der Wiedergeburt.
Kretominoisches_Hakenkreuz_asb_2004_PICT3431.JPG In früheren Kulturen war es auf vier Kontinenten (bis auf Australien) verbreitet. Es hatte verschiedene Bedeutungen, wie z. B. Fruchtbarkeit. Die Swastika gab es beispielsweise in der kretominoischen Kultur auf Kreta (ab etwa 3500 v. Chr.; oft Motiv der Vasenmalerei), in Mesopotamien und im Reich Elam, im Buddhismus oder im Hinduismus (oft in Verbindung mit der Gottheit Ganesch). Gelegentlich ist es in alten Synagogen zu finden, in frühchristlicher Zeit wurde es auf Fresken und Steinplatten als Kreuzsymbol verwendet. In der romanischen Ornamentik ist es verbunden mit der Mäanderlinie, als „Schutzmittel gegen den Teufel“, zu finden. Auch auf gotischen Bauwerken ist es mitunter in Europa zu sehen. Die Römer haben es ebenfalls verwendet. Im Römisch-Germanischen Museum in Köln ist ein antiker römischer schwarzweißer Mosaikfußboden mit linksdrehenden Hakenkreuzen und sie umgebenden Ornamenten zu besichtigen.
Swastika twice.png Die Swastika hat zahlreiche Nebenformen. Die Endungen können nach rechts oder nach links führen. In vielen Formen ist die Swastika rund und nicht rechteckig. Viele Nebenformen haben eigene Bedeutungen.
Bis zur Verwendung durch die NSDAP erlebte das Hakenkreuz, vor allem in Europa und den USA, eine Renaissance. So warb zum Beispiel die Coca-Cola-Company 1925 mit einem Schlüsselanhänger in Hakenkreuzform, wohlwissend um das positive Image der Swastika. In der deutschen Goa-Trance-Szene findet das Symbol heute gelegentlich wieder Verwendung. Seit 1910 ist das Hakenkreuz das Emblem der Isländischen Dampfschifffahrts-Gesellschaft und bis heute in Verwendung.
Ein aufrecht stehendes blaues Hakenkreuz, jedoch ohne Beziehung zum Nationalsozialismus, war Hoheitszeichen der finnischen Luftwaffe von 1918 bis 1944. Auch verschiedene finnische Orden verwendeten das Hakenkreuz (z.B. Mannerheim-Kreuz). Bis heute trägt es der Orden des Freiheitskreuzes. Die Hakenkreuze der Collane des finnischen Ordens der Weißen Rose wurden erst 1963 beseitigt. Die heutige Flagge des finnischen Präsidenten zeigt das Freiheitskreuz (Cross or Freedom) mit dem integrierten Hakenkreuz. Auch der lettische Bärentöterorden verwendete das Symbol.
In Polen (2. Republik 1918–1939) wurde das Hakenkreuz von der Luftgestützten Kampfgas-Verteidigungs Liga, und, in Anlehnung an die Volkskultur der Tatrabewohner, als Regimentsabzeichen des 1. bis 6. Gebirgsjägerregiments („Goralenschützer“, vgl. Goralen) benutzt.
Flag_of_Germany_1933.svg (1935–1945)]] Nazi_war_flag.png | Thule-gesellschaft emblem.jpg]] Das Hakenkreuz fand Ende des 19. Jahrhunderts über die Arbeiten des österreichischen „Ariosophen“ Guido von List, der es aus der Theosophie übernahm, es als „arisches Symbol“ für die Reinheit des Blutes interpretierte, Eingang in die Ikonographie deutschnationaler, teils auch antisemitischer Gruppen im Deutschen Reich, Österreich (damals Österreich-Ungarn) und von Sudetendeutschen bewohnten Gebieten Böhmens und Mährens (damals Teil von Österreich-Ungarn, heute Tschechien). Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges trugen es Mitglieder des Freikorps 1919 während der Kämpfe im Baltikum und 1920 während des Kapp-Putsches auf ihren Helmen. Die 1918 von sudetendeutschen Nationalsozialisten in der damaligen Tschechoslowakei gegründete „Deutsche Nationalsozialistische Arbeiterpartei“ wählte die Hakenkreuzfahne als ihr Symbol, jedoch veränderten sie es zu dem Symbol das wir heute mit ihnen verbinden - das nach links drehende, um 45° geneigte Hakenkreuz (siehe unten: Das Hakenkreuzlied). Im Jahr 1920 machte die gerade aus der Deutschen Arbeiterpartei (DAP) hervorgegangene NSDAP das Hakenkreuz zu ihrem Symbol. Nachdem die Nationalsozialisten 1933 im Deutschen Reich an die Macht gekommen waren, bestimmten sie am 15. September 1935 ihre Parteiflagge, als Ersatz zur schwarz-rot-goldenen Fahne der Weimarer Republik, zur Nationalflagge des Deutschen Reichs (siehe auch: Flagge Deutschlands). Von 1933 bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges 1945 war das Hakenkreuz im Alltag der Menschen im deutschen Reich allgegenwärtig: an Feiertagen bestand die Pflicht, Gebäude mit der Hakenkreuzfahne zu beflaggen, und das Hakenkreuz fand sich nicht nur in Partei-, Amts- und Militärabzeichen, sondern auch auf einer Vielzahl von Alltagsgegenständen, vom Lampenschirm bis zum Schuhlöffel, sogar auf Seifen. Um der Profanisierung des Hakenkreuzes vorzubeugen, wurde eine Kommission gegründet, die die Herstellung von „Hakenkreuz-Kitsch“ untersagte.
In Österreich regelt das Verbotsgesetz den Umgang mit Nationalsozialistischen Organisationen, Gedankengut und deren Symbolik und bestraft den Missbrauch.
In Deutschland bestimmt der § 86 des Strafgesetzbuches – StGB („Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen“) Abs. 3: „Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.“
Dies bezieht sich jedoch vor allem auf schriftliches Material, wichtig ist daher der hinzugefügte § 86a StGB „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“: (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder 2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt. (2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum verwechseln ähnlich sind.
Inzwischen liegt ein Urteil des Landgerichts Tübingen vor, nach dem Darstellungen von z.B. durchgestrichenen Hakenkreuzen nicht strafbar seien, wenn sie für einen „objektiven Beobachter“ eindeutig die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus ausdrücken. Das Amtsgericht Tübingen hatte eine Strafbarkeit noch bejaht.
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