Ein Superädifikat bezeichnet in Österreich ein Gebäude, das auf einem Grundstück errichtet wurde, sich jedoch nicht im Eigentum des Grundstückseigentümers befindet und bei dem nicht die Absicht besteht, dass es dauerhaft auf diesem Grundstück bleibt.
Der Besitzer des Superädifikats wird üblicherweise dem Grundstücksbesitzer ein Entgelt für die Grundstücksnutzung zahlen müssen.
Die nachträgliche Erzeugung eines Superädifikats ist nicht möglich. Es ist also nicht möglich, dass ein Grundstückseigentümer, auf dessen Grundstück sich bereits ein Gebäude befindet, dieses Gebäude als Superädifikat verkauft und das darunterliegende Grundstück behält.
Siehe auch: Grundbuch Österreich
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"Superädifikat".
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