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Ein Nachunternehmer (oder Subunternehmer) erbringt aufgrund eines Werkvertrages im Auftrag eines anderen Unternehmers (Hauptunternehmer) einen Teil der vom Hauptunternehmer gegenüber dessen Auftraggeber zu erbringenden Leistung.

Diese Unternehmereinsatzform ist insbesondere in der Bauwirtschaft weit verbreitet.

Schuldrecht

 

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