Im Rahmen des Projekts Stuttgart 21 soll der Stuttgarter Hauptbahnhof – bisher ein Kopfbahnhof – durch einen unterirdischen und um 90° gedrehten Durchgangsbahnhof ersetzt werden. Über einen Ringschluss unterhalb der Stadt wird die neue Streckenführung mit den bestehenden Trassen und einem neu zu bauenden Abstellbahnhof verbunden. Planerisch ist Stuttgart 21 ein Teil der Neu- und Ausbaustrecke Stuttgart–Augsburg. Es besteht aus einem Eisenbahnprojekt der Deutsche Bahn AG und einem städtebaulichen Projekt der Landeshauptstadt Stuttgart. Die DB-Tochter DB ProjektBau plant im Auftrag der DB Netz und DB Station & Service das Projekt und vertritt es als sogenannte Vorhabenträgerin bei den Genehmigungsverfahren.
Eine Idee für Tunnel-Durchgangsbahnhöfe wurde erstmals 1984 von Speck und Mühlhans für den Frankfurter Hauptbahnhof vorgeschlagen. Das Projekt Stuttgart 21 ging aus der Diskussion um den zukünftigen Trassenverlauf einer Neu- und Ausbaustrecke zwischen Plochingen und Günzburg, zur Entschärfung der 22,5 Promille steilen Geislinger Steige hervor, wie sie die DB zum Bundesverkehrswegeplan 1985 angemeldet hat. Zu diesem Zeitpunkt wurde noch kein akuter Ausbaubedarf für den Stuttgarter Hauptbahnhof gesehen. Darüberhinaus wurde eine Umgehung Ulms geplant, wobei unklar blieb, ob diese für Güterzüge oder zukünftig auch für ICE genutzt werden sollte, was für Widerstand in der Politik sorgte. Bereits 1986 schlug ein Ingenieurbüro eine autobahnnahe Trasse nach Ulm vor, die der heutigen Linienführung stark ähnelte und Ulm voll einband. In diesem Vorschlag wurde erstmals eine Unterfahrung des Stuttgarter Hauptbahnhofs für Fernzüge vorgeschlagen. Nach einem (zum Tunnel der S-Bahn parallelen) Tunnelbahnhof mit Aufstiegstunnel sollte die Filderhochfläche erreicht werden, um den Flughafen Stuttgart mit einem Fernbahnhof zu erschließen. Dieser Vorschlag wurde aber von der DB weitgehend ignoriert.
Als die Planungen der DB 1988 sehr weit fortgeschritten waren und das Raumordnungsverfahren (ROV) beginnen sollte, wandte sich Prof. Heimerl von der Universität Stuttgart mit einer Denkschrift an die Öffentlichkeit, in der er erstmals alle seit 1985 u. a. in politischen Gremien gemachten Anmerkungen schriftlich zusammenfasste, um offen gegen die bisherigen Planungen der DB Position zu beziehen. Heimerl griff darin wieder die Idee einer autobahnnahen Trasse und eines Tunnelbahnhofs auf, da in seinen Augen die Trassierung sich nach dem Hochgeschwindigkeitsverkehr ausrichten sollte. Seine oberste Prämisse ist die Trennung von schnellem und langsamem Verkehr, im Gegensatz zur bisherigen Mischverkehrsstrategie der DB, bei der die neue Trasse auch für schweren Güterverkehr geeignet sein sollte. Diese sollen stattdessen weiterhin auf den Altstrecken (mit Nachschieben an der Geislinger Steige oder über die Remsbahn) fahren. Somit wären kostensparendere Trassierungen mit bis zu 35 Promille, wie vom TGV bekannt, möglich und wie dies schon bei der damals diskutierten Schnellfahrstrecke Köln–Rhein/Main mit 40 Promille schon angedacht wurde. Sein Ziel ist deshalb ein durchgehender Hochgeschwindigkeitskorridor für schnelle Verkehre bis 300 km/h, vom Ende der zukünftigen Neubaustrecke Mannheim–Stuttgart bis Augsburg mit voller Einbeziehung von Stuttgart Hbf. und Ulm. Aber anders als die Ingenieure 1986, sah er „noch“ keine Anbindung des Flughafens vor, dessen S-Bahnhof schon eingeplant ist (Fertigstellung 1993).
Der neue DB-Planer Prof. Krittian griff die Idee des Tunnelbahnhofs auf und kombinierte sie mit den ursprünglichen DB-Planungen der sog. B-Trasse, nachdem die Politik zunehmend Heimerls Vorschlag präferierte, nachdem anhand der Praxis auf den bisherigen Neubaustrecken ein Mischbetrieb nicht mehr sinnvoll erschien. Es wurden zuletzt mehrere Varianten diskutiert:
Da die Untertunnelung des Talkessels, ohne Gefährdung des Mineralwassers, noch untersucht werden musste, kamen nochmals zwei Varianten mit Einbeziehung des bestehenden Hauptbahnhofs in die engere Wahl (als H-minus bzw. K-minus bezeichnet). Im folgenden ROV unterlag die K-Trasse, aufgrund neuer politischer Ziele, die nun auch eine Einbindung des Flughafens forderte.
Seit den 90er Jahren wurde nun aber von der DB auch zunehmend die Idee der Veräußerung von Bahnflächen aufgegriffen, nachdem deutlich wurde, dass diese bei der bevorstehenden Bahnreform nicht in das Bundeseisenbahnvermögen fließen müssen. Dazu untersuchte die DB Umfahrungsvarianten des Hauptbahnhofs, die den neuen Standort des Fernbahnhofs in Untertürkheim, Bad Cannstatt oder am Südende des Rosensteinparks vorsehen. Durch Verlagerung des Abstellbahnhofs nach Untertürkheim, sollen alle Gleisflächen zwischen Rosensteinpark und Innenstadt entbehrlich werden. Man sah hierin mehrere Vorteile: Zum einen spart man sich teure Tunnelbauwerke, spart Instandhaltungskosten für die bisherigen Gleisanlagen und kann innenstadtnah eigene Grundstücke veräußern und steigt damit quasi in das Immobiliengeschäft ein.
Dazu arbeitete die DB eng mit Meinhard von Gerkan zusammen, der mit seinem Team erstmals den Begriff der "Avenue 21" prägte. Diese Achse von der Innenstadt zum Rosensteinbahnhof sollte als gestalterisches Element den Bogen zwischen "alter" und neuer City spannen.
Die Planungen wurden bis 1993 sehr weit vorangetrieben, sorgten aber für großen Widerstand in der Bevölkerung und der Politik. Heimerl bestätigte in einer Untersuchung die verkehrlichen Nachteile abseits des Zentrums gelegener Bahnhöfe und plädierte damit für einen innenstadtnahen Bahnhof. Die DB-Planer fanden eine Möglichkeit, die unternehmerischen und ordnungspolitischen Ziele zu vereinen, sprich einen Bahnhof zu planen, der einerseits in der Innenstadt liegt, aber dennoch eine Freimachung der Gleise erlaubt. Darüberhinaus war Bahnchef Dürr selber so begeistert von der Idee der Avenue 21, so dass er von Gerkan beauftragte, nun von einem Bahnhof am jetzigen Standort aus, weiterzuplanen. Nach weiteren internen Diskussionen, Planungen und Abstimmungen mit der Politik vor Ort, die sich mit der neuen Idee eher anfreunden konnte, als mit dem (in deren Augen gerade noch verhinderten) Rosensteinbahnhof, wurde dann im April 1994, im Jahr der Privatisierung der Deutschen Bahn AG, gemeinsam mit der Politik der neue Vorschlag Stuttgart 21 der Öffentlichkeit vorgestellt, der nun alle Einzelinteressen unter einem Projekt vereint:
In einer Machbarkeitsstudie wurde diese Idee untersucht und als realisierbar und in vielerlei Hinsicht als vorteilhaft eingestuft. Da hiermit auch jegliche Überlegungen einer Außerachtlassung des Stuttgarter oder Ulmer Hauptbahnhofs vom Tisch waren und für die Stadt Stuttgart neue Möglichkeiten in der Stadtentwicklung entstanden, wurde diese Idee, trotz der hohen Kosten, von einem breiten politischen Konsens getragen. Die Idee, nun Projekte 21 genannt, schien so einleuchtend zu sein, so dass sie sogar für weitere Standorte in Deutschland als Vorbild dienen sollte. Es wurden innerhalb kürzester Zeit Pläne für Frankfurt 21, München 21 und Saarbrücken 21 entwickelt und ebenfalls öffentlich präsentiert und teilweise konkretisiert.
Aufgrund der engen Verknüpfung von Städtebau- und Verkehrsprojekt wurde in den Folgejahren der Begriff Synergiekonzept Stuttgart 21 etabliert.
Bereits 1995 war das Vorprojekt mit weiterer Verfeinerung abgeschlossen und die Stadt hatte ein Rahmenkonzept für die zukünftigen Freiflächen entwickelt. In einer Rahmenvereinbarung wurde die Finanzierung des Projekts zwischen Stadt, Region, Land, Bund und DB vertraglich vereinbart. Entsprechend schnell begann das Raumordnungsverfahren, dessen Ergebnisse bereits 1997 vorlagen, so dass 1998 mit dem Beginn des Planfeststellungsverfahrens gerechnet wurde. Ein personeller Wechsel an der Konzernspitze, Probleme bei der Finanzierung anderer Neubauvorhaben, wie die Neubaustrecke Nürnberg-Ingolstadt, sowie die schleppende Vermarktung der Gleisflächen ließen bei der DB Zweifel an der Wirtschaftlichkeit aufkommen. Alle Projekte 21 wurden auf unbestimmte Zeit verschoben. Die DB schlug stattdessen entweder eine Realisierung der Neubaustrecke vor bzw. nur den Bau von Stuttgart 21 mit der Option einer späteren Realisierung der Neubaustrecke Wendlingen–Ulm. Die Politik, weiterhin von den Vorzügen überzeugt, sah die beiden Projekte als untrennbare Einheit und konnte erst 2001 nach erheblichen finanziellen Zusagen (siehe Abschnitt „Kosten und Finanzierung“) und langen Verhandlungen die DB davon überzeugen, an den Planungen festzuhalten. Es ist bis heute das einzige Projekt 21, welches den Weg in ein Planfeststellungsverfahren gefunden hat.
Im März 2006 verhandelte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim Klagen des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland und zweier Wohnungseigentümer gegen das Projekt. Die Kläger beriefen sich darauf, dass das Alternativkonzept „Stuttgart 21 mit Kopfbahnhof“ den verkehrlichen Anforderungen besser gerecht werde und weniger Eingriffe in die Rechte anderer mit sich bringe. Das Gericht lehnte die Klagen ab und schloss sich auch nicht der Ansicht der Kläger an, durch Modernisierung des Kopfbahnhofes sei, im Gegensatz zum geplanten Projekt, ein vollständig integrierter Taktfahrplan möglich[http://www.vghmannheim.de/servlet/PB/menu/1199397/index.html?ROOT=1153033 Urteilsbegründung des VGH Mannheim.
Die bisher angenommenen Kosten teilten sich wie folgt auf:
Die Eigenmittel beinhalten neben finanziellen Mitteln der Vorhabenträger ebenfalls Grundstückserlöse und geplante betriebliche Mehrerlöse aus Trassengebühren und Stationspreisen, sowie eingesparte Betriebskosten und Investitionen gegenüber dem bestehenden Kopfbahnhof.
Der Anteil aus öffentlichen und Drittmitteln setzt sich wie folgt zusammen:
Somit müsste die DB AG vorerst einen Betrag von ca. 200 Mio.€ selber tragen, sofern eine weitere Unterstützung durch die öffentliche Hand ausbleiben sollte.
Ein Teil der Finanzierung soll durch die Veräußerung der freiwerdenden Gleisflächen geleistet werden. Da sich die Vermarktung nicht wie erhofft entwickelte, wurde in einer Ergänzungsvereinbarung im Jahr 2001 von der Landeshauptstadt Stuttgart zugesagt, die freiwerdenden Flächen A2, B, C und D zum Kaufpreis von ca. 450 Mio. € zu erwerben, mit der Maßgabe, dass die Vorhabenträgerin diese Summe vollständig in das Projekt investiert. Die Mittel zum Kauf stammen aus Verkäufen der Stadt von Anteilen der EnBW. Die Fläche A1 wird weiterhin von der DB vermarktet. Einzelne Planungen und Bohrprogramme des Projekts Stuttgart 21 wurden zwischen 2001 und 2004 zu 50 % von der Europäischen Union finanziert. Neben der Neubaustrecke Wendlingen–Ulm, wird Stuttgart 21 als Teilabschnitt des TEN-Projekts „Vorrangige Achse Nr.17“ der EU zwischen Paris und Budapest/Bratislava, der so genannten „Magistrale für Europa“ gesehen. Der EU-Koordinator für die „Magistrale für Europa“, Prof. Dr. Péter Balázs, teilte aber jüngst vor dem Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments mit, er „werde * kein lokales Projekt wie Stuttgart 21 vorschlagen“http://www.michael-cramer.eu/index/presse/126141.html.
Eine endgültige Festlegung über die Gesamt-Finanzierung des Baus von Stuttgart 21 sollte nach der ursprünglich für Mai 2005 geplanten Wirtschaftlichkeitsrechnung unter den Partnern des Projekts, der Bundesrepublik Deutschland, der Deutsche Bahn AG, dem Land Baden-Württemberg, dem Verband Region Stuttgart und der Landeshauptstadt Stuttgart erfolgen, diese steht bis zum aktuellen Zeitpunkt (Mai 2006) noch aus.
Eine Unwägbarkeit bleibt die Kostenermittlung, die erst dann exakt stattfinden kann wenn die Vorgaben des Eisenbahnbundesamts alle bekannt sind. Auch bei den Mehreinnahmen durch die Trassen- und Stationspreise gibt es gewisse Unsicherheiten: Sie sind seit der Regionalisierung des Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Jahr 1996, im Falle des Nahverkehrs vom Land als Aufgabenträgerin und im Falle des Fernverkehrs aus Eigenmitteln der DB-Tochter DB Fernverkehr für die Benutzung der Trassen und Bahnhöfe für jeden Zug zu entrichten. Da das Land den Großteil der Kosten aus Regionalisierungsmitteln des Bundes bestreitet, sind diese Mehreinnahmen also indirekt an diese Bundesmittel gekoppelt. Bei sinkenden Bundeszuschüssen ist mit Einschnitten im Regionalverkehr und somit auch mit weniger Einnahmen von Trassen- und Stationspreisen zu rechnen.
Indirekt wird dadurch aber auch impliziert, dass der obige Eigenanteil der DB weitere öffentliche Gelder in Form von Regionalisierungsmitteln und dem Kaufpreis der Stadt Stuttgart enthält.
Zur Rechtfertigung für die öffentlichen Mittel wird auf wirtschaftlichen Folgeeinvestitionen verwiesen, die durch das Projekt induziert werden. Die Befürworter rechnen dabei mit einer weitaus höheren Gesamtproduktionstätigkeit in der Region, als die Summe der eingesetzten öffentlichen Gelder.
Hauptziel des Projektes ist die Schaffung einer durchgehenden Trasse für den Hochgeschwindigkeitsverkehr im Fernverkehr zwischen dem Ende der Neubaustrecke Mannheim-Stuttgart und der geplanten Neubaustrecke Wendlingen-Ulm. In diesem Zusammenhang wird angeführt, dass der Stuttgarter Hauptbahnhof dadurch erst an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz angebunden wird. Formal ist dies aber schon schon seit 1991 der Fall, als die Neubaustrecke aus Mannheim in Betrieb ging und seitdem ICE über Stuttgart fahren. Als Argument für den neuen Bahnhof wurde die Durchbindung des TGV POS nach München gesehen.
Im Zusammenhang mit dem Projekt wurde eine weitere ICE-Linie, beim InterCity, sowie weitere Linienläufe des InterRegio (u. a. nach Tübingen), geplant. Aufgrund des durch die EU vorgeschriebenen freien Zugang des Netzes der DB Netz, wurde seit 2001 nicht mehr von einem Betriebskonzept, welches einen konkreten Fahrplan und ein Angebot vorsahen, sondern von einem Betriebsszenario gesprochen. Hierin sind lediglich bestimmte Fahrzeittrassen und Zugzahlen definiert, die aus Sicht der Vorhabenträgerin über die neue Infrastruktur fahren können, um die im Bundesverkehrswegeplan 2003 prognostizierten Zugzahlen zu bewältigen. Der Eisenbahnbetrieb ist darin unternehmensneutral ausgewiesen. Im Prinzip können so auch andere Unternehmen als die DB Fernverkehr solche Trassen bestellen.
Die ursprünglich veranschlagten Angebotssteigerungen sind somit direkt von den bestellenden Unternehmen abhängig. Dies gilt auch für die Vorhabenträgerin DB Netz, die diese Trassen vermarkten muss. Die kapazitiven Möglichkeiten sind also unabhängig vom zukünftigen Angebot zu betrachten. Es wird dennoch davon ausgegangen, dass DB Fernverkehr und die SNCF über das Rhealys-Konsortium für den TGV-POS, Trassen für den Hochgeschwindigkeitsfernverkehr bestellen werden.
Ein wenig anders verhält es sich im Nahverkehr. Auf der Basis der Planungen eines Durchgangsbahnhof wurde von Verkehrswissenschaftlern in Zusammenarbeit mit dem Land Baden-Württemberg als Aufgabenträgerin für den SPNV ein Konzept aus Durchbindungslinen im Nahverkehr entwickelt. Dabei sind u. a. folgende Linien geplant:
Die Durchbindung der Linien ist im Prinzip sowohl im Kopf- als auch im Durchgangsbahnhof machbar und wird schon jetzt auf der Linie Neu-Ulm–Plochingen–Stuttgart–Heilbronn–Neckarelz im Kopfbahnhof praktiziert.
In der ursprünglichen Konzeption ging man von einer Bedienung der Zugleistungen durch DB Regio aus, aber auch hier ist aufgrund der neuen Wettbewerbstruktur prinzipiell ein anderes Unternehmen denkbar, welches die Ausschreibung der Leistung durch das Land gewonnen hat.
Zu Beginn des Projekts ging man von höherem Verkehrsaufkommen aus, die sich auf den Bundesverkehrswegeplan 1992 stützten. So plante man einen dichteren Takt im Nahverkehr ein. Damit ist auch die geforderte Teilumsetzung eines ITF im Durchgangsbahnhof mit acht Gleisen möglich, da selbst bei Nicht-Abwarten der Anschlusszüge im Nahverkehr, aufgrund des dichteren Takts nach damaligen Berechnungen im Durchschnitt einige Minuten weniger auf einen Anschluss gewartet werden müsste, als dies in einem (im Sinne der Gutachter) optimierten Kopfbahnhof der Fall wäre, in dem alle Anschlüsse bereitstehen würden. Mittlerweile wurde auch hier die Prognose ein wenig gesenkt und schlägt sich in einer geringeren Zahl an geplanten Trassen für den Nahverkehr nieder. Da aber die Bestellungen des Landes direkt durch die Hilfszahlungen des Bundes in Form der Regionalisierungsmittel beeinflusst werden, erfordern die geplanten Mehrverkehre auch entsprechende Bestellungen und die Finanzierbarkeit durch das Land, selbst bei Senkung der Regionalisierungsmittel. DB Netz und DB Station & Service haben somit keinen Einfluss auf den Mehrverkehr im geplanten Durchgangsbahnhof, sondern sind indirekt abhängig von der Haushaltslage der Öffentlichen Hand, was die Vermarktung der Trassen und die Einnahmen durch Stationsgebühren angeht.
Im Zusammenhang mit der Neubaustrecke ist auch die Bereitstellung von 20 Trassen für leichte Güterzüge (schneller Güterverkehr mit leichten Kaufmannsgütern) in den Nachtstunden durch den Tunnelbahnhof eingeplant. Was darunter zu verstehen ist, bleibt unklar, könnte aber aufgrund einer Äußerung von Prof. Heimerl im November 2005 in den Stuttgarter Nachrichten im Sinne eines „TGV La Poste“-ähnlichen Gütertriebzugs erfolgen. Dieser Zug und von der SNCF geplante Güter-TGV waren für eine Nutzlast von 88 bzw. 100 t ausgelegt. Da weder in Frankreich, noch in Deutschland solche Güter-TGV existieren, stellt dies vielmehr eine zukünftige Option dar.
Auch im Zusammenhang mit der Entscheidung für einen Fernbahnhof am Flughafen steht die Landesmesse Baden-Württemberg. Durch den neuen 9,5 km langen Fildertunnel ist eine Fahrzeit vom Hauptbahnhof bis zum Flughafenbahnhof von 8 Minuten vorgesehen.
Die Mehrkosten, die über den von der DB ursprünglich geplanten Kopfbahnhof am Flughafen für die Anbindung zu zahlen sind, übernehmen die öffentliche Hand und die Flughafenbetreiberin, wie oben aufgeschlüsselt.
Durch die Schaffung eines Durchgangsbahnhofs geht die Vorhabenträgerin von einer höheren Kapazität aufgrund eisenbahnbetrieblicher Untersuchungen aus. Durch mehrere Gutachten wird auf die optimale Bemessung mit acht Gleisen, unter bestimmten Voraussetzungen, mehrfach hingewiesen. Die im bestehenden Kopfbahnhof vorhandenen Gleisausschlüsse aufgrund des komplizierten Gleisvorfelds, die eine Ausschöpfung der vorhandenen Kapazitäten verhindern, seien nur mit erheblichen Baumaßnahmen und Kosten realisierbar. Die Projektgegner bezweifeln diese Aussagen und Kosten und stellen mit dem Alternativprojekt „Kopfbahnhof 21“ ein Gegenkonzept vor, das eine Optimierung des Gleisvorfelds und die Ergänzung der Überwerfungsbauwerke, zur kreuzungsfreien Einführung der Linien in den Bahnhof, vorsieht. Nach deren Berechnungen liegen die Kosten unter den veranschlagten Kosten der Vorhabenträgerin. Aufgrund der Ringstruktur von Stuttgart 21 soll das Wenden, außer im Abstellbahnhof, unnötig werden.
Die publizierten Reisezeitverkürzungen entstehen nicht alleine durch den Umbau des Bahnhofes (nach Angaben der Vorhabenträgerin betragen diese maximal 260 Sekunden), sondern hauptsächlich durch den Bau der Trassen von und zum Bahnhof. Dabei wird üblicherweise von der Realisierung einer Reihe von anderen Neubauvorhaben in Deutschland ausgegangen, die nicht im Zusammenhang mit dem Bauprojekt Stuttgart 21 stehen.
Generell wird die Frage, ob zwei Minuten als Haltezeit für den neuen Durchgangsbahnhof reichen, kritisch hinterfragt. Die bisherigen Gutachten bestätigen aber diese Werte, anhand ähnlicher Fahrplan-Haltezeiten in anderen deutschen Bahnhöfen, unter bestimmten Voraussetzungen, weshalb sie als erfüllbar gelten (zur Kritik s. u.).
Die reduzierte Weichenzahl von 48 Weichen, gegenüber dem nicht optimierten Gleisvorfeld mit 225 Weichen, soll ebenso wie die feste Fahrbahn in den Tunnels, die Betriebskosten senken, da beides geringere Wartung erfordert. Inwieweit sich dies mit der höheren Beanspruchung der wenigen Weichen im neuen Bahnhof aufwiegt, ist nicht geklärt.
Da der Verband Region Stuttgart Ansprüche auf die Gäubahntrasse vom Hauptbahnhof bis Vaihingen als Bypass für die S-Bahn erhebt, ist eine Verwertung des Areals D unsicher.
Die Bebauung der sonstigen Flächen wäre die größte Innenstadterweiterung seit Bestehen der Stadt.
Wie die Stuttgarter Zeitung am 19. Februar 2005 berichtete, geht das Eisenbahnbundesamt davon aus, dass das Alternativkonzept, das auf eine Beibehaltung des Kopfbahnhofs setzt, nur ökologisch günstiger sei (wegen der „Trockenbiotope“ auf oberirdischen Gleisanlagen), in Kosten aber nahezu dem Antrag der Bahn gleichkomme und zudem die Vorhabensziele nur qualitativ schlechter erfüllt.
Das Projekt Stuttgart 21 taucht nicht explizit im Bundesverkehrswegeplan auf. Hier ist die Neu- und Ausbaustrecke Stuttgart–Augsburg vorgesehen, und dies inklusive der „Einbindung in den Knoten Stuttgart“, eine Festlegung auf einer der Varianten „Stuttgart 21“ oder „Kopfbahnhof 21“ erfolgte also hier nicht.
Das Projekt war auch ein Thema bei den Stuttgarter Oberbürgermeisterwahlen im Oktober 2004. Der wiedergewählte Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster hielt im Wahlkampf einen Bürgerentscheid bei Stuttgart 21 für möglich.
Gegner des Projekts befürchten außerdem, dass durch die Halbierung der Zahl der Gleise nicht mehr angemessen auf Betriebsstörungen reagiert werden kann. Außerdem könnten Regionalzüge die Ankunft von Fernzügen nicht mehr abwarten.
Ferner behaupten Kritiker, eventuell später notwendige Erweiterungen des Tiefbahnhofs seien baulich nicht durchführbar. Dem widersprach die Deutsche Bahn AG beim Erörterungstermin im April 2003: Falls weitere Leistungszuwächse erforderlich wären, so könne der 8-gleisige Bahnhof um ein 9. und 10. Gleis erweitert werden. Allerdings wurde eine Erweiterung eines unterirdischen Bahnhofes in Europa – wohl aus Kostengründen – bislang noch nie vorgenommen.
Trotz der nun bestehenden Anbindung an den Flughafen wird nur jeder dritte ICE dort halten, dabei halten die Züge nicht wie derzeit die S-Bahn direkt am Flughafenterminal. Passagiere müssten vom Flughafenbahnhof zum Terminal laufen. Letztlich ergeben sich vom Hauptbahnhof Stuttgart zum Flughafen-Terminal Wegzeiten, die exakt den Zeiten der Variante „Kopfbahnhof 21“ entsprechen.
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